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Pressemitteilungen der Landesregierung

Ergebnisse der Steuerschätzung vom Mai 2024

21.05.2024, Magdeburg – 231/2024

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

Schwächere Einnahmeentwicklung auch in Sachsen-Anhalt

Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden werden weniger stark ansteigen, als noch im Herbst vergangenen Jahres angenommen. Zu diesem Ergebnis kommt der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ in seiner aktuellen Prognose der Steuereinnahmen für die Jahre 2024 bis 2028. Neben den eingetrübten Konjunkturaussichten mindern auch die neu beschlossenen staatlichen Stützungsmaßnahmen wie das Wachstumschancengesetz das Steueraufkommen im Prognosezeitraum.

Im Vergleich zu den zurückliegenden Prognosen muss auch Sachsen-Anhalt mit geringeren Zuwächsen bei den Steuereinnahmen rechnen. Für das Jahr 2024 wird nun ein Wachstum der Steuereinnahmen von 3,0 % im Vergleich zum Vorjahr angenommen. Die erwarteten Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen liegen damit um 437 Millionen Euro unter den Ansätzen im Haushaltsplan 2024, dem die Steuerschätzung vom Mai 2023 zugrunde lag. Diese Mindereinnahmen können im Rahmen der Schuldenbremse über konjunkturbedingte Kreditaufnahmen ausgeglichen werden. Für die Jahre 2025 und 2026 wird das erwartete Steueraufkommen um 232 Millionen Euro bzw. 213 Millionen Euro niedriger geschätzt als zuletzt im Oktober 2023. Auch für die Gemeinden in Sachsen-Anhalt liegen die Einnahmeerwartungen unter dem Ergebnis der Steuerschätzung vom Herbst 2023 (2024  57 Millionen Euro, 2025  88 Millionen Euro, 2026  89 Millionen Euro).

Finanzminister Michael Richter: „Die Ergebnisse der Steuerschätzung verdeutlichen einmal mehr die schwierige Situation für die öffentlichen Haushalte. Auch in Sachsen-Anhalt ist die anhaltende wirtschaftliche Schwäche spürbar. Die Schuldenbremse hilft uns zwar dabei, die konjunkturbedingten Mindereinnahmen über Kreditaufnahmen auszugleichen. Dennoch wird es zunehmend schwieriger, mit den zur Verfügung stehenden Einnahmen auszukommen. Daher sind bei den Ausgabenplanungen zukünftiger Haushalte Prioritäten unabdingbar zu setzen.“

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