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Pressemitteilungen der Landesregierung

Püchel:
Polizei kontrollierte 1999 über 36.000 Fahrzeuge des gewerblichen Güter-, Personen- und Gefahrgutverkehrs

29.02.2000, Magdeburg – 29

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 029/00

 

Magdeburg, den 29. Februar 2000

 

 

Püchel:

Polizei kontrollierte 1999 über 36.000 Fahrzeuge des gewerblichen Güter-, Personen- und Gefahrgutverkehrs

 

 

Beanstandungen bei fast jeder zweiten Kontrolle

 

 

Im Jahr 1999 wurden in Sachsen-Anhalt nach Angabe von Innenminister Dr. Manfred Püchel 36.442 Fahrzeuge (1998: 39.184) von der Polizei in den Bereichen des gewerblichen Güter-, Personen- und Gefahrgutverkehrs kontrolliert. Die dabei insgesamt festgestellten 15.534 (1998: 17.392) Verstöße belegen die ernüchternde Tatsache, dass bei nahezu jeder zweiten polizeilichen Kontrollhandlung Beanstandungen zu verzeichnen waren. "Deshalb wird die Polizei Sachsen-Anhalts", so Püchel, "auch im neuen Jahrtausend an ihrer bisher sehr erfolgreich und intensiv praktizierten Kontrolltätigkeit festhalten."

Nach Ansicht von Püchel sei unverkennbar, dass sich der technische Zustand der Lastkraftwagen zunehmend verschlechtert habe, technische Untersuchungen vernachlässigt und Bremsen- sowie Zwischenuntersuchungen nicht mehr zeitgerecht vorgenommen worden seien. Es habe oftmals den Anschein, dass die Sozialvorschriften und die vorgeschriebenen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten nur noch als "unverbindliche Empfehlungen" gewertet werden.

Bei den 36.442 überprüften Fahrzeugen handelt es sich im Einzelnen um 35.984 Lastkraftwagen für den Güterverkehr, davon 890 Gefahrgutfahrzeuge, sowie 458 Kraftomnibusse (KOM).

Nach den Herkunftsländern untergliedert wurden 31.591 Fahrzeuge aus dem Inland kontrolliert, 2.430 aus EG-Staaten und 2.421 Fahrzeuge aus sogenannten Nicht-EG-Staaten.

Von den 15.534 festgestellten Verstößen waren allein 8.220 (1998: 7.224) in die Rubrik der sogenannten Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz, wie z. B. überschreiten der Tageslenkzeiten, Nichteinhalten von Ruhezeiten etc. oder das nicht ordnungsgemäße Betreiben eines Kontrollgerätes (Fahrtenschreibern und Schaublätter), einzuordnen. Technische Mängel waren an insgesamt 2.229 Fahrzeugen beanstandet worden (z. B. Reifenprofil, Bremsen).

 

 

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