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Ministerin Kuppe zu Karlsruher
Urteil: Nicht der Nichtraucherschutz, sondern uneinheitliche Regelungen zum
Nichtraucherschutz in der Kritik
30.07.2008, Magdeburg – 101
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
101/08
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 101/08
Magdeburg, den 30. Juli 2008
Ministerin Kuppe zu Karlsruher
Urteil: Nicht der Nichtraucherschutz, sondern uneinheitliche Regelungen zum
Nichtraucherschutz in der Kritik
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
zum Nichtraucherschutz erklärt Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Dr.
Gerlinde Kuppe:
¿Deutschland hat sich also einmal mehr mit
komplizierten Regelungen ein Bein gestellt. Es war ein Fehler, den
Nichtraucherschutz nicht bundeseinheitlich und ohne Ausnahmeregelungen zu
gestalten. Ich habe diesen Flickenteppich nicht gewollt.
Ich fühle mich in meinem Ansatz eines
konsequenten Nichtraucherschutzes gestärkt. Die Bundesverfassungsrichter haben erklärt,
dass sie ein absolutes Rauchverbot für zulässig halten. Kritisiert wurden allein
die Differenzierungen und Ausnahmeregelungen. Sie schaffen Freiraum für
Ungerechtigkeiten.
Ich sehe unvermindert gute Chancen für
einen gut geregelten Nichtraucherschutz in Deutschland. Die Menschen haben die
neuen Regelungen weitestgehend angenommen. Die Tür darf nicht wieder
zuschlagen.
Es gilt besonnen und im Interesse des
Nichtraucherschutzes das Urteil auszuwerten. Ich schlage vor, dass sich alle
Länder und der Bund wieder an einen Tisch setzen. Wir sollten an den
Nichtraucherschutz-Gipfel von Hannover 2007 anknüpfen.
Im Land werde ich die Gespräche innerhalb
der Landesregierung, mit den Fraktionen im Landtag, dem DEHOGA-Verband und
anderen Beteiligten führen. Dabei werden auch die noch zu erwartenden Urteile
des Landesverfassungsgerichtes, die für August angekündigt wurden, berücksichtigt
werden.¿
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