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Pressemitteilungen der Landesregierung

Innenminister und Justizministerin entwickeln gemeinsames Liegenschaftsinformationssystem

21.05.2001, Magdeburg – 68

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 068/01

 

Magdeburg, den 21. Mai 2001

 

 

Effektive Verwaltung

Innenminister und Justizministerin entwickeln gemeinsames Liegenschaftsinformationssystem

 

Die Landesregierung hat beschlossen, ein Liegenschaftsinformationssystem zu entwickeln. Dabei sollen die Daten des Liegenschaftskatasters und des Grundbuchs in eine Liegenschaftsdatenbank zusammengeführt werden . "Ziel ist, den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Sachsen-Anhalt unnötige Behördenwege zu ersparen. Durch eine moderne Liegenschaftsverwaltung sollen sie einfacher, schneller und unbürokratischer die Informationen aus zwei verschiedenen Verwaltungsbereichen erhalten können," erklären Justizministerin Karin Schubert und Innenminister Manfred Püchel.

 

Innenminister Püchel erläuterte dazu: "Alle Bürgerinnen und Bürger, die heute rechtliche Informationen über die Grundstücke von den Grundbuchämtern bei den Amtsgerichten sowie Informationen zur Lage oder zur Größe der Liegenschaften von den Katasterämtern benötigen, sollen künftig nur noch eine Anlaufstation haben: die Liegenschaftsdatenbank. So sollte es bald der Vergangenheit angehören, dass man zuerst zum Katasteramt geht, um die Angaben z.B. über die Fläche eines Flurstücks herauszufinden und dann zum Amtsgericht muss, um Angaben über Lasten und Beschränkungen für ein Grundstück zu erfahren.

"Die 2,5 Millionen Flurstücke und die rund 1 Million Grundstücke werden zur Zeit, wie überall in Deutschland, noch in getrennten Registern geführt. Allein schon die erforderliche permanente übereinstimmung dieser beiden großen Datenbanken macht eine Zusammenlegung notwendig und sinnvoll. Sachsen-Anhalt geht hier in der Bundesrepublik voran," so der Minister. "Um eine gemeinsame Datenbank einzurichten, bieten Grundbuch und Liegenschaftskataster gute Voraussetzungen, denn beide Register sind zur Zeit ¿ jedes für sich ¿ bereits weitgehend auf Automation umgestellt", sagte Justizministerin Schubert. So sei z. B. die Umstellung auf das elektronische Grundbuch bereits in 21 von derzeit 34 Grundbuch-Standorten abgeschlossen und werde im Jahr 2002 beendet.

 

Für die Umsetzung dieses Beschlusses hat das Kabinett eine gemeinsame Projektgruppe des Ministeriums des Inneren und des Ministeriums der Justiz eingerichtet. Sie hat die Aufgabe zu prüfen, in welcher Form das neue System zu realisieren ist. Dabei sind insbesondere die bestehenden Rechtsvorschriften und die unterschiedlichen Automatisierungsverfahren der beiden Register zu berücksichtigen.

 

Im Liegenschaftskataster werden

 

 

 

die Liegenschaftskarte mit den Flurstücksgrenzen und den Gebäuden sowie

das Liegenschaftsbuch mit Angaben zur Flächengröße, zur Nutzung und zur Lage

 

in Datenbanken geführt.

 

Im Grundbuch werden

 

 

 

im Bestandsverzeichnis die einzelnen Grundstücke,

die Eigentumsverhältnisse,

die Grundstücksbelastungen

 

 

nachgewiesen.

 

Beide Register müssen durch den ständigen Grundstücksverkehr auf dem Laufenden gehalten werden und in übereinstimmung miteinander sein.

Dies geschieht heute noch manuell, wobei viele Daten doppelt geführt und aktualisiert werden, z.B. bei

 

 

 

Grundbuchblattangaben,

Lage, Straße, Hausnummern,

Eigentümerangaben,

Eigentumsform oder

Eigentumsanteilen.

 

 

Ein Programmsystem für beide Register bietet zusätzlich auch noch die Möglichkeit, dass die Bürger und Bürgerinnen sowie sämtliche zur Einsicht berechtigte Stellen einen gemeinsamen Auszug aus dem Gesamtsystem mit Grundbuch- und mit Katasterangaben beziehen können. Angedacht ist dabei, dies auch über das Internet zu realisieren.

 

Zur Umsetzung des Projektes ist es zunächst erforderlich, die Automatisierungsverfahren so aufeinander abzustimmen, dass eine Zusammenführung der beiden Register in eine gemeinsame Datenbank möglich ist. "Wenn darüber hinaus in Sachsen-Anhalt in Kürze die Grundbuchamtsbezirke und Katasteramtsbezirke übereinstimmen und gemeinsame Unterbringungsmöglichkeiten der ämter genutzt werden, dann dient dies unserem Ziel: bürger- und investorenfreundlich zu arbeiten, Arbeitskräfte sinnvoll einzusetzen und vorhandene Technik optimal zu nutzen. Das alles ist ein Schritt zur angestrebten Verwaltungsreform," erklärt Innenminister Püchel.

 

 

 

 

 

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