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Pressemitteilungen der Landesregierung

Innenminister Köckert, Rasch und Jeziorsky unterzeichnen Sicherheitsabkommen

03.09.2002, Magdeburg – 162

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Behörde/Einrichtung - Pressemitteilung Nr.: 162/02

 

Magdeburg, den 3. September 2002

 

 

Innenminister Köckert, Rasch und Jeziorsky unterzeichnen Sicherheitsabkommen

Zusammenarbeit künftig auf noch bessere Grundlage stellen

 

Die Polizeien der drei mitteldeutschen Länder wollen ab sofort bei der

Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität noch intensiver

zusammenarbeiten. Die Innenminister Köckert, Rasch und Jeziorsky haben

deshalb heute die "Vereinbarung zwischen dem sächsischen Staatsministerium

des Innern, dem Ministerium des Innern Sachsen- Anhalts und dem Innenministerium

des Freistaates Thüringen über die Zusammenarbeit ihrer Polizeien"

unterzeichnet.

"Eine wirksame Kooperation zwischen den Landespolizeien ist ein wichtiger Beitrag,

um unseren Bürgern Unsicherheit und ängste zu nehmen. Denn Kriminalität

richtet sich nicht nach innerstaatlichen Zuständigkeiten aus." erklärte

Thüringens Innenminister Christian Köckert. Sachsens Innenminister

Horst Rasch hob hervor: "Ein dauerhaftes Sicherheitsabkommen trägt nicht

nur dazu bei, Sicherheit und Ordnung umfassender zu gewährleisten oder

Kriminalität wirksamer zu bekämpfen. Entscheidend sei, das Sicherheitsgefühl

der Bürgerinnen und Bürger in unseren Ländern zu verbessern."

Auch für den Innenminister Sachsen-Anhalts, Klaus-Jürgen Jeziorsky,

ist Sicherheitskooperation zwischen den Polizeien unerläßlich. "Angesichts

der überregionalen Einflüsse, der Verflechtungen und der Mobilität

von Kriminalitätsformen und Tätern ist ein länderübergreifend

abgestimmtes und gemeinsames polizeiliches Vorgehen erforderlich", sagte Jeziorsky.

Gemeinsam wollen die Beamten der Polizeien die grenzüberschreitende Kriminalität

eindämmen. Hier geht es insbesondere um die Bekämpfung schwerer Straftaten

bis hin zur Organisierten Kriminalität. Das Abkommen regelt auch die Fahndung

nach länderübergreifend agierenden Straftätern. Gleichfalls wird

der Informationsaustausch verbessert, beispielsweise in den Bereichen der Eigentums-

und Schleuserkriminalität sowie des Rauschgifthandels. Durch eine verstärkte

Präsenz der Polizei soll darüber hinaus die objektive Sicherheit und

das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung gestärkt werden.

"Die Zusammenarbeit der Polizeibeamten drückt sich konkret in der Erstellung

und Bewertung gemeinsamer Lagebilder, in deren Abstimmung von Fahndungskonzepten,

bis hin zur Koordination und Durchführung gemeinsamer Einsätze aus",

erläuterten die Innenminister.

Für die reibungslose Zusammenarbeit auf allen Ebenen sorgt eine interministerielle

Koordinierungsgruppe. Die Aufgaben dieser Gruppe sind insbesondere die Abstimmung

von Grundsatzfragen, die Analyse der länderübergreifenden Sicherheitslage

sowie die Erarbeitung gemeinsamer Konzeptionen.

Thüringen hat bereits mit Hessen im Jahr 2000 und dem Bundesinnenministerium

im vergangenen Jahr ein Sicherheitsabkommen unterzeichnet. Sachsen-Anhalt unterschrieb

ebenfalls im vergangenen Jahr eine Sicherheitskooperation mit dem Bundesinnenministerium.

Sachsen vereinbarte im März 1999 eine Sicherheitskooperation mit dem Bundesinnenministerium,

dem sich dann im Jahre 2000 auch das Bundesministerium der Finanzen für

den Bereich des Zolls anschloss.

Vor der heutigen Unterzeichnung trafen sich die Innenminister zu einer Info-Tour.

In Zettweil (Sachsen-Anhalt) besuchten sie eine gemeinsame übung der Sondereinsatzkommandos

der drei Länder, nahmen an einer grenzübergreifenden Verkehrskontrolle

an der A4 in Sachsen teil und besichtigten anschließend eine sächsische

Polizeidienststelle, in der das jüngst bei der sächsischen Polizei

eingeführte System der Integrierten Vorgangsbearbeitung - kurz IVO genannt

- vorgestellt wurde. Die vorgeführten gemeinsamen Aktionen der Polizeien

zeigten deutlich, dass Schwerstkriminalität, und darin waren sich die Innenminister

einig, nur erfolgreich durch gemeinsames Handeln begegnet werden kann.

Daher bezeichnete es Thüringens Innenminister als erfreulich, dass im

Polizeigesetz Sachsens die rechtlichen Möglichkeiten für "verdachts-

und ereignisunabhängigen Kontrollen" und im Polizeigesetz Sachsen-Anhalts

die Möglichkeiten für "lagebildabhängige Kontrollen geschaffen

wurden. Denn nachdem die Grenzkontrollen in der EU abgebaut wurden, musste den

neuen Bedingungen, insbesondere bei spezifischen Kriminalitätserscheinungen,

Rechnung getragen werden, sagte Köckert heute. Aus diesem Grund hat Thüringen

schon Anfang 1998 in seinem Polizeiaufgabengesetz die Regelung der "verdachts-

und ereignisunabhängigen Kontrollen" eingeführt, die nach bisherigen

Erfahrungen mit großem Erfolg durchgeführt werden.

Der sächsische Innenminister Horst Rasch betonte: "Für unsere Polizeien

ist es von entscheidender Bedeutung, hinsichtlich Ausbildung und Ausrüstung

immer auf der Höhe der Zeit zu sein. Gerade in Zeiten knapper Kassen ist

es dabei unumgänglich, alle Reserven intelligent zu nutzen. Mit IVO steht

ein landeseinheitliches integriertes Vorgangsbearbeitungssystem für die

Polizei zur Verfügung, das ein durchgängiges Arbeiten und das Zusammenwirken

aller Dienststellen in Sachsen ermöglicht und darüber hinaus die bisher

bestehenden Informationssysteme des Bundes und des Freistaates Sachsen integriert."

IVO trage damit zur Verbesserung der Qualität bei der Verbrechensbekämpfung

bei und ermögliche höhere und schnellere Aufklärungschancen durch

verbesserte Recherche- und Auswertungsbedingungen, unterstrich der Innenminister

Sachsens.

Mit dem heute unterzeichneten Sicherheitsabkommen werde nicht nur die bereits

gut funktionierende Kooperation der Polizeidienststellen entlang der Ländergrenzen

gefestigt, sondern die Zusammenarbeit der Länderpolizeien in allen Teilgebieten

auf eine noch bessere Grundlage gestellt, sagten die Innenminister abschließend.

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