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Pressemitteilungen der Landesregierung

Novellierung des Spielbankgesetzes

16.05.2023, Magdeburg – 213/2023

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

Kabinett beschließt Gesetzesentwurf

Für einen verbesserten Spielerschutz und die Neugestaltung der Finanzaufsicht hat das Kabinett heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Spielbankgesetzes Sachsen-Anhalt verabschiedet. Mit dem Gesetzesentwurf wird das Spielbankgesetz fortentwickelt und an den zum 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag 2021 als dessen ergänzendes Ausführungsgesetz angepasst.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Ein Ziel des Spielbankgesetzes ist es, den Spielerschutz zu gewährleisten. Mit der Novellierung kann eine ordnungsgemäße Durchführung von Glücksspielen sowie der Jugend- und Spielerschutz noch effektiver sichergestellt werden. Zudem ist die Neugestaltung der Finanzaufsicht mit der Möglichkeit nachgelagerter Kontrollen ein zentraler Punkt der Gesetzesänderung. Daneben soll die bisherige Kontrolltätigkeit qualitativ und quantitativ auch weiterhin erhalten bleiben.“

Die Novellierung des Gesetzes sieht unter anderem das Verbot der Aufstellung von Geldbezugsautomaten auf sämtlichen, unmittelbar zur Spielbank gehörenden Flächen vor. Außerdem werden die datenschutzrelevanten Normen des Spielbankgesetzes an die nunmehr geltende Datenschutzgrundverordnung angepasst.

Der Gesetzentwurf wird im nächsten Schritt dem Landtag zur parlamentarischen Beratung zugeleitet und muss noch vom Landtag verabschiedet werden.

Hintergrund zur Neugestaltung der Finanzaufsicht:

Der Landesrechnungshof führte in seinem Jahresbericht 2020 aus, dass eine permanente Vor-Ort-Überwachung durch Bedienstete der Finanzaufsicht ineffizient sei. Der erforderliche Personalansatz stehe in keinem Verhältnis zur steuerlichen Bedeutung der durch das klassische Spiel erzielten anteiligen Steuereinnahmen. Aus diesem Grund wurde eine weitere Möglichkeit für die Durchführung der Finanzaufsicht geschaffen. Die Finanzaufsicht soll künftig Videoaufzeichnungen auswerten und neben der Kontrolle vor Ort auch durch eine nachgelagerte Kontrolle tätig werden können. Aus präventiven Aspekten sind auch weiterhin stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen erforderlich.

 

Impressum:
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