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Förderung des Straßenbaus
Nebra erhält Bewilligungsbescheid
31.07.2008, Magdeburg – 200
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 200/08
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 200/08
Magdeburg, den 31. Juli 2008
Förderung des Straßenbaus
Nebra erhält Bewilligungsbescheid
Das
Innenministerium hat der Verwaltungsgemeinschaft Unstruttal für die Stadt Nebra
zur Aufbringung der Eigenanteile die Summe in Höhe von 68.990,25 Euro für die Baumaßnahme der
Nebenanlagen der Bundesstraße 250, Ortsdurchfahrt Nebra, Breite Straße, nach
dem Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt.
Das
Land unterstützt mit solchen Zahlungen Gemeinden, die den Eigenanteil von
geförderten Straßenbaumaßnahmen finanziell nicht erbringen können.
Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿Der mit dem Fund der
Himmelsscheibe ausgelöste Tourismusboom sowie die aufstrebende Wirtschaft in
der Verwaltungsgemeinschaft brauchen ein tragfähiges Verkehrssystem, das sich
nicht nur auf die Hauptverkehrswege der Region beschränkt.¿
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben
und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für
Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern
werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr
der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune
einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist
sie dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht,
kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des
Landes erhalten.
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