Pressemitteilungen der Landesregierung
Püchel weist Behörden bei Straßenausbaubeiträgen zu bürgerfreundlicher Auslegung an
07.02.2000, Magdeburg – 18
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 018/00
Magdeburg, den 7. Februar 2000
Püchel weist Behörden bei Straßenausbaubeiträgen zu bürgerfreundlicher Auslegung an
Nach Mitteilung von Innenminister Püchel hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt vom 4. Nov. 1999 zu Straßenausbaubeiträgen sich mit der Frage befasst, bis zu welchem Zeitpunkt eine Satzung vorgelegen haben muss, damit die Bürger beim Straßenausbau zur Kasse gebeten werden können. Erneut sei das Gericht der Auffassung, dass die Bürger auch dann Beiträge zahlen müssten, wenn selbst zum Zeitpunkt der Beendigung der Straßenausbaumaßnahme eine Straßenausbaubeitrags-Satzung noch nicht vorgelegen habe und erst nach diesem Zeitpunkt erlassen werde.
Püchel: "Diese Rechtsprechung konnten alle an dem Gesetzgebungsverfahren Beteiligten nur mit Verwunderung zur Kenntnis nehmen." Wohl selten hat ein Gesetzgeber, nach Auffassung des Ministers, vor und während des Gesetzgebungsverfahrens deutlicher gemacht, worum es ihm ging. Der Gesetzgeber wollte der schon 1998 erstmals in Erscheinung getretenen Auffassung in der Rechtsprechung, dass auch nach Beendigung einer Straßenausbaumaßnahme noch eine Satzung erlassen werden kann und Beiträge erhoben werden können, eindeutig entgegentreten. Immer wieder wurde betont, dass die bereits seit Inkrafttreten des KAG LSA 1991 geltende Rechtslage - Satzung vor Beendigung der Straßenausbaumaßnahme - nur klargestellt werden solle.
Schwierigkeiten bereitet dem Oberverwaltungsgericht wohl aber der Umstand, dass zwar diese Klarstellung erfolgte, gleichzeitig aber der Gesetzgeber zusätzlich eine neue weitergehende Regelung - künftig Satzung bereits vor Entscheidung über Straßenausbaumaßnahme - einfügte. Die für die Zukunft aufgenommene weitergehende Regelung überlagert allerdings nur auf den ersten Blick die gesetzliche Klarstellung. Dies zu verdeutlichen und allgemein durchzusetzen, ist Anliegen der Landesregierung.
Deshalb hat Innenminister Püchel per Erlass alle nachgeordneten und der Rechtsaufsicht des Landes unterstehenden Behörden angewiesen, der Auffassung des Gesetzgebers Folge zu leisten. Püchel: "Es kann nicht angehen, dass Bürger im Nachhinein zur Kasse gebeten werden, obwohl selbst bei Beendigung des Straßenausbaus keine Regelung, sprich Satzung, vorgelegen hat."
Info:
Von 1.295 Gemeinden besitzen 833 Gemeinden eine Straßenausbaubeitrags-Satzung. Davon erheben schon 201 Gemeinden wiederkehrende Straßenausbaubeiträge.
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