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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Förderung des Straßenbaus
Magdeburg erhält über 400.000 Euro

31.07.2008, Magdeburg – 199

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 199/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 199/08

 

 

 

Magdeburg, den 31. Juli 2008

 

 

 

 

 

Förderung des Straßenbaus

Magdeburg erhält über 400.000 Euro

 

Das Innenministerium hat der Landeshauptstadt

Magdeburg zur Aufbringung der Eigenanteile die Summen

 

¿

in Höhe von 223.500

Euro für den vierspurigen Ausbau des Schleinufers zwischen Geißlerstraße

und Kiek in de Köken

 

¿ und in Höhe von 190.337,98 Euro für die Straßenausbau­maßnahme

des Magdeburger Rings (E49), Fahrtrichtung Süd, zwischen Ortsdurchfahrtsstein

Nord und Ausfahrt Albert-Vater-Straße

 

nach

dem Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt.

 

Das

Land unterstützt mit solchen Zahlungen Gemeinden, die den Eigenanteil von

geförderten Straßenbaumaßnahmen finanziell nicht erbringen können.

 

Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿Nicht nur bei der

Standortauswahl von Unternehmen ist die vorhandene Ver­kehrsinfrastruktur ein

maßgebliches Kriterium, auch Einheimi­sche profitieren von gut ausgebauten

Verkehrswegen. Investitionen in unsere Straßennetze sind somit für die nach­haltige

Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität einer Region von grundlegender

Bedeutung. Deshalb ist und bleibt die Verbes­serung der Verkehrsinfrastruktur

auch weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Landespolitik. Ohne diese

Unterstützung könnten Kommunen, die den Eigenanteil zur Förderung von

Straßenbau­maßnahmen finanziell nicht erbringen können, notwendige Bau­maßnahmen

am kommunalen Straßennetz nicht verwirklichen.¿

 

Auf

der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und

Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für

Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern

werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr

der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune

einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist

sie dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht,

kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des

Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5508/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de