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Pressemitteilungen der Landesregierung

Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes nimmt erste Hürde

03.04.2001, Magdeburg – 192

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 192/01

 

Magdeburg, den 3. April 2001

 

Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes nimmt erste Hürde

Innenminister Dr. Manfred Püchel unterrichtete heute das Kabinett über die Eckpunkte für den Entwurf eines Landesgesetzes zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Mit diesem Gesetzentwurf soll das Lebenspartnerschaftsgesetz ab 1. August 2001 vollzogen werden. Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist bisher als sogenanntes Kerngesetz mit grundsätzlichen Regelungen vom Bundestag verabschiedet worden. Dazu gehört vor allem das neue Rechtsinstitut der Eingetragenen Partnerschaft selbst. Hinzu kommen ähnliche Regelungen wie in der "normalen" Ehe beim Namensrecht, beim Miet- und Erbrecht und bei der Aufnahme des Partners in die Kranken- und Pflegeversicherung. Hierzu müssen die Bundesländer eigene Ausführungsbestimmungen erlassen, da keine Einigung im Bundesrat erzielt werden konnte.

Es ist beabsichtigt, den Datenschutzbeauftragten, die Schwulen- und Lesbenverbände, die kommunalen Spitzenverbände und den Landesfachverband der Standesbeamten Sachsen-Anhalt e.V. zu dem Gesetzentwurf im April 2001 anzuhören. Mitte Mai 2001 ist die Einbringung in den Landtag vorgesehen mit dem Ziel, Ende Juni 2001 die Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag zu erreichen.

Püchel: "Die zuständige Behörde für die Begründung einer Lebenspartnerschaft ist das Standesamt der Kommune, in der der oder die Betroffene ihre Hauptwohnung hat. Alle Formalitäten entsprechen denen einer üblichen Eheschließung. Auch die Regelungen der Zeremonie und der Beurkundung einer Lebenspartnerschaft entsprechen dem Eheschließungsrecht."

Der Innenminister wies darauf hin, dass es zukünftig ein Lebenspartnerschaftsbuch geben werde, um diese Partnerschaft registrieren und nachweisen zu können. Auch eine Lebenspartnerschaftsurkunde zur Vorlage bei Behörden und für private Nachweiszwecke sei vorgesehen. Ebenso würden die Auskunftserteilung und die Mitteilungspflichten an die Meldebehörde, um das Melderegister fortschreiben zu können, geregelt werden.

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

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