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Pressemitteilungen der Landesregierung

Haseloff zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Vorgriffsstunde

07.03.2024, Magdeburg – 118/2024

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Normenkontrollklage zweier Lehrer gegen die Einführung einer sogenannten Vorgriffsstunde in Sachsen-Anhalt erklärt Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff: „Mit der Einführung der Vorgriffsstunde haben wir in Sachsen-Anhalt ein wirksames Instrument gefunden, um die Unterrichtsversorgung deutlich zu verbessern. Die Schülerinnen und Schüler in unserem Land haben im letzten Jahr davon entscheidend profitiert. Durch die Vorgriffsstunde gab es weniger Unterrichtsausfälle, sie hat mehr kontinuierliches Lernen ermöglicht. Dem Lehrermangel in ganz Deutschland kann nur durch eine innovative Bildungspolitik begegnet werden. Die Vorgriffsstunde ist hier ein wichtiger Baustein. Daher begrüße ich die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom heutigen Tage.“

Mit der zum 1. April 2023 für fünf Jahre eingeführten Vorgriffsstunde will Sachsen-Anhalt angesichts des Lehrermangels einen Beitrag zu einer besseren Unterrichtsversorgung leisten. Mit der Regelung wurde für alle Lehrkräfte eine zusätzliche wöchentliche Pflichtstunde eingeführt. Diese kann entweder monatlich ausgezahlt oder aber einem Ausgleichskonto gutgeschrieben werden. Ein Abbau der Mehrzeiten ist ab dem Schuljahr 2033/34 möglich. Schwerbehinderte oder begrenzt dienstfähige Lehrkräfte, Lehrkräfte mit Altersermäßigung und befristet beschäftigte Lehrkräfte sind von der Regelung ausgenommen. Mit der Vorgriffsstunde wurde ein zusätzliches Arbeitsvermögen von ca. 500 Vollzeitlehrereinheiten generiert.

 

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