Pressemitteilungen der Landesregierung
Rettungsdienst
Telenotarzt - Innovatives Projekt zur Verbesserung der Patientenversorgung
01.10.2024, Magdeburg – 116/2024
- Ministerium für Inneres und Sport
Um den Rettungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt insbesondere auch im ländlichen Raum zukunftsfest zu machen, müssen die wertvollen, hochqualifizierten personellen Ressourcen optimal eingesetzt werden. Dafür erprobt Sachsen-Anhalt neue innovative Modelle. Eines davon ist der sogenannte Telenotarzt. Dieser soll es ermöglichen, notärztliche Leitungen durch einen Notfallsanitäter zu erbringen, ohne dass ein Notarzt unmittelbar am Einsatzort weilt. Ab heute wird der Telenotarzt in den Landkreisen Mansfeld‑Südharz und Saalekreis sowie in der Stadt Halle (Saale) getestet.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Mit dem Telenotarzt wollen wir zunächst in den Rettungsdienstbereichen der Stadt Halle (Saale) sowie den Landkreisen Mansfeld‑Südharz und Saalekreis die rettungsdienstliche Versorgung von Patienten verbessern. Mit dem innovativen Modellprojekt werden bewusst städtische und vor allem auch ländlich geprägte Rettungsdienstbereiche abgedeckt. Die daraus gewonnenen Erfahrungen sollen uns dabei unterstützen, den Rettungsdienst weiter zu optimieren und landesweit zukunftsfest zu machen.“
Der Telenotarzt kann das nicht ärztliche Rettungspersonal, insbesondere den Notfallsanitäter bei Rettungseinsätzen unterstützen. Sobald Vitaldaten einem in einer Leitstelle angesiedelten Telenotarzt zur Verfügung gestellt werden, ist dieser in vielen Fällen in der Lage, den vor Ort befindlichen Notfallsanitäter zu unterstützen und damit den zusätzlichen Einsatz eines vor Ort anwesenden Notarztes entbehrlich zu machen. Die unterstützende Hilfe des Telenotarztes kann sofort nach dessen telefonischer Alarmierung erfolgen, ohne dass eine gesonderte Anfahrtszeit hinzukommt.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang ergänzt: „Vom Einsatz des Telenotarztes erwarte ich eine qualitative Verbesserung des Rettungsdienstes. Die wertvollen personellen Ressourcen im Rettungsdienst können so optimiert eingesetzt werden. Und eines ist auch klar: Soweit ein Rettungsdiensteinsatz das persönliche ärztliche Handeln vor Ort erfordert, wird auch weiterhin der Notarzt vor Ort zur Verfügung stehen. Daher kommt es einmal mehr auf die Rettungsleitstellen an. Ich danke allen, die an diesem für Sachsen-Anhalt wichtigen Projekt beteiligt sind und dies tatkräftig unterstützen.“
Das Pilotprojekt ist für zwei Jahre mit Verlängerungsoption ausgelegt. In den drei Rettungsdienstbereichen versorgen 52 Rettungswagen und zehn Notarzteinsatzfahrzeuge fast 560.000 Einwohner.
Ergänzende Informationen:
Sachsen-Anhalt hat Ende des Jahres 2021 die sogenannte Innovationsklausel bzw. Experimentierklausel im Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt (§ 49a) verankert. Die Klausel erlaubt zeitlich befristete Ausnahmeregelungen, um innovative Konzepte rechtssicher zu erproben, Erfahrungen in der Praxis zu sammeln und anschließend zu evaluieren. Gemeinsam mit dem Landesbeirat Rettungswesen wurde nun das Versorgungskonzept des Telenotarztes erstmalig in Sachsen-Anhalt zugelassen.
Bereits im Jahr 2023 wurden im Landkreis Wittenberg und im Burgenlandkreis sogenannte Gemeindenotfallsanitäter zugelassen. Die Genehmigungen gelten für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 mit der Option einer einjährigen Verlängerung. Der Gemeindenotfallsanitäter soll künftig bei Notfällen alarmiert werden, bei denen Patientinnen und Patienten einer dringenden medizinischen Versorgung bedürfen, aber ein Transport ins Krankenhaus nicht zwingend notwendig erscheint. Während der Erprobungszeit wird ein Notarztfahrzeug für die Nutzung durch den Gemeindenotfallsanitäter zugelassen. Dieses Fahrzeug darf ausnahmsweise von einem Gemeindenotfallsanitäter als rettungsdienstlichem Personal für den Rettungseinsatz besetzt werden. Ziel der Erprobung ist es, herauszufinden, ob der Gemeindenotfallsanitäter eine sinnvolle Ergänzung im Rettungsdienst ist, um die Hilfsfristen im Rettungsdienst zu verkürzen sowie die Notaufnahmen und Fachabteilungen in den Krankenhäusern zu entlasten.
Impressum:
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