Menu
menu

Pressemitteilungen der Landesregierung

Redebeitrag von Innenminister Dr. Püchel zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften der Fraktion der CDU

09.04.2001, Magdeburg – 49

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 049/01

 

Magdeburg, den 9. April 2001

 

 

Es gilt das gesprochene Wort!

Redebeitrag von Innenminister Dr. Püchel zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften der Fraktion der CDU

 

 

TOP 9 der Landtagssitzung am 5./6.4.2001

 

 

Anrede,

zu dem vorgelegten Gesetzentwurf kann ich mich auf einige wenige Ausführungen beschränken. Ich denke, dass dies auch ausreichend ist. Denn der Inhalt des Gesetzes wird zum einen dem verheißungsvollen Titel nur ansatzweise gerecht. Zum anderen ist der Entwurf widersprüchlich und rechtshandwerklich unzureichend.

 

Neben der Wiederbelebung des Trägergemeindemodells beschränkt sich das eigentliche Neue des Gesetzes auf Aussagen über die Ansiedelung neuer Aufgaben bei den Verwaltungsgemeinschaften.

 

Diese Fragestellung wird in Folge der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes vom Mai 2000 schon seit geraumer Zeit diskutiert. Erstmals bricht die CDU ihr Schweigegelübde und das ausgerechnet in der Fastenzeit und äußert sich zu dieser Stellungnahme. Ein guter Tag für Sachsen-Anhalt, die CDU hat sich bewegt.

 

Zwar erst, nachdem ich einen allerersten Entwurf zur Einführung der Verbandsgemeinde vorgelegt habe, der auf den Forderungen aus der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes basiert. Aber immerhin gibt es überhaupt eine Reaktion. über die wahren Motive kann man nur spekulieren.

 

Nichtsdestotrotz, ich freue mich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, daß Sie sich nunmehr mit eigenen Vorschlägen an der Diskussion beteiligen - auch wenn diese nicht ausgereift sind. Ich bin beinahe geneigt, Sie zu loben, weil Sie endlich meine Linie als die richtige erkannt haben.

 

Ich begrüße Sie auf der Schwelle der Kommunal- und Verwaltungsreform und hoffe, dass sich Ihr Erkenntniszustand kontinuierlich so weiterentwickelt, dass Sie das Haus auch noch betreten und nicht vorher wieder umkehren.

 

Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU,

ich möchte zunächst kurz auf Ihren Wiederbelebungsversuch des Trägergemeindemodells eingehen. Wir hatten die Diskussion bereits im Rahmen des Ersten Vorschaltgesetzes geführt und die Sachfrage entschieden. Damals wurde eigentlich alles Notwendige gesagt und ich kann Ihrer Gesetzesbegründung keine neuen Ansatzpunkte entnehmen.

 

Es ist schon ein Stück weit schlechter parlamentarischer Stil, durch den Gesetzgeber gerade verabschiedete Gesetze mit dem Ziel ihrer Umkehrung in unangemessen kurzer Frist wieder zur Entscheidung in dieses Hohe Haus zu bringen.

 

Man muß demokratisch getroffene Entscheidungen auch akzeptieren können. Das gilt nicht nur für Castor-Gegner im Wendland, das gilt auch für die CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt. Aber ich weiß, es sind ja Bürgermeister- und Landratswahlen.

 

Anrede,

ich will hier noch einmal kurz die Gründe aufzeigen, die ¿ auch unter dem Eindruck der im Rahmen der Leitbilderstellung durchgeführten Anhörungen ¿ zur Aufgabe des Modells führten. Diese Anhörungen waren im übrigen weit größer angelegt als eine einzelne Informationsveranstaltung der CDU in den wenigen Stunden des 2.Februar.

 

Das Trägergemeindemodell geht in der Grundüberlegung von sehr unterschiedlich starken Partnern aus. Eine Gemeinde überragt die anderen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft deutlich an Größe und Verwaltungskraft. So hat übrigens der Abgeordnete Curt Becker ursprünglich einmal dieses Modell überraschend ins Gespräch gebracht.

 

Diese starke Gemeinde stellt ihre Verwaltung mit ihrem Bürgermeister an der Spitze den anderen Gemeinden zur Verfügung. Hier liegt es auf der Hand, wessen Interessen im Konfliktfall das übergewicht in der Verwaltung haben.

 

Dies führte zur Kritik einerseits der kleineren Mitgliedsgemeinden, die sich über einen unzureichenden Einfluss auf die Verwaltung beklagten und insbesondere über den Umstand, dass der Bürgermeister und Verwaltungschef von den Bürgerinnen und Bürgern eben nur der Trägergemeinde gewählt wird.

 

Andererseits wurden seitens der Trägergemeinden die ineffektiven und kostentreibenden gleichartigen Verwaltungsleistungen für die kleinen Mitgliedsgemeinden beklagt, die überwiegend die Trägergemeinden finanziell belasteten.

 

Die Aufgabe des Trägergemeindemodells durch die Verabschiedung des Ersten Vorschaltgesetzes war angesichts der Kritik von beiden Seiten betroffener Kommunen der einzig richtige Weg.

 

Die Haltung der CDU bringt uns nicht voran und belegt ein Verharren in der bekannten Verweigerungshaltung. Hier könnten leichtfertig Zukunftschancen unserer Kommunen verspielt werden. Ich würde vielleicht anders diskutieren ,wenn der hochgeschätzte Kollege Becker das Trägergemeindemodell selbst einmal angewandt hätte. Er hat es nicht. Weil er im Herzen ein Verfechter der Einheitsgemeinde ist. Nun muss er aus seinem Herzen eine Mördergrube machen und anderes vertreten.

 

Anrede,

etwas hoffnungsfroher stimmt mich der Sinneswandel der CDU hinsichtlich der Ansiedelung originärer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises auf der Verwaltungsgemeinschaftsebene.

 

Hier gibt die CDU-Fraktion scheinbar ihre gerade auch von kompetenten CDU-Kommunalpolitikern immer wieder kritisierte Verweigerungshaltung auf.

 

Auch wenn die Motive für den Sinneswandel vielleicht nicht aus eigener Erkenntnis stammen, sondern eventuell dem Umstand geschuldet sind, dass der Städte- und Gemeindebund und seine Mitglieder dies fordern, begrüße ich den Ansatz ausdrücklich.

 

Denn er entspricht meiner Auffassung, dass Aufgabenansiedelungen inhaltlich selbstverständlich der Diskussion unterliegen können und sollen. Ich bin hier offen. Die Vorschläge der CDU in den Ziffern 1 bis 4 sind grundsätzlich akzeptabel, wir werden sie auch im Rahmen des Dritten Vorschaltgesetzes zu erörtern haben.

 

Gleichwohl wird der Gesetzentwurf in Gänze in keinster Weise als Grundlage der Diskussion taugen können, da er rechtlich doch ziemlich ungenau ist und bestehende Grundprinzipien der Rechtsordnung außer Acht lässt.

 

Nicht erkannt hat die CDU-Fraktion bei ihrem Schnellschuss die aus dem Demokratieprinzip folgende, verfassungsrechtliche Notwendigkeit der Schaffung einer direkt gewählten Vertretung, wenn originär Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden per Gesetz verlagert werden sollen.

 

Denn wenn wir der CDU folgen würden, entschiede ein nicht unmittelbar demokratisch legitimiertes Gremium über Aufgaben, für die ursächlich ein Gemeinderat zuständig ist. Der Gemeinschaftsausschuss spiegelt weder die Mehrheitsverhältnisse in den Gemeinden noch die Größenverhältnisse der Mitgliedsgemeinden wider.

 

Gemäß Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes muß auch in den Gemeinden das Volk eine Vertretung haben, die aus unmittelbaren Wahlen hervorgegangen ist. Wenn wir durch Gesetz Aufgaben des eigenen Wirkungskreises von Mitgliedsgemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft auf eine andere Ebene übertragen - so will es ja auch die CDU-Fraktion - so muß diese Ebene auch eine eigene direkt gewählte Kommunalvertretung besitzen.

 

Dass es darüber hinaus auch eine Frage des demokratischen Grundverständnisses ist, dass originäre Selbstverwaltungsangelegenheiten von einer durch die Bürgerinnen und Bürger direkt legitimierten Vertretung entschieden werden sollen, erwähne ich nur am Rande.

 

Ursprünglicher Sinn der Verwaltungsgemeinschaft war es nur, dass Gemeinden aus Effizienzgründen eine gemeinsame Verwaltung betreiben. Mit der direkten Zuordnung von Aufgaben des eigenen Wirkungskreises führen wir, führen auch Sie, eine neue Qualität ein, die vom ursprünglichen Ansatz weit entfernt ist. Dem muss Rechnung getragen werden. Sie wagen es nicht und gehen halbherzig vor. Wer a sagt, muß aber auch b sagen. Was wir auch tun.

 

Der von mir zur Anhörung vorgelegte Referentenentwurf eines Verbandsgemeindeeinführungsgesetzes beschreitet den einzig richtigen Weg. Mit dem Verbandsgemeinderat schaffen wir die für eine Aufgabenübertragung notwendige Kommunalvertretung.

 

Bei der Frage, welche Aufgaben der Verbandsgemeinde zugeordnet werden, bin ich offen. Der Referentenentwurf hat hier ein weitreichendes Angebot unterbreitet. Nach der Anhörung der Spitzenverbände wird erst endgültig entschieden werden.

 

Anrede,

alles in allem stimmt mich der zweite Teil des vorgelegten Gesetzentwurfs dennoch hoffnungsfroh. Denn allein schon der Versuch der CDU, einmal selbst einen Vorschlag zu unterbreiten, ist zu begrüßen.

 

Ich hoffe nur, dass die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion diesen Weg nun konsequent weiterbeschreiten und nicht nach fünf Metern bereits wieder kalte Füße bekommen. Zu kurz gesprungen sind Sie bereits.

 

 

 

 

Impressum:

Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Halberstädter Straße 1-2

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 567-5516

Fax: (0391) 567-5519

Mail: pressestelle@min.mi.lsa-net.de

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de