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Urteil des BVerwG zum Rundfunkbeitrag

Staatsminister Robra: „Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Rundfunkbeitrag ist eine Zäsur. Mit ihr treten messbare und überprüfbare Indikatoren und Kriterien an die Stelle der wiederholt vorgetragenen Beteuerungen der Intendanten, die öffentlich-rechtlichen Programmangebote seien vielfältig und ausgewogen. In der Konsequenz sind die behauptete Vielfalt und Ausgewogenheit grundsätzlich durch die Beitragszahler widerlegbar." Das Gericht hatte entschieden, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags mit dem Verfassungsrecht nicht mehr in Einklang steht, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt.
Urteil Rundfunkbeitrag