Am 1. Januar 2026 ist eine bundesweite Reform der Regelungen zu den gerichtlichen Zuständigkeiten in Kraft getreten. Amtsgerichte auch in Sachsen-Anhalt haben nun mehr Zuständigkeiten. Außerdem fallen nun bestimmte Streitigkeiten im Bereich des Nachbarrechts generell in die Zuständigkeit der Amtsgerichte.





