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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Entlastung der Justiz durch außergerichtliche Streitschlichtung

02.05.2000, Magdeburg – 237

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 237/00

 

Magdeburg, den 2. Mai 2000

 

Entlastung der Justiz durch außergerichtliche Streitschlichtung

Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf zur änderung des Schiedsstellengesetzes von Justizministerin Karin Schubert gebilligt. Damit setzt das Land Sachsen-Anhalt als eines der ersten Bundesländer die durch die Bundesgesetzgeber geschaffene Möglichkeit, die außergerichtliche Streitschlichtung zu fördern, um.

"Schlichten trägt in vielen Fällen viel eher zu einem wirklichen Rechtsfrieden bei als Richten", so die Justizministerin. "Darum soll in Sachsen-Anhalt der Spielraum, den die Bundesgesetzgebung gibt, ausgeschöpft und möglichst umfangreich von einem außergerichtlichen Einigungsversuch Gebrauch gemacht werden." Voraussetzung für das geplante Gesetz ist die bundesgesetzlich geschaffene öffnungsklausel des § 15a EGZPO (Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung). Sie ermöglicht den Ländern seit dem 1. Januar 2000 die außergerichtliche Streitschlichtung zu fördern, um somit eine Entlastung für die Zivilgerichte zu schaffen. "Ferner dient sie aber auch den Verfahrensbeteiligten, weil sie die Möglichkeit eines schnellen, einfachen und kostengünstigen Verfahrens eröffnet", erklärt Ministerin Schubert.

Vorgesehen ist die außergerichtliche Streitschlichtung für Fälle, bei denen es um Geldforderungen bis zu 1.500 Mark, Streitigkeiten zwischen Nachbarn oder Verletzungen der persönlichen Ehre geht. Künftig muss in diesen Fällen vor Erhebung einer Klage versucht werden, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Erst wenn dieser Schlichtungsversuch gescheitert ist, soll ein gerichtliches Verfahren möglich sein. "Bei derartigen Streitigkeiten steht die Bedeutung der Sache in keinem Verhältnis zu dem Kosten- und Zeitaufwand eines gerichtlichen Verfahrens. Ferner ist insbesondere bei Nachbarschaftsstreitigkeiten die aktive Mitgestaltung der Parteien an einer Konfliktlösung wünschenswert, weil diese ja als Nachbarn auch weiterhin miteinander auskommen müssen. Ein von beiden Seiten erarbeiteter Kompromiss findet in vielen Fällen eine höhere Akzeptanz, als das Urteil eines Gerichtes nach einem förmlichen Verfahren", ist die Justizministerin überzeugt.

Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt die schon bestehenden kommunalen Schiedsstellen mit den ehrenamtlich tätigen Schiedsfrauen und -männern, Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in die außergerichtliche Streitschlichtung einzubinden. "Dieser möglichst weit gefasste Personenkreis der Schlichtungspersonen gewährleistet, dass die Bürgerinnen und Bürger im Streitfall eine Stelle aufsuchen können, die für ihr spezielles Problem am besten zur Streitschlichtung geeignet ist", erklärt die Ministerin. Der Gesetzesentwurf lässt Schlichtungspersonen und Parteien weitestgehend Freiheit bei der Gestaltung des Verfahrensablaufes. Damit das Schlichtungsverfahren effektiv durchgeführt werden kann, sollen die Schlichtungspersonen weiter reichende Befugnisse erhalten. Dazu gehört z. B., dass sie künftig ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Mark verhängen können, wenn eine der Parteien nicht zum Termin erscheint.

 

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Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

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