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Pressemitteilungen der Landesregierung

Ministerpräsident Böhmer: "Katastrophenfonds muss dieses Jahr noch wirksam werden!"

18.09.2002, Magdeburg – 595

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 595/02

 

Magdeburg, den 18. September 2002

 

Ministerpräsident Böhmer: "Katastrophenfonds muss dieses Jahr noch wirksam werden!"

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer hat heute in Gesprächen mit EU-Kommissar Günter Verheugen und vor der EVP-Fraktion des Europäischen Parlaments in Brüssel für die Unterstützung der EU bei der Behebung der Schäden der überschwemmungskatastrophe in Sachsen-Anhalt gedankt.

Mit Blick auf den heute von der Kommission beschlossenen Solidaritätsfonds erklärte er:

"Die Flutkatastrophe in Mitteleuropa zeigt deutlich, dass Hilfen nur dann geleistet werden können, wenn dafür geeignete Instrumente und entsprechende Mittel schnell zur Verfügung stehen. Daher begrüße ich ausdrücklich die Initiative zur Wiederauflage des Katastrophenfonds. Es ist sinnvoll, dass der Fonds sowohl in den heutigen EU-Mitgliedstaaten als auch in den Beitrittsländern zum Einsatz kommen soll, lehrt uns doch die Erfahrung der letzten Monate, dass Katastrophen dieser Art vor Landesgrenzen nicht Halt machen. Dass der Fonds mit 1 Mrd. Euro jährlich ausgestattet werden und noch in diesem Jahr zum Einsatz kommen soll, ist eine gute Nachricht für die überschwemmungsgebiete.

Ich hoffe, dass dieser Vorschlag nunmehr schnell von Rat und Parlament angenommen wird, damit den Ankündigungen Taten folgen. Das Geld muss jetzt kommen!"

Aus der Sicht Sachsen-Anhalts ist es notwendig, dass die Mittel aus dem Fonds auch zur Refinanzierung bereits geleisteter Hilfen eingesetzt werden können, die beispielsweise durch die Umprogrammierung der Strukturfonds vorfinanziert wurden. Leider gehen hier die Vorstellungen der Kommission in eine etwas andere Richtung.

Der Ministerpräsident bat daher Rat und Parlament, diesen Aspekt in die weitere Diskussion einzubringen.

Sachsen-Anhalt sei bereit, vorhandene Strukturfondsmittel für die Beseitigung von Hochwasserschäden einzusetzen, um den Betroffenen schnell zu helfen und auch die Solidarität der EU jetzt vor Ort deutlich zu machen. Das dürfe aber nicht zu einer Benachteiligung bei der Nutzung des Katastrophenfonds führen. Sonst würde, das Anlaufen verschiedener Hilfs- und Präventivmaßnahmen verzögert, bis der Katastrophenfonds operativ einsetzbar ist.

Allerdings mahnte der Ministerpräsident auch die Regulierung der mittelbar mit dem Hochwasser zusammenhängenden Schäden für Unternehmen an: "Was nützt uns der Ersatz von Maschinen und die Wiederherrichtung von Gebäuden, wenn der Unternehmer aufgrund der Produktions- und Umsatzausfälle sowie der gesunkenen Nachfrage Konkurs anmelden muss? Viele kleine Unternehmen in Osten Deutschlands sind so hoch verschuldet, dass sie mit weiteren Krediten wenig anfangen können."

Die Europäische Kommission habe in ihrer Mitteilung vom 28.08.2002 zur Hochwasserkatastrophe erklärt, dass auch für mittelbare Hochwasserschäden, etwa für Produktionsausfälle durch Stromausfall, Schwierigkeiten bei der Auslieferung von Waren wegen unpassierbar gewordener Verkehrswege u. dgl., eine Entschädigung möglich sei, sofern eine deutliche ursächliche Beziehung zwischen dem Schaden und dem Hochwasser nachgewiesen werden kann. Hierzu sei eine Verständigung zwischen der Europäischen Kommission, der Bundesregierung und den betroffenen Ländern dringend notwendig.

 

 

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39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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