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Pressemitteilungen der Landesregierung

Steuerliche Erleichterungen für die von der BSE-Krise betroffenen Betriebe/ Finanzminister Wolfgang Gerhards: unbillige Härten vermeiden

16.05.2001, Magdeburg – 14

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 014/01

 

Magdeburg, den 16. Mai 2001

 

Steuerliche Erleichterungen für die von der BSE-Krise betroffenen Betriebe/ Finanzminister Wolfgang Gerhards: unbillige Härten vermeiden

"Zur Unterstützung der von der seuchenrechtlich notwendigen Tötung des Rinderbestandes betroffenen Landwirte wurde auf Bund-Länder-Ebene ein steuerliches BSE-Soforthilfeprogramm beschlossen. Dieses wird den Geschädigten helfen, unbillige Härten zu vermeiden und zur steuerlichen Erleichterung beitragen." teilte Finanzminister Wolfgang Gerhards heute in Magdeburg mit.

Auf Grund der seit Ende Dezember in Deutschland festgestellten BSE-Fälle und des damit zusammenhängenden Zusammenbruchs des Rindfleischmarktes können rindfleischerzeugende und -verarbeitende Betriebe in existenzielle Schwierigkeiten geraten.

Die Maßnahmen, die den Betroffenen helfen sollen, umfassen im Einzelnen:

Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassung der Vorauszahlungen;

Unmittelbar und erheblich betroffene Betriebe, die Rindfleisch erzeugen oder verarbeiten, können bis zum 30. Juni 2001 Anträge auf Stundung der bis dahin fälligen Steuern des Bundes und des Landes stellen. Außerdem können diese Betriebe eine Anpassung der Vorauszahlung auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer beantragen. Dabei müssen die Antragsteller ihre Verhältnisse darlegen.

Anträge auf Stundung der nach dem 30. Juni 2001 fälligen Steuern sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlung müssen besonders begründet werden. Bei den unmittelbar und erheblich betroffenen Betrieben ist bis zum 30. Juni 2001 von Vollstreckungsmaßnahmen bei allen rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Bundes- und Landessteuern abzusehen. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis 30. Juni 2001 werden außerdem keine Säumniszuschläge erhoben.

Einkommensteuer

Haben Betriebe ihre Herden auf Grund seuchenrechtlicher Anordnung töten müssen, können eventuelle Gewinne für die aus der Tierseuchenkasse gezahlten Entschädigungen steuerneutral auf Ersatzinvestitionen, d.h. den Aufbau einer neuen Herde mit gleicher Funktion (z.B. Milchproduktion), übertragen werden.

Darüber hinaus kann diese Regelung entsprechend angewendet werden für Umstrukturierungen aller Art im landwirtschaftlichen Bereich, also auch, wenn der Landwirt in nicht funktionsgleiche (Ersatz-) Wirtschaftsgüter investiert.

An Stelle einer Rücklage für Ersatzbeschaffung oder in Fällen, in denen Ersatzbeschaffungen nicht vorgenommen werden, können unmittelbar betroffene Betriebe eine Rücklage in Höhe von zwei Dritteln des Gewinns aus der Entschädigung bilden. Die Rücklage ist in den folgenden zwei Wirtschaftsjahren gleichmäßig aufzulösen.

Ermittelt der Landwirt seinen Gewinn nach Durchschnittsätzen (§13a Einkommensteuergesetz), kann die aus dem Ansatz des Grundbetrages resultierende Einkommensteuer ganz oder zum Teil erlassen werden, soweit infolge der BSE-Krise Ertragsausfälle eingetreten sind.

Die entsprechenden Anträge können im jeweils zuständigen Finanzamt gestellt werden, das auch Ansprechpartner für weitergehende Fragen der Betroffenen ist.

Außerdem können von den Betroffenen Erlassanträge zur Grundsteuer und Gewerbesteuer an die Gemeinden gerichtet werden.

 

Impressum:

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

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39108 Magdeburg

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