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Rechtsextremistische Geldquellen
trockenlegen ? Innenministerium legt Änderung zum Verfassungsschutzgesetz vor
22.07.2008, Magdeburg – 370
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 370/08
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 370/08
Magdeburg, den 22. Juli 2008
Rechtsextremistische Geldquellen
trockenlegen ¿ Innenministerium legt Änderung zum Verfassungsschutzgesetz vor
Innenstaatssekretär
Rüdiger Erben hat zur heutigen Kabinettssitzung den Entwurf eines Zweiten
Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land
Sachsen-Anhalt vorgelegt. Ein wesentlicher Schwerpunkt des neuen Gesetzes liegt
darin, den bisherigen Rechtsrahmen so zu erweitern, dass rechtsextremistische
Finanzierungsquellen umfassend aufklärt werden können.
Erben:
¿Mit diesem Gesetz soll dafür Sorge getragen werden, dass die Verfassungsschutzbehörde
ihre Arbeit auch künftig auf einer klaren und rechtsstaatlich einwandfreien
Grundlage fortsetzen kann. Verfassungsfeindliche Aktivitäten sind nicht zu
tolerieren. Ihnen muss mit aller Konsequenz begegnet werden. Dazu gehört auch,
Finanzströme, die den Extremisten zufließen und ihr verfassungsfeindliches
Bestreben unterstützen, aufzuklären und zu unterbinden.¿
Der
Vertrieb von Musik- und Szeneprodukten ist der umsatzstärkste Bereich im
Rechtsextremismus. Der Umsatz beläuft sich auf jährlich mehrere Millionen Euro.
Direkte finanzielle Unterstützungen von Parteien oder Personenzusammenschlüssen
aus diesen Einnahmen können bisher nur selten nachgewiesen werden, erhöhen aber
das finanzielle Potential der rechtsextremistischen Szene erheblich.
Darüber
hinaus ist in vorliegendem Entwurf der neue § 73 des Aufenthaltsgesetzes
berücksichtigt, der die sogenannten sonstigen Beteiligungserfordernisse im
Visumverfahren und bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln regelt. Danach haben
die Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste während des gesamten
Gültigkeitszeitraums eines Aufenthaltstitels Sicherheitsbedenken unverzüglich
der zuständigen Ausländerbehörde oder der zuständigen Auslandsvertretung
mitzuteilen.
Schließlich
wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur akustischen
Wohnraumüberwachung nach der Strafprozessordnung auf die Wohnraumüberwachung zu
präventiven Zwecken, soweit sie übertragbar ist (Schutz des Kernbereiches
privater Lebensgestaltung), ins Verfassungsschutzgesetz übernommen.
Impressum:
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des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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