Menu
menu

Pressemitteilungen der Landesregierung

Finanzminister Gerhards: "Landesregierung stellt zusätzliche Mittel für Denkmalpflege und Arbeitsmarkt bereit"

15.05.2001, Magdeburg – 282

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 282/01

 

Magdeburg, den 15. Mai 2001

 

Finanzminister Gerhards: "Landesregierung stellt zusätzliche Mittel für Denkmalpflege und Arbeitsmarkt bereit"

Sachsen-Anhalts Landesregierung stellt zusätzliche Mittel in Höhe von rund 1,5 Millionen Mark zur Förderung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zwecken bereit. Das teilte Finanzminister Wolfgang Gerhards im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung mit. Bei den Mitteln handelt es sich um den Landesanteil an Geldern, die der Bund aus dem sogenannten Mauergrundstückfonds den neuen Ländern und Berlin zur Verfügung stellt. "Wir freuen uns, dass wir diese Mittel jetzt zügig konkreten Projekten hier im Land zuführen können. Damit werden wichtige Signale für die Denkmalpflege und den Arbeitsmarkt gesetzt", so Gerhards.

Die Mittel verteilen sich auf folgende Projekte:

 

 

1. Sanierung und Umbau des Landesmuseums für Vorgeschichte Halle (1. Abschnitt Dauerausstellung)

 

500.000 DM

 

 

2. Gedenkstätte Langenstein (Dauerausstellung)

 

150.000 DM

 

 

3. Grenzdenkmal Hötensleben

 

100.000 DM

 

 

4. Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn

 

100.000 DM

 

 

5. Sachkostenzuschüsse für Strukturanpassungsmaßnahmen (Arbeitsmarktförderung) im Bereich Kultur- und Denkmalpflege:

 

 

 

- Sanierung von Turmuhren

 

320.000 DM

 

 

- Wartung/Instandsetzung der Wassermühle in Klein Quenstedt

 

120.000 DM

 

 

6. Investitionen für einen integrativen Spielplatz in Uchtspringe

 

210.000 DM

 

 

 

 

Bei der Verteilung der Mittel, die auf Vorschläge der Fachministerien zurückgeht, wurden Projekte, die über mehrere Jahre finanziert werden müssen, von vornherein nicht berücksichtigt, da aus dem Mauergrundstücksfonds keine kontinuierlichen Zahlungen zu erwarten sind. Zudem wurde die regionale Verteilung der Projekte berücksichtigt.

Zu Ihrer Information:

Das Mauergrundstücksgesetz gibt vor, dass auf Bundesebene ein Fonds eingerichtet wird, in dem Einnahmen aus der Veräußerung der Mauer- und Grenzgrundstücke gesammelt werden. Die Gelder sollen zur Förderung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zwecken in den neuen Bundesländern und Berlin verwandt werden (§5 MauerG).

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de