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Aus dem Kabinett: Änderung des Rettungsdienstgesetzes

Das Kabinett hat den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) beraten. Mit der Novelle soll der Rettungsdienst vor allem im ländlichen Raum gestärkt und insgesamt qualitativ verbessert werden. Innenministerin  Zieschang: „Patienten müssen im Notfall best- und schnellstmöglich versorgt werden. Deshalb wollen wir den Rettungsdienst insbesondere im ländlichen Raum stärken und seine Leistungsfähigkeit insgesamt verbessern. Wir machen die Notfallversorgung im Land zukunftsfest."
Rettungsdienstgesetz