Pressemitteilungen der Landesregierung
Innenminister Dr. Manfred Püchel:
Reform des Staatsangehörigkeitsrechts - erste Einbürgerungsanträge
28.01.2000, Magdeburg – 13
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 013/00
Magdeburg, den 28. Januar 2000
Innenminister Dr. Manfred Püchel:
Reform des Staatsangehörigkeitsrechts - erste Einbürgerungsanträge
In Sachsen-Anhalt erfüllen ca. 8.300 Personen die zeitlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung, d. h. ein mindest 8jähriger rechtmäßiger Aufenthalt. Durch die weiteren im Gesetz formulierten Bedingungen, wie das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die Sicherstellung des Lebensunterhalts, im Regelfall ohne Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe, sowie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und grundsätzlich Straflosigkeit, verringert sich die Zahl der Betroffenen jedoch erheblich.
Püchel: "Die ersten Erfahrungen der Einbürgerungsbehörden besagen, dass seit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts eine erhöhte Nachfrage zu den Einbürgerungsvoraussetzungen zu verzeichnen ist. In nahezu allen Einbürgerungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte haben sich einbürgerungswillige Bürger zu der geänderten Rechtslage beraten lassen." Im Ergebnis dieser Beratungen seien z.B. in den Städten Magdeburg, Halle und Dessau 20 Anträge auf Einbürgerung gestellt sowie ca. 100 Anträge auf Einbürgerung ausgegeben worden.
Große Nachfrage bestand in den Fällen, in denen das Gesetz Kindern von Ausländern, die am 1. Januar 2000 das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet und ihren rechtmäßig gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, bis zum 31.Dezember 2000 einen Anspruch auf Einbürgerung vermittelt. Voraussetzung dafür ist es, dass sich ein Elternteil bereits zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit acht Jahren rechtmäßig im Inland aufhielt und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besaß.
In der Stadt Halle konnten von den Behörden 15 solcher Fälle ermittelt werden, von denen drei bereits beraten wurden. In den anderen 12 Fällen werden die Betroffenen über die Möglichkeit der Einbürgerung informiert.
Püchel: "Diejenigen ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die eine Einbürgerung in Erwägung ziehen, sollten sich an die für ihren Wohnsitz zuständige Einbürgerungsbehörde beim Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt wenden. Dort kann die Beratung zur neuen Rechtslage erfolgen und über das weitere Verfahren informiert werden."
Nach dem 1.1.2000 wurden im Standesamtsbezirk Halle drei Kinder ausländischer Eltern geboren, deren Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zur Zeit geprüft wird.
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