Der Internationale Rat für Denkmalpflege ICOMOS hat den Franckeschen Stiftungen entscheidende Erfolge bei der Herausausarbeitung des sogenannten „Outstanding Universal Value“ (OUV) bestätigt. Er ist die Voraussetzung für die Aufnahme in das UNESCO-Welterbe. Kulturminister Robra: „Ich freue mich sehr, dass diese traditionsreiche Einrichtung in den vergangenen Jahren wichtige Schritte auf dem Weg zur Anerkennung als UNESCO-Welterbe machen konnte. Bei diesen Bemühungen unterstützt das Land die Franckeschen Stiftungen nach Kräften.“
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