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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Ersatzvornahme in Recyclinganlage
Riestedt
Landesverwaltung begleitet Landkreis weiterhin fachaufsichtlich

07.08.2008, Magdeburg – 101

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:

101/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 101/08

 

 

 

Magdeburg, den 6. August 2008

 

 

 

Ersatzvornahme in Recyclinganlage

Riestedt

Landesverwaltung begleitet Landkreis weiterhin fachaufsichtlich

 

 

 

Der Landkreis Mansfeld-Südharz hat auf dem Gelände

der Recyclinganlage Riestedt mit der Beseitigung der Brandrückstände und einem

Teil der dort gelagerten Stoffe begonnen. Die Feuerwehr bekämpft weiterhin

Glutnester, um ein erneutes Aufflammen der Brände zu verhindern.

 

Dr. Herrmann Onko Aeikens, Staatsekretär im

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, hat heute in Magdeburg die Maßnahmen

des Landkreises begrüßt. Er sagte, dass der Landkreis damit seine Aufgabe als

zuständige Behörde für die Anlage wahrnehme und zur Gefahrenabwehr beitrage.

Die Zuständigkeiten und die damit verbundenen Aufgaben der unteren

Abfallbehörden seien klar definiert. Die Landesverwaltung wolle dabei den

Landkreis weiterhin fachlich unterstützen, so Aeikens.

 

Der Staatssekretär bestätigte, dass der Landkreis

das Land um finanzielle Unterstützung gebeten hat und trotz der unbestrittenen

Finanzverantwortung der zuständigen Behörde Möglichkeiten geprüft werden

sollen. Das Land könne sich dazu erst positionieren, wenn die Kosten genau

beziffert sind. Erforderlich sei auch die Verantwortlichkeiten der Betreiber

der Anlage, der Abfalllieferanten und des Landkreises zu analysieren. Der

Landkreis gehe derzeit von Kosten für die Ersatzvornahme zur Gefahrenabwehr in

Höhe von 650.000 Euro aus.

 

Aeikens hob hervor, dass es sich bei der Anlage in

Riestedt um eine Recyclinganlage handelt. Die Genehmigung für die Anlage hatte

lediglich erlaubt, Bauschutt zu sortieren und zu recyceln sowie Altholz zu

schreddern. Somit handelt es sich nicht um eine Deponie oder um eine Ton- und

Kiesgrube zur Abfallentsorgung. Die Kontrollen der zuständigen Landkreisbehörde

haben 2007 Verstöße gegen diese Genehmigungen offenbart. Dabei seien mehr

Abfälle angenommen worden als zugelassen waren. Darunter befinden sich auch

nicht genehmigte, hochorganische und Kunststoffabfälle.

 

Nach 2005 sind die Lagerungen in Riestedt

sprunghaft angestiegen. Daraufhin hatte der Landkreis aufgrund entsprechender

fachaufsichtlicher Hinweise des Landesverwaltungsamtes gegenüber dem Betreiber

Anordnungen zur Einhaltung der Betriebsgenehmigung gemacht. Diese wurden aber

vom Betreiber nicht umgesetzt, so dass das Betreiben der Anlage

zwischenzeitlich untersagt wurde.

 

Die Zuständigkeit des Landkreises sowohl für die

Überwachung der Anlage und damit auch für die Durchsetzung eines

genehmigungskonformen Betriebes einschließlich der Anordnung von

Sicherheitsleistungen und erforderlichenfalls Ersatzvornahmen ist mit dem 1.

Funktionalreformgesetz am 1.1.2005 eingetreten. Die dabei zu erfüllenden

wesentlichen Anforderungen sind in entsprechenden Erlassen des

Umweltministeriums und Rundverfügungen des Landesverwaltungsamtes geregelt. So

z.B. Regelungen zur Überwachung, Sicherheitsleistung, Brandgefahren und

Überfrachtung von Lägern.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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