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Kabinett gibt Grünes Licht für Gesetzentwurf zur außergerichtlichen Streitschlichtung
26.09.2000, Magdeburg – 579
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 579/00
Magdeburg, den 26. September 2000
Kabinett gibt Grünes Licht für Gesetzentwurf zur außergerichtlichen Streitschlichtung
Das Kabinett hat heute dem Gesetzentwurf zur änderung des Schiedsstellengesetzes zugestimmt. "Ich gehe davon aus, dass auch der Landtag dem Gesetz zustimmen wird, so dass die außergerichtliche Streitschlichtung zum 1. Januar 2001 umgesetzt werden kann", so Staatssekretärin Mathilde Diederich. "Damit gehört das Land Sachsen-Anhalt bundesweit zu den ersten Ländern, die die durch den Bundesgesetzgeber geschaffene Möglichkeit umsetzen."
Vorgesehen ist die außergerichtliche Streitschlichtung für Fälle, bei denen es um Geldforderungen bis zu 1.500 Mark, Streitigkeiten zwischen Nachbarn oder Verletzungen der persönlichen Ehre (ohne presserechtlichen Bezug) geht. Künftig muss in diesen Fällen vor Erhebung einer Klage versucht werden, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Erst wenn dieser Schlichtungsversuch gescheitert ist, soll ein gerichtliches Verfahren möglich sein.
Rechtliche Grundlage für das Gesetz ist die bundesgesetzlich geschaffene öffnungsklausel des § 15a EGZPO (Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung). Sie ermöglicht den Ländern seit dem 1. Januar 2000 die außergerichtliche Streitschlichtung zu fördern. In Sachsen-Anhalt wird der Spielraum, den die Bundesgesetzgebung gibt, ausgeschöpft, damit möglichst umfangreich von einem außergerichtlichen Einigungsversuch Gebrauch gemacht werden kann. "Ziel der außergerichtlichen Streitschlichtung ist vor allen Dingen eine Verbesserung der Streitkultur, da die Schlichtung häufig besser geeignet ist, den Rechtsfrieden herzustellen, als es ein gerichtliches Verfahren kann. Indem die Bürgerinnen und Bürger eigenverantwortlich Konflikte lösen können, wird ihnen die Möglichkeit eines schnellen, einfachen und kostengünstigen Verfahrens eröffnet", erklärt die Staatssekretärin.
In Sachsen-Anhalt sollen die schon bestehenden kommunalen Schiedsstellen mit den ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen, Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in die außergerichtliche Streitschlichtung eingebunden werden. Ferner kommen Gütestellen z. B. von der Industrie- und Handelskammer, den Innungen oder den Wirtschafts- und Verbraucherverbänden in Betracht. Der Gesetzentwurf lässt Schlichtungspersonen und Parteien weitestgehend Freiheit bei der Gestaltung des Verfahrensablaufes. Damit das Schlichtungsverfahren effektiv durchgeführt werden kann, sollen die Schlichtungspersonen weiter reichende Befugnisse erhalten. Dazu gehört z. B., dass sie künftig ein Ordnungsgeld in Höhe bis zu von 150 Mark verhängen können, wenn eine der Parteien nicht zum Termin erscheint.
Da die Justiz mit der obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung Neuland betritt, ist das Gesetz zunächst befristet worden. "Eine dauerhafte Entscheidung soll erst getroffen werden, wenn uns ausreichend Erfahrungen vorliegen. Darum wird die Justiz die Erkenntnisse nach fünf Jahren auswerten", so Mathilde Diederich.
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