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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Seit 2009 werden im Landesverwaltungsamt alle neu angemeldeten Hunde erfasst:

Der Labrador in Sachsen-Anhalt unangefochten und seit 15 Jahren die Nummer 1

10.04.2024, Halle (Saale), Magdeburg, Dessau – 32/2024

  • LVwA

Jetzt ist es amtlich: Der Labrador Retriever war in den letzten 15 Jahren des Sachsen-Anhalters liebster Haushund, gefolgt vom Deutschen Schäferhund und dem Jack Russell Terrier. Bestätigt werden diese Zahlen durch einen Blick in das Zentrale Hunderegister, das seit 2009 beim Landesverwaltungsamt geführt wird. In dem Register werden die Daten aus den Steuerämtern der 122 Kommunen des Landes zusammengefasst. Dort müssen Neu-Hundebesitzer ihren vierbeinigen Familienzuwachs anmelden, damit die Kommune weiß, an wen sie den Hunde-Steuerbescheid verschicken soll.

Ein solch umfängliches Hunde-Register gab es anfänglich nur in Sachsen-Anhalt. Und dabei ist es fast nur ein „Nebenprodukt“ des am 1. März 2009 in Sachsen-Anhalt in Kraft getretenen „Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren“, umgangssprachlich auch „Kampfhundegesetz“ oder einfach nur „Hundegesetz“ genannt. Inzwischen haben auch weitere Bundesländer nachgezogen.

Das Gesetz schreibt neben einer Kennzeichnungspflicht mittels Transponder für alle nach dem 28. 02.2009 geborenen und alle als gefährlich eingestuften Hunde (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier, deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden sowie Hunde, die als aggressiv aufgefallen sind) auch einen Wesenstest für diese Hunde und gegebenenfalls einen Sachkundenachweis für ihre Besitzer vor – und eben die Erfassung aller nach dem 28. Februar 2009 geborenen sowie aller gefährlichen Hunde in einem Zentralen Hunderegister.

Jetzt, 15 Jahre nach dem Startschuss können wir davon ausgehen, dass der Großteil der in Sachsen-Anhalt lebenden Hunde nun im Zentralen Hunderegister erfasst ist.

Die Übersicht im neuen Register zeigt, dass die Sachsen-Anhalter mit ihren Vorlieben für bestimmte Hunderassen durchaus im bundesweiten Trend liegen. Auf den nächsten Plätzen der Beliebtheitsscala folgen Französische Bulldogge, Chihuahua, Yorkshire Terrier, Dachshund, Border Collie, Englische Bulldogge und Golden Retriever. Also auf den ersten Rängen keine Überraschungen.

Aber nicht nur die beliebtesten Hunderassen sind im Zentralen Hunderegister Sachsen-Anhalts erfasst, sondern auch die Exoten. 64 verschiedene Rassen wurden zwischen Anfang 2009 und Ende 2023 mit nur einem oder zwei Hunden von Sachsen-Anhalts Behörden registriert.

Darunter sind Otterhund, Kishu und Billy, aber auch Rassen mit fast unglaublichen Namen wie Crnogorski Planinski Gonic, Epagneul de Pont-Audemer oder Xoloitzcuintle – der Mexikanische Nackthund.

Inzwischen ist das Zentrale Hunderegister eine wahre Fundgrube für Hundeliebhaber und Statistiker. So zeigt sich beim Blick in die Statistik, dass im Jahr 2023 insgesamt 177.201 Hunde in Sachsen-Anhalt registriert waren. Damit stieg die Anzahl der Hunde gegenüber 2022 um knapp 10.000. Aber auch wichtige Informationen wie Bissvorfälle sind erfasst. Zu diesem Thema folgt eine separate Pressemitteilung.

Hintergrund:

Entsprechend geltendem Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport sind die Angaben der Kommunen und die statistischen Daten aus dem Hunderegister, insbesondere die rassebezogene Anzahl der Bissvorfälle und die rassebezogene Anzahl registrierter Hunde jahresbezogen zu ermitteln. Diese werden Anfang April eines jeden Jahres veröffentlicht. Das Hunderegister ist ein Bestandsregister mit einem dynamischen Datenbestand, der ständig aktualisiert werden kann. Die Kommunen können laufend – auch für Zeiträume, welche in der Vergangenheit liegen – Daten nacherfassen. Im Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt sind nur Daten zu Hunden zu speichern, wenn diese nach dem 01.03.2009 geboren sind. Darüber hinaus werden Hunde mit einem Geburtstermin vor dem 01.03.2009 im Hunderegister erfasst, wenn diese den gefährlichen Hunden auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 HundeG LSA zuzurechnen sind.

Hier finden Sie die Tabelle.

Impressum:

Landesverwaltungsamt
Pressestelle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel: +49 345 514 1244
Fax: +49 345 514 1477
Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilung als PDF