Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Polizei und Energieunternehmen gehen
gemeinsam gegen Schrott- und Buntmetalldiebstähle vor
07.08.2008, Magdeburg – 204
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 204/08
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 204/08
Magdeburg, den 7. August 2008
Polizei und Energieunternehmen gehen
gemeinsam gegen Schrott- und Buntmetalldiebstähle vor
In Vertretung des Innenministers
Holger Hövelmann empfing Staatssekretär Rüdiger Erben (beide SPD) in der
vergangenen Woche Vertreter der für das Land Sachsen-Anhalt zuständigen
Energieversorger ¿ envia Mitteldeutsche Energie AG, E.ON Avacon AG und
Vattenfall GmbH. Anlass für das Arbeitsgespräch, dem auch die zuständigen
Ansprechpartner der Polizeidirektionen und des Landeskriminalamtes beiwohnten,
war der rasante Anstieg der Zahl der polizeilich erfassten Fälle des
Buntmetalldiebstahls (siehe Pressemitteilung Nr. 194/2008 vom 28.07.08). Auf
Grund enorm gestiegener Weltmarktpreise sind Metalle und Schrott wieder zu
einem begehrten Wirtschaftsgut geworden, sowohl auf dem legalen, als auch auf
dem illegalen Markt. Und so geraten neuerdings auch die technischen Anlagen der
Energieversorgungsunternehmen in das Visier der Langfinger.
¿Ich freue mich¿,
so Innenstaatssekretär Rüdiger Erben, ¿dass unserer Einladung hochrangige
Vertreter der wichtigsten Energieunternehmen unseres Landes gefolgt sind. Zeigt
es doch, dass uns allen dieses Thema unter den Nägeln brennt.¿
Einigkeit
herrschte darüber, dass es sich bei derartigen Delikten nicht nur allein um die
Begehung von Straftaten oder der Gefährdung der Versorgungssicherheit handele.
¿Die immer
rücksichtsloser agierenden Täter nehmen dabei nicht nur Schäden für sich selbst
sondern auch für Unbeteiligte in Kauf. Offene Umspannhäuser und Trafoanlagen
locken vor allem Kinder zum Spielen an. Das bedeutet Lebensgefahr!¿, so Erben
weiter.
Aus diesem Grund
appellieren Polizei und Energieversorger eindringlich an alle Eltern, ihre
Kinder auf diese Gefahren hinzuweisen. Sollten Bürger offen stehende
Einrichtungen dieser Art entdecken, mögen sich diese bitte an die nächste
Polizeidienststelle oder ihren Energieversorger wenden und keinesfalls selber
die Anlagen betreten!
Darüber hinaus
konnten in der Besprechung bereits erste positive Ergebnisse erzielt werden: So
wurde zum Beispiel der Aufbau eines Netzwerkes von Ansprechpartnern auf der
Seite der Energieversorger und der Polizei vereinbart. Des Weiteren sollen die
von der Polizei regelmäßig erstellten Lagebilder in ausgewählten Teilen auch
den Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Zudem ist das
Innenministerium bereits mit der Bitte an das federführende sachsen-anhaltische
Wirtschaftsministerium herangetreten, die Einführung einer Nachweispflicht für
Ankaufbetriebe für Schrott und Altmetalle auf der Grundlage der Gewerbeordnung
prüfen zu lassen. Perspektivisch kann sich Innenstaatssekretär Erben eine
bundesweite Regelung vorstellen. Denn nur so ließe sich ein Verdrängungseffekt
verhindern.
Weitere Ergebnisse
der Veranstaltung:
· Intensivierung der
Öffentlichkeitsarbeit ¿ auch über die Kundenzeitschriften der
Energieunternehmen und das Internet,
· Aufklärung der Bevölkerung und
der Ankaufbetriebe zur besseren Erkennbarkeit von Diebesgut und zur
Verdeutlichung möglicher strafrechtlicher Konsequenzen des Aufkaufs von
Hehlerware,
· intensiver Informationsaustausch
der Landespolizei mit der Bundespolizei und den Polizeien der Länder der
mitteldeutschen Sicherheitskooperation (Brandenburg, Sachsen, Thüringen) sowie
Niedersachsens.
Gern nahmen die
Vertreter der Unternehmen das Angebot der Polizei zur Durchführung von so
genannten Schwachstellenanalysen vor Ort an. Konkret wurden bereits erste
Sicherungsmaßnahmen an gefährdeten Objekten vorgestellt und besprochen.
Innenstaatssekretär
Erben erklärte weiter: ¿Dieser Problematik lässt sich nur durch eine
langfristig angelegte und intensive Zusammenarbeit von Polizei und den
betroffenen Unternehmen entgegentreten. Wir werden mit Sicherheit im kommenden
Jahr eine Folgeveranstaltung durchführen und bis dahin die veranlassten
Maßnahmen evaluieren. Dann wird man sehen, welche Wirkung die vereinbarten
Maßnahmen erzielt haben und kann gegebenenfalls nachregulieren.¿
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