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Aus dem Kabinett: Landesgesetz zur Klimaanpassung

Der Klimawandel ist längst auch in Sachsen-Anhalt Realität. Um die Widerstandsfähigkeit des Landes zu stärken, wurde ein Ausführungsgesetz zum Bundes-Klimaanpassungsgesetz auf den Weg gebracht. Das Landesgesetz verpflichtet Landkreise und kreisfreie Städte, bis 30. Juni 2031 Klimaanpassungskonzepte zu erstellen. „Es ist wichtig, dass wir uns rechtzeitig gegen die Folgen wappnen“, betonte Umweltminister Willingmann. „Hier braucht es die bewährte enge Zusammenarbeit mit den Landkreisen und kreisfreien Städten.“ Das neue Landesgesetz verpflichtet Landkreise und kreisfreie Städte, bis 30. Juni 2031 Klimaanpassungskonzepte für ihre Gebiete zu erstellen.
Klimaanpassung