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Pressemitteilungen der Landesregierung

Finanzminister Paqué: DDR-Versorgungssysteme dürfen nicht den neuen Ländern aufgebürdet werden

10.09.2002, Magdeburg – 46

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 046/02

 

Magdeburg, den 9. September 2002

 

 

Finanzminister Paqué: DDR-Versorgungssysteme dürfen nicht den neuen Ländern aufgebürdet werden

 

Sachsen-Anhalts Finanzminister Karl-Heinz Paqué warnt vor einer dramatischen Belastung der Haushalte der ostdeutschen Länder durch die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der DDR. Die Belastung aus diesen Verpflichtungen hätte bereits ein unerträgliches Ausmaß angenommen, so Paqué heute in Magdeburg. Allein in diesem Jahr muss das Land Sachsen-Anhalt rund 467 Millionen Euro für diese Leistungen aufbringen. Das sind fast 4,5 Prozent des gesamten Haushaltsvolumen des Landes. ähnlich ist die Situation in den anderen ostdeutschen Ländern.

Paqué fordert von der kommenden Bundesregierung, sich für einen neuen Verteilungsschlüssel einzusetzen, der die neuen Länder entlastet. Bisher tragen die neuen Länder zwei Drittel der Aufwendungen für die Zusatzversorgungssysteme, den Rest trägt der Bund. Die Sonderversorgung der Angehörigen von Polizei, Feuerwehr und Strafvollzug finanzieren die Länder sogar allein.

"Dies macht schon vom Ansatz her keinen Sinn", so Paqué. "Es handelt sich doch bei den Versorgungsverpflichtungen in erster Linie um ein Erbe der DDR als Ganzes - und nicht einzelner Bundesländer."

Schlimmer noch sei, dass die derzeitige Praxis die Finanzen der neuen Länder ruiniere und zu Lasten der Investitionen wirke. Paqué wörtlich: "Es kann doch nicht sein, dass große Teile der sog. Ergänzungszuweisungen des Bundes letztlich in Rentenzahlungen fließen - statt in neue Infrastruktur. Das ist eine Verdrehung des politischen Willens, die Wirtschaftskraft in den neuen Ländern zu stärken".

Hintergrund: Bei den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen handelt es sich um zusätzliche Renten, die in der DDR einigen Beschäftigtengruppen zustanden. Teilweise wurden die Ansprüche automatisch erworben, teilweise mussten die künftigen Nutznießer Beiträge dafür einzahlen.

Die Zusatzversorgungssystem standen der Intelligenz, ärzten, Künstlern und hauptamtlichen Mitarbeitern gesellschaftlicher Organisationen zu. Aus den Sonderversorgungssystemen schöpften Angehörige von NVA, Volkspolizei, Feuerwehr, Zollverwaltung und Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit.

Nach der Wende regelte das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAüG) die Erstattung der Aufwendungen in die Rentenversicherung. Laut Einigungsvertrag müssen die Länder einen Großteil erstatten. Seit 1998 hat das Bundessozialgericht durch mehrere Entscheidungen den vom AAüG begünstigten Personenkreis ständig erweitert.

Auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. April 1999 werden die Ansprüche aus der Zusatzversorgung nicht mehr auf 2 700 DM monatlich begrenzt. Die Folge: Alle Fälle der Zahlbegrenzung müssen korrigiert werden.

Als Folge der Gerichtsentscheidungen nahmen die Aufwendungen für Versorgungsleistungen in den Landeshaushalten in den letzten beiden Jahren drastisch zu, in Sahsen-Anhalt zuletzt auf 467 Mio. Euro.

 

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