Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur beraten und zur Anhörung an die Kommunalen Spitzenverbände freigegeben. Das Gesetz soll die Verteilgung der für Sachsen-Anhalt erwarteten Mittel in Höhe von 2,61 Mrd. Euro aus dem Bundessondervermögen regeln. Die Mittel sollen in die öffentliche Infrastruktur und in Maßnahmen für Wirtschaftswachstum fließen. Geplantes Inkrafttreten des Gesetzes ist am 1. Januar 2026.
Sondervermögen
Anlage Ressortbudgets