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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Polizeimeldung Polizeirevier Dessau-Roßlau

Berichtszeitraum vom 27.03.-28.03.2024

28.03.2024, Dessau-Roßlau – 88/2024

  • Polizeirevier Dessau-Roßlau

Kriminalitätslage

Brandermittlungen

Durch die Rettungsleitstelle wurde am 27. März 2024 gegen 12:45 Uhr ein Brand in einem Wohnhaus in der Törtener Straße gemeldet. Beim Eintreffen vor Ort war die Feuerwehr mit der Brandbekämpfung beschäftigt. Ein Hausbewohner wurde durch eine Rettungswagenbesatzung medizinisch versorgt und im Anschluss für weitere Untersuchungen in ein Krankenhaus gebracht. Nach Beendigung der Löscharbeiten wurde durch die Feuerwehr der entstandene Schaden auf circa 70.000 Euro geschätzt. Ein Brandermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

Betrug

Ein 59-jähriger Dessauer erstattete über das Online-Portal eine Strafanzeige. Er gab an, dass er am 22. März 2024 eine Mahnung von einem Internet-Anbieter erhielt. Er wurde aufgefordert, eine Summe im mittleren dreistelligen Bereich auszugleichen. Die in der Mahnung aufgeführten Bekleidungsgegenstände hatte er jedoch nicht bestellt, und auch nicht erhalten. Daraufhin nahm er telefonisch Kontakt zum Anbieter auf. Ihm wurde mitgeteilt, dass die Ware an eine Anschrift in Stuttgart geliefert wurde. Da der Anbieter eine Tagebuchnummer der Polizei forderte, entschied er sich zur Anzeigenerstattung.

Fahrrad gestohlen

Im Polizeirevier Dessau-Roßlau erstattete am 27. März 2024 eine 63-jährige Dessauerin Strafanzeige. Sie hatte ihr Fahrrad (Hersteller unbekannt) am 25. März 2024 gegen 13:30 Uhr vor dem Wohnhaus am August-Bebel-Platz angeschlossen abgestellt. Als sie es 14:00 Uhr wieder nutzen wollte, stellte sie fest, dass es Unbekannte zwischenzeitlich entwendet hatten. Der Schaden wurde mit circa 500 Euro angegeben.

Ohne Pflichtversicherung

Am 27. März 2024 gegen 16:40 Uhr wurde in der Elballee ein E-Scooter festgestellt, an dem sich ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen befand. Der 52-jährige Fahrzeugführer konnte bei der Kontrolle keinen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen. Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.

Hinweis:

E-Scooter brauchen eine gültige Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung. Die ab dem 01. März 2024 gültigen Versicherungskennzeichen haben eine blaue Farbe.

E-Scooter Fahrer dürfen nicht auf dem Gehweg fahren. Stattdessen müssen Radwege genutzt werden. Sind diese nicht vorhanden, müssen Fahrer auf die Straße ausweichen. Die Fahrzeuge dürfen außerdem in speziell ausgezeichneten Fahrradstraßen genutzt werden. Die Nutzung der E-Scooter darf grundsätzlich nur mit einer Person erfolgen.

Für die Fahrer eines Elektrorollers gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheininhaber in der Probezeit gelten 0,0 Promille – sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter Lenker.

Unter Alkoholeinfluss

In der Augustenstraße wurde am 27. März 2024 gegen 17:40 Uhr ein PKW Renault angehalten und eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Bei der Kontrolle wurde bei dem 54-jährigen Fahrzeugführer Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein Atemalkoholtest vor Ort wurde nicht durchgeführt. Nach der angeordneten Blutprobenentnahme wurde dem Beschuldigten die Weiterfahrt untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

 

Verkehrslage

Zusammenstoß beim Ein- bzw Ausparken

Die 19-jährige Fahrerin eines PKW Peugeot befuhr am 27. März 2024 gegen 08:10 Uhr die Erdmannsdorffstraße in Richtung Akazienwäldchen. Auf Höhe der Ruststraße wollte sie in eine seitliche Parklücke einfahren. Dabei kollidierte sie mit einem geparkten PKW BMW. Der entstandene Sachschaden wurde mit circa 6.000 Euro beziffert.

Gegen 11:00 Uhr wollte der 65-jährige Fahrer eines PKW Volkswagen auf einem Parkplatz in der Kühnauer Straße ausparken. Beim Rückwärtsfahren kam es zur Kollision mit einem PKW Kia einer 75-jährigen Fahrzeugfahrerin, die ebenfalls rückwärts ausparkte. Es entstand Sachschaden von insgesamt circa 2.500 Euro.

Leicht verletzter Fahrer eines E-Scooter

Am 27. März 2024 gegen 09:55 Uhr befuhr ein 40-jähriger Fahrer eines E-Scooter die Parallelfahrbahn der Heidestraße in Richtung Helmut-Kohl-Straße. Als er die Grenzstraße überqueren wollte, kam es zur Kollision mit einem PKW Renault eines 73-jährigen Fahrzeugführers. Dieser befuhr die Grenzstraße in Richtung Südstraße. Durch den Zusammenstoß erlitt der 40-Jährige leichte Verletzungen. Der Gesamtsachschaden betrug circa 2.000 Euro.

Geschwindigkeitskontrolle

Am 27. März 2024 wurde in der Waldstraße in Roßlau zwischen 14:45 Uhr und 17:00 Uhr eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Von den insgesamt 95 gemessenen Fahrzeugen hielten sich drei Fahrzeugführer nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die höchste gefahrene Geschwindigkeit betrug 60 km/h. Gegen die Betroffenen wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Impressum:

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Tel: (0340) 2503-301
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