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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Informationen zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Errichtung und Betrieb einer Halbleiterfabrik zur Herstellung von elektronischen Bauelementen - Einwendungsfrist beendet – 13 Einwendungen eingegangen

Intel – Ansiedlung

29.04.2024, Halle (Saale), Magdeburg, Dessau – 44/2024

  • LVwA

In dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Errichtung und Betrieb einer Halbleiterfabrik zur Herstellung von elektronischen Bauelementen der Intel Magdeburg GmbH sind insgesamt 13 Einwendungen eingegangen, diese untergliedern sich in 12 Einzeleinwendungen und eine Sammeleinwendung (Unterschriftenlisten).

Detailliert setzen sich die Einwender wie folgt zusammen:

Verbände:

  1. Deutsche Bodenkundliche Gesellschaft und Bundesverband Boden e.V. 1
  2. NABU LSA 1
  3. BUND 1
  4. Kreisgruppe Börde des BUND 1           

Gemeinden:

Gemeinde Burgstall                                                                                                 1

 Bürgerinitiativen:

Pro-Elbe-Magdeburg                                                                                                1

privat:                                                                                                                       6

Sammeleinwendung:                                                                                              1

Die Sammeleinwendung, welche aus Unterschriftenlisten mit insgesamt 2235 Unterschriften besteht, nimmt Bezug auf die Einzeleinwendung der Gemeinde Burgstall.

Die Einwendungen behandeln im Wesentlichen die Themen Wasserversorgung – und entsorgung, Flächenversiegelung, Artenschutz und Boden.

Ebenso wurden Fragen gestellt. Diese behandeln u.a. die Themen Infrastruktur (zuzüglich der Bereitstellung von Arbeitskräften, Wasserversorgung), Energiegewinnung (Nutzung erneuerbarer Energien), Landschaftsbild (Werden weitere Windkraftanlagen dazu gebaut? Wo werden diese gebaut?)

Die Einwendungen, Stellungnahmen und Fragestellungen werden in einem öffentlichen Erörterungstermin in der Johanniskirche in Magdeburg am 29. und 30. Mai unter Federführung des Landesverwaltungsamtes besprochen.

Hintergrund:

Der Chiphersteller Intel plant die Errichtung und den Betrieb eines Werkes zur Herstellung von elektronischen Bauelementen in Magdeburg. Das hierfür erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wird auf Antrag der Intel Magdeburg GmbH in einem gebündelten Verfahren durchgeführt.

Der entsprechende Antrag war am 15.11.2023 beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – Referat Immissionsschutz als Genehmigungsbehörde (Obere Immissionsschutzbehörde) eingegangen.

Das Landesverwaltungsamt hatte zunächst in einem Scoping-Termin den Antragsteller hinsichtlich der beizubringenden Voraussetzungen und Unterlagen beraten, anschließend die Antragsunterlagen überprüft, ob diese für die Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen ausreichend sind. Diese Prüfung hatte ergeben, dass noch Ergänzungen im Antrag erforderlich waren, die ergänzt wurden.

Die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen erfolgte in der Zeit vom 23. Februar bis einschließlich 22. März 2024. Einwendungen konnten vom 23. Februar bis einschließlich 22. April 2024 erhoben werden.

Was versteht man unter Immissionsschutz

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für einen umfassenden Schutz der Umwelt vor Belastungen durch Luftschadstoffe, Lärm und Lichteinwirkungen, die vor allem von Industrieanlagen und Verkehr ausgehen. Zweck des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Das Ziel ist die Sicherung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt, damit wir und künftige Generationen in einer lebenswerten Umwelt leben und arbeiten können.

Um dieses Ziel zu erreichen, stellt das Bundes-Immissionsschutzgesetz Anlagen, die in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen oder Gefahren hervorzurufen, unter einen speziellen Genehmigungsvorbehalt. Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wird geprüft, ob und wie Gefahren und Auswirkungen auf die Umwelt vermieden oder minimiert werden können, damit unter anderem von Industrieanlagen, Abfallbehandlungsanlagen und großen landwirtschaftlichen Betrieben keine unzumutbaren Belastungen für die Bevölkerung und die Umwelt ausgehen. Das Verfahren ist sehr komplex, da die Genehmigung viele Zulassungen verschiedener Vorschriften einschließt und zahlreiche Behörden zu beteiligen sind.

Dabei hat der Gesetzgeber einen Ermessensspielraum für die jeweilige Genehmigungsbehörde ausgeschlossen. Das heißt, erfüllt ein Investor mit seinem Vorhaben alle im Gesetz verankerten Vorgaben nach Bundes-Immissionsschutzrecht, so hat er einen Rechtsanspruch auf diese Genehmigung. Aufgabe der jeweiligen Genehmigungsbehörde ist es also, in diesem Verfahren abzuprüfen, ob die von der Anlage ausgehenden Immissionen wie Geruch, Lärm, Abgase u.a. die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Die Genehmigungsbehörde in Sachsen-Anhalt für große Anlagen ist das Landesverwaltungsamt. Für kleinere Anlagen sind die jeweiligen Landkreise bzw. kreisfreien Städte zuständig.

In dieses Verfahren sind alle Stellen einzubeziehen, die von der zu genehmigende Anlage betroffen sein können, wie Bürger, Kommunen, Naturschutzbehörden, Verkehrsbehörden oder Raumordnungsbehörden, um nur einige zu nennen.

Impressum:

Landesverwaltungsamt
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Fax: +49 345 514 1477
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