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Pressemitteilungen der Landesregierung

Brandschutz 2023

3,3 Mio. Euro für kleine Reparaturen an Feuerwehrhäusern

06.06.2023, Magdeburg – 061/2023

  • Ministerium für Inneres und Sport

Das Land Sachsen-Anhalt fördert in diesem Jahr einmalig landesweit und flächendeckend kleine Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen an Feuerwehrhäusern. Dafür stehen im Jahr 2023 insgesamt 3,3 Mio. Euro für alle Einheits- und Verbandsgemeinden zur Verfügung, die unter die sogenannte Gebietskulisse ELER fallen, also unter 10.000 Einwohner haben. Diese Gemeinden erhalten für jeden in der Fördergebietskulisse gelegenen Stellplatz einen Betrag von 1.145 Euro über das Landesverwaltungsamt.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Das Land unterstützt die Feuerwehren mit mehreren Förderprogrammen und investiert damit zusätzlich zu den Gemeinden in die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt. Mit dieser neuen Förderung können die Feuerwehren landesweit und flächendeckend kleinere Maßnahmen an Feuerwehrgerätehäusern umsetzen und damit den vielen Ehrenamtlichen bessere Bedingungen bieten. Ich freue mich sehr, dass insbesondere die kleineren Gemeinden profitieren und wir den Fokus bei der Maßnahme auf den ländlichen Raum gerichtet haben. Dies ist vor allem auch deshalb von besonderer Bedeutung, weil unsere Freiwilligen Feuerwehren oftmals Dreh- und Angelpunkt der örtlichen Gemeinschaft sind.“

Mit den finanziellen Mitteln können bislang nicht geplante Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten wie zum Beispiel Farbanstriche, kleine Reparaturen oder Sanierungen finanziert werden. Auch Maßnahmen zur Sicherstellung der Hygiene im Feuerwehrdienst wie die Schwarz-Weiß-Trennung sind möglich.

Die Gesamtsumme kann dabei in mehrere oder nur ein Feuerwehrhaus fließen. So kann zum Beispiel eine Gemeinde mit 20 Stellplätzen mit 22.900 Euro gefördert werden.

Die Gemeinden erhalten in 2023 zusätzlich dazu auch wieder Finanzmittel in Höhe von 3 Mio. Euro vom Land aus der Feuerschutzsteuer, die zweckgebunden für den Brandschutz einzusetzen sind.

Weitere Fördermöglichkeiten:

Neben dieser einmaligen Gewährung von Zuwendungen für kleine Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen an Feuerwehrhäusern fördert das Ministerium für Inneres und Sport (MI) die Feuerwehrinfrastruktur mit weiteren erheblichen EU- und Landesmitteln. So stehen dem MI seit Ende 2021 insgesamt 11,52 Mio. Euro an EU-Mitteln (aus der sog. Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung) für die Förderung der Feuerwehrinfrastruktur in den Kommunen zur Verfügung.

Dem MI sollen darüber hinaus kurzfristig weitere ELER-Mittel in Höhe von 7,249 Mio. Euro für Feuerwehrhäuser und Löschwasserentnahmestellen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Hierzu bedarf es noch abschließender Abstimmungen mit der Europäischen Kommission.

Zusätzlich dazu besteht für die neue EU-Förderperiode 2021 bis 2027 im Rahmen des EU Förderprogrammes LEADER/CLLD die Möglichkeit zur Förderung der Feuerwehrinfrastruktur.

Ab dem Jahr 2025 soll die allein mit Landesmitteln finanzierte Stellplatzförderung ergänzend wiederaufleben. Hierfür sind im aktuellen Haushaltsjahr 2023 bereits Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3,3 Mio. Euro für das Jahr 2025 für die Förderung des Neu- und Umbaus von Feuerwehrhäusern in Orten, in denen eine ELER Förderung nicht möglich gewesen wäre (mehr als 10.000 Einwohner), vorgesehen.

Impressum:
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Verantwortlich:
Patricia Blei
Pressesprecherin

Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg

Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542
Fax: 0391 567-5520
E-Mail: Pressestelle(at)mi.sachsen-anhalt.de

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