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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Justizministerin Kolb: Regeln zur
Beratungshilfe nachjustieren

22.07.2008, Magdeburg – 366

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 366/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 366/08

 

 

 

Magdeburg, den 22. Juli 2008

 

 

 

Justizministerin Kolb: Regeln zur

Beratungshilfe nachjustieren

 

Sachsen-Anhalt wird sich im Bundesrat für ein

Nachjustieren der Regelungen zur Beratungshilfe einsetzen. ¿Wir wollen Strukturschwächen

im Verfahren beseitigen¿, sagte Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. Das

Kabinett hat daher heute beschlossen, gemeinsam mit weiteren Ländern eine

entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen.

 

Beratungshilfe erleichtert hilfsbedürftigen Bürgern den

Zugang zur Rechtsberatung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Die

Beratung beim Anwalt wird aus der Landeskasse bezahlt, wenn keine anderen zumutbaren

Hilfen zur Verfügung stehen. In Sachsen-Anhalt stiegen die Kosten für diese

Sozialleistung von 1,25 Millionen Euro im Jahr 2000 auf 4,56 Millionen im Jahr

2007. Die Ausgaben für jeden bewilligten Antrag verdoppelten sich von durchschnittlich

55,02 Euro auf 106,85 Euro.

 

Neben der steigenden Zahl von Anträgen sind Schwächen im

Bewilligungsverfahren und eine uneinheitliche Rechtsanwendung bei den

Amtsgerichten Grund für den Kostenanstieg. Hier setzt die Bundesratsinitiative

an. So sollen die Amtsgerichte künftig z.B. Listen vorhalten müssen, die genau

darüber informieren, bei welchen Stellen kostenlose Beratungen für

Rechtsuchende möglich sind. ¿Mehr Einheitlichkeit bringt mehr Rechtssicherheit

für die Betroffenen¿, so Kolb.

 

Die Entscheidung über einen Beratungshilfe-Antrag treffen

die Amtsgerichte. Liegen die Voraussetzungen vor, erhält der Rechtsuchende

einen Berechtigungsschein ausgehändigt, mit dem er sich an einen Anwalt seiner

Wahl wendet. Das soll auch so bleiben. Bisher kann der Schein allerdings auch

nachträglich ausgestellt werden. Kolb: ¿Das soll künftig nicht mehr so sein.

Eine Ausnahme wird es nur noch für anwaltliche Beratungsstellen geben, die

aufgrund einer Vereinbarung mit der Landesjustizverwaltung eingerichtet sind.¿

Wie bei anderen Sozialleistungen auch, soll Beratungshilfe nur nach Bewilligung

in Anspruch genommen werden können. Kolb weiter: ¿Dass man erst ¿ ohne

Bewilligung ¿ eine Leistung in Anspruch nimmt, um sie dann quasi nur noch

abzurechnen, ist außergewöhnlich und eröffnet Missbrauchsmöglichkeiten, die es

zu unterbinden gilt¿, so Kolb.

 

Die Länder wollen darüber hinaus erreichen, dass die

Regelungen zum Eigenanteil, den der Hilfesuchende auch bisher schon leisten

muss, differenzierter gestaltet werden. Neben der bereits bestehenden

Beratungshilfegebühr von 10 Euro soll der Rechtsuchende 20 Euro zahlen müssen,

wenn der Anwalt ihn nicht nur berät, sondern auch vertritt, also zum Beispiel

Schriftsätze fertigt. Beide Eigenanteile können jedoch vom Rechtsanwalt

erlassen werden.

 

Hintergrund: Wer erhält Beratungshilfe?

 

Wer sich außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens in einer

Rechtsangelegenheit durch einen Anwalt beraten lassen will, aber die Anwaltskosten

nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Beratungshilfe. Maßgebend sind die

Einkommens- und Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt des Antrags auf

Beratungshilfe. Das Amtsgericht am Wohnort prüft dann, ob es selbst helfen

kann, oder ob es andere Hilfsmöglichkeiten gibt. Gibt es die nicht, stellt es

einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe aus, mit dem sich der Bürger an

einen Rechtsanwalt seiner Wahl wenden kann. Im Jahr 2000 gingen 23.500 Anträge

auf Beratungshilfe ein, 2005 bereits über 42.500, 2007 waren es 48.309.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de