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Pressemitteilungen der Landesregierung

Hilfsprogramme für durch Hochwasser in ihrer Existenz gefährdeter landwirtschaftliche Betriebe in Sachsen-Anhalt

04.09.2002, Magdeburg – 186

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 186/02

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 186/02

 

Magdeburg, den 4. September 2002

 

 

Hilfsprogramme für durch Hochwasser in ihrer Existenz gefährdeter landwirtschaftliche Betriebe in Sachsen-Anhalt

 

 

Soforthilfe-Programm I

 

Der Bund hat ein 10 Mio ¿ Soforthilfeprogramm für den Ausgleich von Ernte- und Flurfolgeschäden (Soforthilfeprogramm I) im Haushaltsjahr 2002 (zur Existenzsicherung landwirtschaftlicher Betriebe) aufgelegt.

Der Anteil von Sachsen-Anhalt beträgt lediglich 19,6 % (ca. 2 Mio ¿). Damit wird Sachsen-Anhalt so behandelt wie vom Hochwasser weniger betroffene Länder.

 

Zudem ist eine 50 %ige Kofinanzierung der Länder angesichts der prekären Finanzlage der Länder, wobei gerade Sachsen-Anhalt eine schwere Erblast übernommen hat, nur begrenzt zu realisieren.

 

In Vorbreitung der Umsetzung kann von betroffenen Betrieben ab sofort ein Antrag gestellt werden. Dieser Antrag ist bis zum 30.09.2002 (Ausschlussfrist) bei dem für den Betriebssitz des Antragsstellers zuständigen Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung (ALF) zu stellen. Das ALF ist die für das Hilfsprogramm zuständige Bewilligungsstelle.

 

 

Soforthilfe-Programm II

 

Weitere Mittel in Höhe von 10 Mio ¿ sollen 2002 vom BMVEL für die Beseitigung von Schäden an Gebäuden und Inventar (Soforthilfeprogramm II) zur Verfügung gestellt werden, wobei auch diese Mittel zu 50 % kofinanziert werden müssen. Der 50 %ige Länderanteil wird aus dem noch zu gründenden Fonds "Aufbauhilfe" bereitgestellt (Aufbaufondshilfegesetz befindet sich derzeit in der parlamentarischen Diskussion). Die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund hierzu wird derzeit von den Beteiligten unterschrieben. Der Verteilungs-schlüssel sieht für ST 20 % vor (Aufteilung: Sachsen 60 %, alle restlichen Länder zusammen 20 %). Weitere 10 Mio ¿ Soforthilfemittel wurden vom Bund

 

für 2003 in Aussicht gestellt, so dass das Gesamtvolumen des Programmes

40 Mio ¿ (einschließlich Länderanteil) beträgt.

 

Die Zuschüsse sollen Betrieben einen Ersatz oder die Wiederherstellung der zerstörten Wirtschaftsgüter ermöglichen. Für Schäden wird ein erster Zuschuss in Höhe von 50 % der eingetretenen Schäden gezahlt, Maximalbetrag pro Antragsteller analog zur gewerblichen Wirtschaft 15.000 ¿. Existenzgefährdete Betriebe und andere Härtefälle werden bevorzugt berücksichtigt und können bis zum doppelten des vg. Betrages erhalten.

 

 

Soforthilfeprogramm Erlass/Teilerlass von Investitionskrediten für zerstörtes Anlagevermögen

 

Angekündigt sind vom Bund auch Mittel für den Erlass oder Teilerlass von Investitionskrediten für zerstörtes Betriebsvermögen. Das Gesamtvolumen soll 7 Mio ¿ für alle Bundesländer betragen. 7 Mio ¿ haben die Länder kozufinanzieren. Die Kofinanzierung der Länder wird ebenfalls aus dem vorgesehenen Aufbauhilfefonds bereitgestellt. Die Mittel werden als Zuschüsse gewährt.

 

 

Landesprogramm für schwergeschädigte landwirtschaftliche Betriebe

 

Für besonders schwergeschädigte Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus sowie der Binnenfischerei hat gestern das Kabinett ein zusätzliches landeseigenes Hilfsprogramm beschlossen. Das Programm soll Betrieben dienen, die von der Flut in ihrer Existenz nachhaltig gefährdet sind. Berücksichtigt werden Schäden, die nicht durch andere Programme, Versicherungsleistungen, Spenden, etc. ausgeglichen werden. Die Förderung erfolgt als Zuschuß in Höhe von bis zu 80 v. H. des Gesamtschadens. Geplantes Volumen 10 Mio. ¿.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amt für Landwirtschaft und

Flurneuordnung Altmark

Akazienweg 25

39576 Stendal

 

Tel.: 03931 / 6330

Fax.:03931 / 213107

E-Mail: poststellesdl@alfsdl.ml.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Amt für Landwirtschaft und

Flurneuordnung Mitte

Große Ringstraße 20

38820 Halberstadt

 

Tel.: 03941 / 671 ¿ 0

Fax.:03941 / 671 ¿ 199

E-Mail: poststelle@alfhbs.ml.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

 

Amt für Landwirtschaft und

Flurneuordnung Anhalt

Ferd.-v.-Schill-Str. 24

06844 Dessau

 

Tel.: 0340 / 2303 ¿ 0

Fax.:0340 / 2303 ¿ 100

E-Mail: alfanhalt@alfwb.ml.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amt für Landwirtschaft und

Flurneuordnung Süd

Müllnerstraße 59

06667 Weißenfels

 

Tel.: 03443 / 2800

Fax.:03443 / 28080

E-Mail: poststelle@alfwsf.ml.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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