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Gesetzesnovellierung zur außergerichtlichen Streitschlichtung in Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung bringt eine Novellierung des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes auf den Weg. Bislang werden die Aufgaben in den Schiedsstellen allein von einer ehrenamtlich tätigen Schiedsperson bewältigt. Der Organisations- und Arbeitsaufwand ist dabei mitunter schwer zu bewältigen. Mit dem Gesetzentwurf soll die Besetzung der Schiedsstellen mit einem Vorsitzenden und bis zu zwei weiteren Schiedspersonen ermöglicht werden. Justizministerin Franziska Weddinger betonte: "Damit orientieren wir uns stärker an den Erfordernissen der Praxis und stellen zugleich sicher, dass Effektivität und fachliches Wissen auch in Zukunft auf hohem Niveau bleiben.“
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