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Pressemitteilungen der Landesregierung

Änderungsantrag Sachsen-Anhalts zum Bundesvergabegesetz
Ministerin Budde: Fairer Wettbewerb muss für alle Länder gelten

16.05.2001, Magdeburg – 76

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Technologie - Pressemitteilung Nr.: 76/01

 

Magdeburg, den 16. Mai 2001

 

 

änderungsantrag Sachsen-Anhalts zum Bundesvergabegesetz

Ministerin Budde: Fairer Wettbewerb muss für alle Länder gelten

 

 

Magdeburg. Sachsen-Anhalt will mit einem Antrag, das von Nordrhein-Westfalen vorgestellte Bundesvergabegesetz ändern. Im Gegensatz zum NRW-Gesetzesentwurf, der eine Tarifbindung am Ort der Auftragsvergabe vorsieht, setzt sich Sachsen-Anhalt für eine Tarifbindung am Sitz des Unternehmens ein. Wirtschaftsministerin Katrin Budde: "Ein bundeseinheitliches Gesetz sollte auch einheitliche Regeln für alle beinhalten. Ein fairer Wettbewerb muss das oberste Ziel für ein bundeseinheitliches Vergabegesetz sein." Eine Tarifbindung am Ort der Auftragsvergabe hätte vor allem für ostdeutsche Unternehmen fatale Wirkung. Mit dem Gesetz wären öffentliche Aufträge in anderen Bundesländern kaum noch ausführbar. "Eine solche Marktabschottung können wir nicht hinnehmen. Unsere Unternehmen sind nicht in der Lage, den Tariflohn der alten Ländern zu zahlen."

 

Deshalb habe sie, so Ministerin Budde, bei den neuen Länder und Ländern, die ebenfalls einen niedrigen Tariflohn haben, um Unterstützung gebeten. Das Gesetz wird am Donnerstag im Bundesrat beraten.

 

Wirtschaftsministerin Katrin Budde hatte sich im Vorfeld der Sitzung des Wirtschaftsausschusses im Bundesrat auch gegen den änderungsvorschlag aus Brandenburg ausgesprochen, der eine Schutzklausel für die neuen Bundesländer vorsieht. "Diese änderung ist zu kurz gegriffen. Ein Bundesvergabegesetz muss für alle Länder gleich sein, jeder sollte die gleichen Chancen haben", sagte die Ministerin. Gleichzeitig sollten tarifgebundene Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen bevorzugt werden. Das sei mit dieser Art Schutzklausel nicht gegeben. Es steht jedem Land frei, weitergehende Vergabegesetze zu erlassen.

 

 

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