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Aktuelles

Staatsminister Rainer Robra

Urteil des BVerwG zum Rundfunkbeitrag

Staatsminister Robra: „Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Rundfunkbeitrag ist eine Zäsur. Mit ihr treten messbare und überprüfbare Indikatoren und Kriterien an die Stelle der wiederholt vorgetragenen Beteuerungen der Intendanten, die öffentlich-rechtlichen Programmangebote seien vielfältig und ausgewogen. In der Konsequenz sind die behauptete Vielfalt und Ausgewogenheit grundsätzlich durch die Beitragszahler widerlegbar." Das Gericht hatte entschieden, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags mit dem Verfassungsrecht nicht mehr in Einklang steht, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt.
Urteil Rundfunkbeitrag

 

Das Bild zeigt die Deutschlandlagge und einen Pfeil mit der Aufschrift Sondervermögen.

Aus dem Kabinett: Gesetz für Sondervermögen Infrastruktur

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur beraten und zur Anhörung an die Kommunalen Spitzenverbände freigegeben. Das Gesetz soll die Verteilgung der für Sachsen-Anhalt erwarteten Mittel in Höhe von 2,61 Mrd. Euro aus dem Bundessondervermögen regeln. Die Mittel sollen in die öffentliche Infrastruktur und in Maßnahmen für Wirtschaftswachstum fließen.  Geplantes Inkrafttreten des Gesetzes ist am 1. Januar 2026.
Sondervermögen
Anlage Ressortbudgets