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Pressemitteilungen der Landesregierung

Püchel: Künftig digitaler Datenaustausch zwischen Liegenschaftskataster und Grundbuchamt

03.04.2002, Magdeburg – 58

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 058/02

 

Magdeburg, den 3. April 2002

 

 

Püchel: Künftig digitaler Datenaustausch zwischen Liegenschaftskataster und Grundbuchamt

Das Liegenschaftskataster und das Grundbuch enthalten teilweise identische Daten, die ständig in übereinstimmung gehalten werden müssen. Dies ist jetzt mit digitalem Datenaustausch möglich.

 

Innen- und Justizminister Dr. Manfred Püchel stellt das neue Verfahren in Staßfurt vor. Mit dem Projekt "Automatisierter Datentransfer zwischen Liegenschaftskataster und Grundbuch" werden digitale Mitteilungen zwischen Liegenschaftskataster und Grundbuch zur ständigen gegenseitigen Aktualisierung dieser beiden Register eingeführt.

 

Grundbuch und Liegenschaftskataster, die beiden für den Eigentumsnachweis maßgebenden öffentlichen Register, haben unterschiedliche, aber sich ergänzende Aufgaben. Das Grundbuch gibt die Rechtsverhältnisse am Grundstück wieder, das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude, beschrieben im Liegenschaftsbuch und dargestellt in der Liegenschaftskarte. Diese Register müssen laufend in übereinstimmung gehalten werden. Bislang sind hierzu gegenseitig Mitteilungen auf Papier versandt worden. Von dem automatisierten Verfahren haben auch die Nutzer Vorteile, denn bei änderungen über ihr Eigentum an Grund und Boden oder der Lage und Größe ihrer Liegenschaften ist das jeweilige andere Register nun schneller und sicherer auch mit verändert. Beide Register werden aktualisiert für den Grundstücksverkehr benötigt.

 

Innenminister Püchel betont, dass das Land Sachsen-Anhalt damit auf Beschluss der Landesregierung in dieser Form als erstes Bundesland ein automatisiertes Verfahren zur Erhaltung der übereinstimmung zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster einrichtet. Es wird von Mai 2002 an in allen Grundbuch- und Katasterämtern eingeführt. Das Verfahren stellt die besondere Leistungsfähigkeit der Vermessungs- und Katasterverwaltung und der Grundbuchverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt heraus, so der Minister.

 

 

 

 

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