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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Bad Schmiedeberg erhält vom Land drei
Millionen Euro

01.08.2008, Magdeburg – 196

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 196/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 196/08

 

 

 

Magdeburg, den 1. August 2008

 

 

 

 

 

Bad Schmiedeberg erhält vom Land drei

Millionen Euro

 

Innenstaatssekretär

Rüdiger Erben (SPD) hat am heutigen Tag der Stadt Bad Schmiedeberg (Mitglied

der Verwaltungsgemein­schaft ¿Kurregion Elbe-Heideland¿ im Landkreis

Wittenberg) einen Bewilligungsbescheid in Höhe von 3.000.000 Euro aus Mitteln der Finanzausgleichsumlage zur

Reduzierung der gemeindlichen Verschuldung überreicht. 

 

Die Stadt befindet sich seit Anfang der

90-er Jahre in einer permanent angespannten Haushaltssituation und hat seit

dieser Zeit bereits insgesamt rund 11,8 Millionen Euro aus dem Ausgleichsstock

des Landes erhalten. Eine wesentliche Ursache der defizitären Haushaltslage

stellt die überdurch­schnittlich hohe Verschuldung dar, die im Rahmen des

üblichen Bedarfszuweisungsverfahrens bislang nicht reduziert werden konnte, was

jedoch nunmehr aus Mitteln der seit 2007 erhobe­nen Finanzausgleichsumlage

ermöglicht werden konnte.

 

Erben: ¿Wir wollen, dass sich

auch in der Region Bad Schmiedeberg auf freiwilliger Basis neue

Gemeindestrukturen bilden. Ich hoffe es gelingt, diese Verhandlungen mit der finanziellen

Entlastung der Stadt zu befördern.¿

 

Die Entlastung der Verschuldung

bringt die Stadt der landes­durchschnittlichen Verschuldung deutlich näher. Diese

liegt in Bad Schmiedeberg gegenwärtig bei 2.204 Euro pro Einwohner, der

Landesdurchschnitt beträgt 1.257 Euro pro Einwohner. Durch die spürbare

Reduzierung des Schuldendienstes und durch weitere eigene

Konsolidierungsbemühungen soll die Stadt wieder schritt­weise eine erhöhte

Leistungsfähigkeit erlangen.

 

Hintergrund

Finanzausgleichsumlage

 

Die Finanzausgleichsumlage wird

gemäß § 19a Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) LSA

besonders von beson­ders finanzstarken Gemeinden mit hoher Steuerkraft mit dem

Ziel erhoben, Gemeinden mit finanziellen Notlagen als Zeichen inter­kommunaler

Solidarität zu helfen.

 

Die Zuweisungen erfolgen

grundsätzlich auf Antrag in den Grenzen der im jeweiligen Haushaltsjahr zur

Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei sollen insbesondere

Notlagen ausgeglichen werden, die vom üblichen Bedarfsweisungsverfahren nicht

erfasst sind. Hierzu zählt unter anderem der Abbau der gemeindlichen Verschuldung,

mit der die jeweilige Kommune in die Lage versetzt werden soll, zu einer

geordneten Haushaltsführung zurückzufinden. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5508/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de