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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Mobilfunkförderung muss fortgesetzt werden

26.04.2024, Magdeburg – 56/2024

  • Ministerium für Infrastruktur und Digitales

Auf Initiative Sachsen-Anhalts und Bayerns hat der Bundesrat heute einem Entschließungsantrag zur Verlängerung der Mobilfunkförderung durch den Bund zugestimmt. Damit spricht sich die Mehrheit der Länderkammer dagegen aus, dass die finanzielle Unterstützung zum Jahresende ausläuft.

„Die Arbeit ist noch nicht getan. Der in der Gigabitstrategie des Bundes enthaltene Auftrag an Mobilfunkunternehmen, Bund, Länder und Kommunen ist noch nicht erledigt. Ohne gezielte Förderung in Regionen, in denen kein eigenwirtschaftlicher Mobilfunkausbau möglich ist, werden die weißen Flecken nicht verschwinden. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die Förderrichtlinie zu verlängern und zwar um den Zeitraum, der zum vollumfänglichen Abschluss der gestarteten Förderverfahren der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) benötigt wird“, sagte Sachsen-Anhalts Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, in ihrer Rede vor dem Bundesrat.

 

Es sei völlig klar, so Hüskens, dass nur der kleinere Teil der von der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes mit Sitz in Naumburg gestarteten Projekte bis zum Ende dieses Jahres bewilligt werden könnte. Der größere Teil allerdings bliebe unerledigt, wenn die Richtlinie wie ursprünglich vorgesehen am 31.12.2024 außer Kraft trete.

 

„Ich erwarte, dass das zuständige Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie die EU-Kommission in erneuten Gesprächen einen pragmatischen Weg finden, der die unveränderte Fortführung der Mobilfunkförderung ermöglicht“, betonte Lydia Hüskens abschließend.

 

Zu Ihrer Information:

 

Bereits 2019 hatte sich die Bundesregierung in einer „Mobilfunkstrategie“ zur Beseitigung weißer Mobilfunkflecken bekannt. Bis zu 5.000 Standorte sollten – gefördert mit rund 1,1 Mrd. Euro aus dem inzwischen aufgelösten Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ - in Regionen entstehen, in denen weder Eigenausbau noch Auflagenerfüllung aus der Frequenzversteigerung 2019 greifen. Die notwendigen Grundlagen für das ambitionierte Programm wurden mit der Förderrichtlinie „Mobilfunkförderung“ und der Gründung und Beauftragung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) geschaffen. Diese konnte im Jahr 2021 ihre Arbeit am Standort Naumburg in Sachsen-Anhalt aufnehmen.

 

Aufgrund beihilfe- und förderrechtlicher Vorgaben ist vor der Errichtung geförderter Standorte ein umfangreiches und zeitaufwendiges „vorbereitendes Verfahren“ notwendig, gefolgt vom eigentlichen Förderverfahren. Die MIG hat in Erfüllung ihres Auftrages, der im Jahr 2022 durch die Gigabitstrategie der Bundesregierung konkretisiert wurde, mehr als 2.300 Markterkundungsverfahren durchgeführt und für mehr als 1.000 potentielle Standorte die für die geförderte Errichtung notwendigen Vorbereitungen getroffen. Derzeit sind allerdings weniger als 50 Standorte bereits beschieden. Ein erfolgreicher Abschluss aller offenen und weiterer für den Weiße-Flecken-Lückenschluss in den Flächenländern notwendigen Förderverfahren ist bis Ende 2024 nicht realistisch.

 

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