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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Rechtsextremistische Geldquellen
trockenlegen ? Innenministerium legt Änderung zum Verfassungsschutzgesetz vor

22.07.2008, Magdeburg – 370

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 370/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 370/08

 

 

 

Magdeburg, den 22. Juli 2008

 

 

 

Rechtsextremistische Geldquellen

trockenlegen ¿ Innenministerium legt Änderung zum Verfassungsschutzgesetz vor

 

Innenstaatssekretär

Rüdiger Erben hat zur heutigen Kabinettssitzung den Entwurf eines Zweiten

Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land

Sachsen-Anhalt vorgelegt. Ein wesentlicher Schwerpunkt des neuen Gesetzes liegt

darin, den bisherigen Rechtsrahmen so zu erweitern, dass rechtsextremistische

Finanzierungsquellen umfassend aufklärt werden können.

 

Erben:

¿Mit diesem Gesetz soll dafür Sorge getragen werden, dass die Verfassungsschutzbehörde

ihre Arbeit auch künftig auf einer klaren und rechtsstaatlich einwandfreien

Grundlage fortsetzen kann. Verfassungsfeindliche Aktivitäten sind nicht zu

tolerieren. Ihnen  muss mit aller Konsequenz begegnet werden. Dazu gehört auch,

Finanzströme, die den Extremisten zufließen und ihr verfassungsfeindliches

Bestreben unterstützen, aufzuklären und zu unterbinden.¿

 

Der

Vertrieb von Musik- und Szeneprodukten ist der umsatzstärkste Bereich im

Rechtsextremismus. Der Umsatz beläuft sich auf jährlich mehrere Millionen Euro.

Direkte finanzielle Unterstützungen von Parteien oder Personenzusammenschlüssen

aus diesen Einnahmen können bisher nur selten nachgewiesen werden, erhöhen aber

das finanzielle Potential der rechtsextremistischen Szene erheblich.

 

Darüber

hinaus ist in vorliegendem Entwurf der neue § 73 des Aufenthaltsgesetzes

berücksichtigt, der die sogenannten sonstigen Beteiligungserfordernisse im

Visumverfahren und bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln regelt. Danach haben

die Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste während des gesamten

Gültigkeitszeitraums eines Aufenthaltstitels Sicherheitsbedenken unverzüglich

der zuständigen Ausländerbehörde oder der zuständigen Auslandsvertretung

mitzuteilen.

 

Schließlich

wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur akustischen

Wohnraumüberwachung nach der Strafprozessordnung auf die Wohnraumüberwachung zu

präventiven Zwecken, soweit sie übertragbar ist (Schutz des Kernbereiches

privater Lebensgestaltung), ins Verfassungsschutzgesetz übernommen.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei

des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Tel: (0391) 567-6666

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de