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Pressemitteilungen der Landesregierung

Rede von Sachsen-Anhalts Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué zum Flutopfersolidaritätsgesetz auf der heutigen Bundesratssitzung: Verschiebung der zweiten Stufe der Steuerreform ist der falsche Weg

13.09.2002, Magdeburg – 48

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 048/02

 

Magdeburg, den 13. September 2002

 

Rede von Sachsen-Anhalts Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué zum Flutopfersolidaritätsgesetz auf der heutigen Bundesratssitzung: Verschiebung der zweiten Stufe der Steuerreform ist der falsche Weg

Es gilt das gesprochene Wort!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sperrfrist: 13. 09. 2002, 11 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anrede,

die Flutkatastrophe hat großes Leid über die Menschen in den betroffenen Regionen gebracht. So war es auch in unserem Bundesland Sachsen-Anhalt. Viele Menschen in Sachsen-Anhalt haben ihr Hab und Gut verloren, viele Familien ihr Zuhause, viele Gewerbebetriebe ihre Maschinen und Anlagen, viele Bauern ihre Ernte. Straßen und Brücken wurden beschädigt oder zerstört. Und schließlich haben vor allem auch die Deichanlagen gelitten: Von den fast 590 km Elbdeiche, die es in Sachsen-Anhalt gibt, müssen nach der Flut über 270 km dringend und gründlich saniert werden. Und schwere Schäden an Deichen bedeuten akute Gefahr, denn das nächste Hochwasser kann jederzeit kommen.

Die Flut hat aber nicht nur Leid und Schaden für die Menschen in unserem Land gebracht. Sie hat uns auch gezeigt, wie groß die menschliche Hilfsbereitschaft in Deutschland ist, wenn man sie dringend braucht. Menschen aus ganz Deutschland kamen in unser Land, um anzupacken und das Schlimmste zu verhindern. Bundeswehr, Feuerwehr und Technisches Hilfswerk kamen und leisteten großartige Arbeit. Und die Bereitschaft zum Spenden in der Not war überwältigend. All diese Hilfe lässt uns dankbar sein. Und dies um so mehr, als es eindrucksvoll gezeigt hat, dass der Westen und der Osten Deutschlands in den Gefühlen der Menschen viel stärker zusammengewachsen sind, als so manches Ergebnis von Umfragen und Untersuchungen hat manchen von uns glauben lassen. Es ist Verlass auf die Deutschen, und übrigens auch auf die europäischen Nachbarn.

Wir stehen jetzt vor einer neuen und großen Aufgabe. Es gilt, die Folgen der Fluten im Elbe- und Donauraum zu bewältigen, und zwar schnellstmöglich. Diese Aufgabe lässt sich nur auf nationaler (und auch auf europäischer) Ebene lösen, denn die betroffenen Regionen sind außer Stande, die Lasten allein zu schultern. über die Einrichtung eines Solidaritätsfonds bestand deshalb auch sehr schnell politische Einigkeit ¿ deutschlandweit und parteiübergreifend. Der Kern der politischen Auseinandersetzung hat stets lediglich die Frage betroffen, aus welchen Quellen der Fonds gespeist werden sollte.

Mit dem vorliegenden Flutopfersolidaritätsgesetz hat die Bundesregierung zur Finanzierung des Fonds den Weg der Steuererhöhung gewählt ¿ durch Verschieben der zweiten Stufe der Steuerreform. Dies ist der falsche Weg. Er läuft auf eine Sonderbelastung der Lohnbezieher sowie kleiner und mittlerer Unternehmen hinaus. Die erste Stufe der Steuerreform der Bundesregierung kam vor allem den großen Kapitalgesellschaften zugute, was übrigens gerade die Bundesländer in einem drastischen Rückgang der Einnahmen aus der Körperschaftsteuer zu spüren bekamen. Die zweite Stufe war und ist geplant als eine Entlastung der mittelständischen Wirtschaft sowie der abhängig Beschäftigten. Wird diese Stufe nach hinten verschoben, so tragen letztlich genau diese Gruppen die Finanzierungslasten der Flutkatastrophe.

Daran ändert auch die vorübergehende Erhöhung des Tarifs der Körperschaftsteuer kaum etwas. Denn sie trifft vor allem auch die mittelständischen Kapitalgesellschaften, die tatsächlich Körperschaftsteuer zahlen ¿ und nicht die großen Konzerne, die sich dem durch geschickte Nutzung der unveränderten Vergünstigungen entziehen.

All dies ist sozial ungerecht, und es ist wirtschaftlich schädlich. Sozial ungerecht ist es, weil es keine sachlichen Gründe gibt, warum gerade abhängig Beschäftigte sowie kleine und mittlere Unternehmen für die Kosten einer nationalen Katastrophe gesondert in die Haftung genommen werden. Wirtschaftlich schädlich ist es, weil jeder Schritt in Richtung steuerlicher Entlastung des Mittelstands Wachstumskräfte freisetzen würde, die zu mehr Investitionen, mehr Beschäftigung und höherer Produktivität führen. Der gewerbliche Mittelstand hat fest mit der Steuersenkung gerechnet und seine Investitionsplanungen darauf eingestellt. Seine positiven Wachstumsimpulse werden jetzt abgewürgt.

Heute liegt dem Bundesrat leider nur ein Gesetzesentwurf vor, und zwar einer, der zur Finanzierung der Hochwasserschäden diesen falschen Weg beschreitet. Ich bedauere ausdrücklich, dass der Bundestag uns keine Alternative zu dieser Finanzierungsart gelassen hat. Bessere Alternativen der Finanzierung, die auf Steuererhöhungen gänzlich verzichten, sind an den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen im Bundestag gescheitert.

Den Menschen muss aber jetzt geholfen werden, durch Mittel aus dem Flutopferfonds. Für die Menschen in den betroffenen Gebieten muss jetzt die gesetzliche Grundlage für die Hilfe geschaffen werden, ohne jede Verzögerung, sei sie technisch oder politisch bedingt. Auch die Menschen in unserem Bundesland Sachsen-Anhalt, an Elbe und Mulde, im Raum Bitterfeld, Dessau und Wittenberg, sie brauchen sofort die Hilfe. Für denjenigen, der in Sachsen-Anhalt unmittelbar betroffen ist und politische Verantwortung trägt, für den muss deshalb die berechtigte Kritik am Modus der Finanzierung zurückstehen. Dies ist Grund genug, diesem Gesetzesentwurf nicht die Zustimmung zu verweigern, trotz großer Bedenken, was die Finanzierung betrifft.

Zu wünschen bleibt, dass der neue Bundestag, der am 22. September 2002 neu gewählt wird, einen neuen Gesetzesentwurf erarbeitet, der die Steuererhöhungen rückgängig macht und einen alternativen Finanzierungsmodus festlegt, der auf Steuererhöhungen verzichtet. Dem wird dann mit leichterem Herzen zuzustimmen sein.

 

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