Menu
menu

Pressemitteilungen der Landesregierung

Ministerpräsident Böhmer zum Flutopfersolidaritätsgesetz im Bundestag: "Schadensbegriff genau definieren"

12.09.2002, Magdeburg – 582

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 582/02

 

Magdeburg, den 12. September 2002

 

Ministerpräsident Böhmer zum Flutopfersolidaritätsgesetz im Bundestag: "Schadensbegriff genau definieren"

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Professor Dr. Wolfgang Böhmer hat in einer Rede vor dem Bundestag für die beeindruckende Solidarität der Menschen aus ganz Deutschland gedankt und die schnelle Beratung und Verabschiedung des Flutopfersolidaritätsgesetzes gewürdigt. Zwar gebe es zwischen den Parteien unterschiedliche Vorstellungen über die Refinanzierung, aber die Bürger, die durch das Hochwasser alles oder fast alles verloren haben, hätten kein Verständnis dafür, wenn Hilfe nur deshalb blockiert würde, weil Uneinigkeit über die Refinanzierung bestehe. Darüber könne später neu entschieden werden.

Er erinnerte Bundeskanzler Schröder an dessen Versprechen, "dass nach der Flut niemand materiell schlechter gestellt sein dürfe als vor der Flut". Böhmer: "Die Betroffenen bauen darauf und erwarten jetzt von uns die Erfüllung der Verheißung".

Deshalb komme es jetzt darauf an, den Schadensbegriff für die anstehende Rechtsverordnung ganz klar zu definieren: "Von der Definition des Schadensbegriffs hängt ab, ob der Fonds reicht."

Außer den unmittelbaren Schäden müssten auch die mittelbaren Schäden berücksichtigt werden: "Wenn sich die Hilfe nur auf die Wiederherstellung des Anlagevermögens konzentrieren sollte, besteht die reale Gefahr, dass wir bald zwar viele restaurierte, aber trotzdem betriebswirtschaftlich ruinierte Betriebe haben." .

Genau so wichtig sei es, jetzt schnell zu handeln: "Schnelle Hilfe ist doppelte Hilfe." Er erinnerte daran, dass eine rasche Vorfinanzierung versprochen worden sei, denn die Länder allein seien dazu nicht in der Lage. Deshalb hänge es von der Anwendung und Umsetzung des Gesetzes ab, ob der bisher gemeinsam getragene Aufbau Ost nur gestört oder tatsächlich unterbrochen sei.

Böhmer: "Wir glauben fest daran, mit Hilfe vieler auch die Folgeprobleme dieser Naturkatastrophe lösen zu können. Auf die Solidarität des Bundes und anderer Bundesländer werden wir nun allerdings noch länger angewiesen bleiben als wir es bisher schon waren."

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de