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Pressemitteilungen der Landesregierung

Badesaison 2001 startet nun auch offiziell - Sachsen-Anhalts Badegewässer gut gewappnet / Daten zur Wasserhygiene erstmals auch im Internet

17.05.2001, Magdeburg – 55

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 055/01

 

 

 

 

 

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 055/01

 

Magdeburg, den 15. Mai 2001

 

 

Badesaison 2001 startet nun auch offiziell - Sachsen-Anhalts Badegewässer gut gewappnet / Daten zur Wasserhygiene erstmals auch im Internet

Magdeburg. Nun also ganz offiziell: Am Dienstag hat die Badesaison begonnen. Landesweit 57 öffentliche Badegewässer laden bis zum 15. September ein.

Die gute Nachricht zum Tage: Der Saisonstart an den natürlichen Badegewässern in Sachsen-Anhalt verläuft ungetrübt. Bei den bisher entnommenen und im Hygieneinstitut Sachsen-Anhalt untersuchten Wasserproben wurden keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Das geht auch aus der aktuellen Badegewässerkarte hervor, die pünktlich zum Saisonstart ab sofort verfügbar ist.

Grundlage der überwachung durch die Gesundheitsämter ist eine Richtlinie der Europäischen Union über die Qualität der Badegewässer, in der einheitliche Qualitätsanforderungen festgelegt sind. Die Gesundheitsämter überprüfen die bakterielle Belastung des Badewassers und beurteilen die allgemeine hygienische Gesamtsituation der Badestellen.

Dazu finden bei den im 14-tägigen Abstand durchzuführenden Probenahmen umfangreiche Ortsbesichtigungen statt, bei denen u.a. auf Wasserfärbung, Sichttiefe, Geruch, Schaumentwicklung, Zuflüsse, Algenmassenentwicklungen sowie Besatz mit Wasservögeln geachtet wird.

Auskünfte zu den aktuellen überwachungsdaten erteilen die zuständigen Gesundheitsämter bis zum Ende der Badesaison, die bis zum 15. September dauert. Erstmals werden die aktuellen Untersuchungsergebnisse auch im Internet unter www.ms.sachsen-anhalt.de abrufbar sein.

Die Badegewässerkarte des Landes Sachsen-Anhalt führt 57 Badestellen an natürlichen Gewässern auf. Obwohl grundsätzlich an all diesen Seen ohne Bedenken gebadet werden kann, stuft die übersichtskarte noch einmal in drei Kategorien ein: in "sehr gut geeignet" über "gut geeignet" bis "geeignet". Grundlage der vorgenommenen Eingruppierung sind die bakteriologischen Untersuchungsergebnisse des Jahres 2000 und die Einschätzung der Gesundheitsämter in Bezug auf die Einhaltung allgemeiner Ordnungs- und Sicherheitskriterien (Beschaffenheit des Ufers, Gestaltung des Strandes, Zustand der sanitären Einrichtungen, Sicherheit der Badegäste während des Badebetriebes).

Anhand dieser Kriterien erhielten 15 Badestellen die Empfehlung "sehr gut geeignet", 30 das Prädikat "gut geeignet" und 12 die Einstufung "geeignet". Fünf Badeseen haben gegenüber dem Vorjahr eine Höherbewertung geschafft. Das betrifft den Bergsee in Güntersberge und den Birnbaumteich in Neudorf (beide Landkreis Quedlinburg) ebenso wie das Freibad Großkühnau in Dessau sowie das Strandbad Kretzschau im Burgenlandkreis, die von der Kategorie 3 in die 2 aufgestiegen sind. Um eine Stufe auf Note eins konnte sich das Gewässer Hasse-Roßbach im Landkreis Merseburg-Querfurt verbessern.

Die Badegewässerkarte informiert weiterhin über das mögliche Auftreten von Blaualgen und die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken. Es wird empfohlen, aus Vorsorgegründen bei intensiver Grünfärbung des Wassers und verminderter Sichttiefe oder Vorhandensein eines Algenteppichs in Ufernähe auf das Baden zu verzichten. Besonders Kinder sind gefährdet, wenn sie bei starken Algenanschwemmungen baden oder in Ufernähe spielen. Das Verschlucken des Wassers oder sehr langer Hautkontakt kann dann nämlich übelkeit, Erbrechen, Durchfälle, Fieber oder allergische Reaktionen hervorrufen.

In Sachsen-Anhalt gibt es neben den in der Badegewässerkarte ausgewiesenen Badestellen noch weitere Gewässer, vorwiegend Kiesseen, Baggerlöcher, kleinere Teiche, die in den Sommermonaten von der Bevölkerung zum Baden genutzt werden. Diese Gewässer unterliegen aber nicht der strengen 14-tägigen überwachung durch die Gesundheitsämter. Die Behörden sind jedoch verpflichtet, bei konkreten Anhaltspunkten einer gesundheitlichen Gefahr für die Badenden, z. B. festgestellten Einleitungen von Schadstoffen, Auftreten von Erkrankungsfällen, Algenmassenentwicklungen u. ä., entsprechende Maßnahmen (Untersuchung des Badewassers, Aussprechen von Badeverboten) zu ergreifen.

Deshalb wird empfohlen, zum Baden grundsätzlich nur die in der Badegewässerkarte ausgewiesenen Badestellen zu nutzen. Diese unterliegen einer regelmäßigen Kontrolle durch die Gesundheitsämter und verfügen größtenteils über eine entsprechende Infrastruktur, wie z. B. ausgebaute Zufahrten, Sanitäranlagen, organisierte Müllentsorgung.

Die Badegewässerkarte wurde an die Gesundheitsämtern ausgeliefert und kann von dort bezogen werden. Einige Restexemplare sind auch in der Pressestelle des Gesundheitsministeriums abrufbar.

 

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