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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Weniger Abriss, mehr Geld und neue Möglichkeiten für Solaranlagen: Das Landesverwaltungsamt resümiert seine Denkmalerhaltung

Tag des Denkmalschutzes am 18. April 2024

18.04.2024, Halle (Saale), Magdeburg, Dessau – 35/2024

  • LVwA

Ruckläufige Abrisszahlen von Denkmälern, das ist die erfreuliche Nachricht zum Tag des Denkmalschutzes, der morgen weltweit das Augenmerk auf historische Bausubstanz und deren Schutz legen soll.

Rund 29.000 denkmalgeschützte Gebäude stehen in Sachsen-Anhalt. Sie sind häufig bereits mehrere 100 Jahre alt und von großer kulturhistorischer Bedeutung. Für deren Schutz und Erhalt setzt sich das Landesverwaltungsamt als Obere Denkmalschutzbehörde unermüdlich ein und geht dabei auch immer wieder neue Wege.

„Neben der finanziellen Förderung suchen wir immer wieder nach Wegen, Besitzer von Denkmalen zu unterstützen – durch fachliche Beratung oder Schaffung von Möglichkeiten, sie mit potenziellen Sanierern zusammen zu bringen, wenn sie selbst mit dem Erhalt der Gebäude überfordert sind.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye.

Mit der Denkmalbörse versucht das Landesverwaltungsamt seit nunmehr 16 Jahren aktiv neue Käufer für denkmalgeschützte Häuser zu finden, deren Besitzer nicht in der Lage sind, die Gebäude zu erhalten oder zu sanieren.

Aktuell werden 30 Objekte zum Verkauf angeboten. Die Angebote spiegeln die Denkmalvielfalt in Sachsen-Anhalt wider. So fanden und finden sich neben einfachen Bauernhäusern auch herrschaftliche Villen, Industriegebäude oder eine Mühle in der Denkmalbörse.

Von den in der Denkmalbörse angebotenen Objekten haben über 100 Denkmale einen neuen Eigentümer durch Verkauf gefunden und wurden bzw. werden saniert und wieder genutzt.

Dass mit diesen Aktivitäten und der finanziellen Förderung nachhaltige Erfolge erzielt werden konnten, lässt sich nicht nur anhand der Erscheinungsbilder unserer Kommunen sehen. Auch die Abrissstatistik unterstreicht einen positiven Trend. Sie gibt Rückschlüsse, wie viele Anträge auf Abriss eines Denkmals gestellt wurden. Hier sind die Zahlen erfreulicherweise stark rückläufig. „Während 2007 noch 150 Abrissanträge beim Landesverwaltungsamt eingingen, waren es beispielsweise 2012 noch 90. 2020 waren es noch 30 und 2023 sogar nur noch 19.“, so Pleye weiter.

Aber natürlich ist die Bereitstellung von finanzieller Unterstützung in Form von Fördermitteln ein wesentlicher Bestandteil des Denkmalschutzes.

Insgesamt wurden 2023 vom Landesverwaltungsamt in 13 Förderprogrammen knapp 25 Mio.€ zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2023 wurden 174 Anträge genehmigt und damit Landesmittel in Höhe von rund 20 Mio. €uro sowie Bundesmittel in Höhe von knapp 4,9 Mio. Euro bewilligt. Hierdurch konnte eine Gesamtinvestition in die Kulturdenkmale in Höhe von gut 38 Mio. Euro generiert werden.

„Denkmäler sind ein Teil der Identität einer Region, eines Landes.“, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye. „Ihr Erhalt muss uns allen eine Herzensangelegenheit sein. Natürlich stehen die Experten des Landesverwaltungsamtes den Eigentümern immer mit Rat und Tat zur Seite und dort, wo es möglich ist, unterstützen wir auch mit finanziellen Mitteln aus den verschiedenen Fördertöpfen. Auch wenn nicht sofort alles Wünschenswerte finanziert und getan werden kann, wichtig ist, zuallererst die Substanz zu erhalten, um dann Schritt für Schritt die notwendigen Arbeiten ausführen zu können. Wie viel schon im Land in alter Pracht wieder erstanden ist, kann jeder sehen, der mit offenen Augen durch unsere Städte und Dörfer geht.“

Eine weitere wichtige Entscheidung betrifft die Möglichkeit, zukünftig Solaranlagen auf Dächern denkmalgeschützter Gebäude installieren zu können. Dabei stellt es eine besondere Herausforderung dar, die gewichtigen klimapolitischen Belange zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen mit den ebenfalls schützenswerten Belangen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zur Erhaltung der Kulturgüter des Landes Sachsen-Anhalt in jeweiligen Einklang zu bringen. Das Land Sachsen-Anhalt hat sich diesen Herausforderungen gestellt und durch eine landesweit einheitliche Entscheidungspraxis die notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen, die es nun einer Vielzahl von Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümern ermöglichen, Solaranlagen auf ihren denkmalgeschützten Gebäuden zu errichten. Eine erste Erhebung der Antragszahlen (2024 - 74) deutet darauf hin, dass von der Möglichkeit des jetzt erleichterten Zugangs zur Errichtung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Kulturdenkmalen und der Nutzung der erneuerbaren Energien rege Gebrauch gemacht wird, wodurch ein wichtiger Beitrag zum Erreichen des Klimaziels weitgehender Treibhausneutralität im Jahr 2045 geleistet wird.

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