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Pressemitteilungen der Landesregierung

Gespräche mit Sachsen über Ladenschlussgesetz
Rehberger fordert einheitliche Regelung
für den mitteldeutschen Raum

17.09.2002, Magdeburg – 173

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 173/02

 

Magdeburg, den 17. September 2002

 

 

Gespräche mit Sachsen über Ladenschlussgesetz

Rehberger fordert einheitliche Regelung

für den mitteldeutschen Raum

 

Magdeburg. Das Wirtschaftsministerium teilt die Sorge des Einzelhandels in Sachsen-Anhalt, der Umsatzeinbußen befürchtet, weil Sachsen bis Jahresende die Ladenschlusszeiten aufgehoben hat. "Wir brauchen dringend eine einheitliche Regelung für den mitteldeutschen Wirtschaftsraum, und zwar eine rechtmäßige", betont Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger. Es könne nicht angehen, dass eine Region versucht, sich zulasten anderer ökonomische Vorteile zu verschaffen, indem sie geltende Gesetze aushebelt. Rehberger kündigte Gespräche mit Sachsen und Thüringen über einen einheitlichen Umgang mit dem Ladenschlussgesetz an.

 

In diesem Zusammenhang unterstrich Rehberger erneut: "Die für Sachsen-Anhalt geltende Ausnahmeregelung läuft wie angekündigt am 30. September aus." Wegen der extremen Versorgungslage während des Hochwassers und bei der Beseitigung der Hochwasserschäden hatte das Wirtschaftsministerium die Ladenschlusszeiten aufgehoben. Diese Ausnahmeregelung stützte sich auf § 23 des Ladenschlussgesetzes. Diese Vorschrift erlaubt Ausnahmen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten

 

 

 

in Einzelfällen , also nicht generell;

befristet , also nicht dauernd über Monate oder Jahre;

bei öffentlichem Interesse , also nicht im Einzelinteresse etwa der Händler;

und nur, wenn das dringend notwendig wird.

 

 

Diese Voraussetzungen für eine Sonderöffnung waren in Sachsen-Anhalt voll erfüllt. Eine Verlängerung über den 30. September ist nicht dringend notwendig; sie wäre also rechtswidrig. Auch wenn in Sachsen ein Vielfaches an Schaden zu beklagen ist, hätte die dort getroffene Regelung - Freigabe der Ladenschlusszeiten bis zum Jahresende ¿ nach Ansicht des Wirtschaftsministeriums von Sachsen-Anhalt vor den Verwaltungsgerichten keinen Bestand. Die Verwaltungsgerichte haben in ähnlichen Situationen das öffentliche Interesse auf das Versorgungsinteresse der Bevölkerung eingeschränkt. Ein allgemeines Kaufinteresse oder das Umsatzinteresse der Händler reichen demnach nicht für eine Sonderregelung aus.

 

Für Minister Rehberger belegt die erneut hitzige Diskussion den dringenden Reformbedarf beim Ladenschlussgesetz. Es gibt zu viele und zu komplizierte Regelungen, die Händlern und Verwaltung das Leben schwer machen. "Hier brauchen wir dringend eine bessere Lösung", unterstreicht Rehberger.

 

 

 

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