Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Ersatzvornahme in Recyclinganlage
Riestedt
Landesverwaltung begleitet Landkreis weiterhin fachaufsichtlich
07.08.2008, Magdeburg – 101
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
101/08
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 101/08
Magdeburg, den 6. August 2008
Ersatzvornahme in Recyclinganlage
Riestedt
Landesverwaltung begleitet Landkreis weiterhin fachaufsichtlich
Der Landkreis Mansfeld-Südharz hat auf dem Gelände
der Recyclinganlage Riestedt mit der Beseitigung der Brandrückstände und einem
Teil der dort gelagerten Stoffe begonnen. Die Feuerwehr bekämpft weiterhin
Glutnester, um ein erneutes Aufflammen der Brände zu verhindern.
Dr. Herrmann Onko Aeikens, Staatsekretär im
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, hat heute in Magdeburg die Maßnahmen
des Landkreises begrüßt. Er sagte, dass der Landkreis damit seine Aufgabe als
zuständige Behörde für die Anlage wahrnehme und zur Gefahrenabwehr beitrage.
Die Zuständigkeiten und die damit verbundenen Aufgaben der unteren
Abfallbehörden seien klar definiert. Die Landesverwaltung wolle dabei den
Landkreis weiterhin fachlich unterstützen, so Aeikens.
Der Staatssekretär bestätigte, dass der Landkreis
das Land um finanzielle Unterstützung gebeten hat und trotz der unbestrittenen
Finanzverantwortung der zuständigen Behörde Möglichkeiten geprüft werden
sollen. Das Land könne sich dazu erst positionieren, wenn die Kosten genau
beziffert sind. Erforderlich sei auch die Verantwortlichkeiten der Betreiber
der Anlage, der Abfalllieferanten und des Landkreises zu analysieren. Der
Landkreis gehe derzeit von Kosten für die Ersatzvornahme zur Gefahrenabwehr in
Höhe von 650.000 Euro aus.
Aeikens hob hervor, dass es sich bei der Anlage in
Riestedt um eine Recyclinganlage handelt. Die Genehmigung für die Anlage hatte
lediglich erlaubt, Bauschutt zu sortieren und zu recyceln sowie Altholz zu
schreddern. Somit handelt es sich nicht um eine Deponie oder um eine Ton- und
Kiesgrube zur Abfallentsorgung. Die Kontrollen der zuständigen Landkreisbehörde
haben 2007 Verstöße gegen diese Genehmigungen offenbart. Dabei seien mehr
Abfälle angenommen worden als zugelassen waren. Darunter befinden sich auch
nicht genehmigte, hochorganische und Kunststoffabfälle.
Nach 2005 sind die Lagerungen in Riestedt
sprunghaft angestiegen. Daraufhin hatte der Landkreis aufgrund entsprechender
fachaufsichtlicher Hinweise des Landesverwaltungsamtes gegenüber dem Betreiber
Anordnungen zur Einhaltung der Betriebsgenehmigung gemacht. Diese wurden aber
vom Betreiber nicht umgesetzt, so dass das Betreiben der Anlage
zwischenzeitlich untersagt wurde.
Die Zuständigkeit des Landkreises sowohl für die
Überwachung der Anlage und damit auch für die Durchsetzung eines
genehmigungskonformen Betriebes einschließlich der Anordnung von
Sicherheitsleistungen und erforderlichenfalls Ersatzvornahmen ist mit dem 1.
Funktionalreformgesetz am 1.1.2005 eingetreten. Die dabei zu erfüllenden
wesentlichen Anforderungen sind in entsprechenden Erlassen des
Umweltministeriums und Rundverfügungen des Landesverwaltungsamtes geregelt. So
z.B. Regelungen zur Überwachung, Sicherheitsleistung, Brandgefahren und
Überfrachtung von Lägern.
Impressum:
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt
Pressestelle
Olvenstedter Straße 4
39108 Magdeburg
Tel: (0391) 567-1950
Fax: (0391) 567-1964
Mail: pr@mlu.lsa-net.de
Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de