Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Justizministerin Kolb: Regeln zur
Beratungshilfe nachjustieren
22.07.2008, Magdeburg – 366
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 366/08
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 366/08
Magdeburg, den 22. Juli 2008
Justizministerin Kolb: Regeln zur
Beratungshilfe nachjustieren
Sachsen-Anhalt wird sich im Bundesrat für ein
Nachjustieren der Regelungen zur Beratungshilfe einsetzen. ¿Wir wollen Strukturschwächen
im Verfahren beseitigen¿, sagte Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. Das
Kabinett hat daher heute beschlossen, gemeinsam mit weiteren Ländern eine
entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen.
Beratungshilfe erleichtert hilfsbedürftigen Bürgern den
Zugang zur Rechtsberatung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Die
Beratung beim Anwalt wird aus der Landeskasse bezahlt, wenn keine anderen zumutbaren
Hilfen zur Verfügung stehen. In Sachsen-Anhalt stiegen die Kosten für diese
Sozialleistung von 1,25 Millionen Euro im Jahr 2000 auf 4,56 Millionen im Jahr
2007. Die Ausgaben für jeden bewilligten Antrag verdoppelten sich von durchschnittlich
55,02 Euro auf 106,85 Euro.
Neben der steigenden Zahl von Anträgen sind Schwächen im
Bewilligungsverfahren und eine uneinheitliche Rechtsanwendung bei den
Amtsgerichten Grund für den Kostenanstieg. Hier setzt die Bundesratsinitiative
an. So sollen die Amtsgerichte künftig z.B. Listen vorhalten müssen, die genau
darüber informieren, bei welchen Stellen kostenlose Beratungen für
Rechtsuchende möglich sind. ¿Mehr Einheitlichkeit bringt mehr Rechtssicherheit
für die Betroffenen¿, so Kolb.
Die Entscheidung über einen Beratungshilfe-Antrag treffen
die Amtsgerichte. Liegen die Voraussetzungen vor, erhält der Rechtsuchende
einen Berechtigungsschein ausgehändigt, mit dem er sich an einen Anwalt seiner
Wahl wendet. Das soll auch so bleiben. Bisher kann der Schein allerdings auch
nachträglich ausgestellt werden. Kolb: ¿Das soll künftig nicht mehr so sein.
Eine Ausnahme wird es nur noch für anwaltliche Beratungsstellen geben, die
aufgrund einer Vereinbarung mit der Landesjustizverwaltung eingerichtet sind.¿
Wie bei anderen Sozialleistungen auch, soll Beratungshilfe nur nach Bewilligung
in Anspruch genommen werden können. Kolb weiter: ¿Dass man erst ¿ ohne
Bewilligung ¿ eine Leistung in Anspruch nimmt, um sie dann quasi nur noch
abzurechnen, ist außergewöhnlich und eröffnet Missbrauchsmöglichkeiten, die es
zu unterbinden gilt¿, so Kolb.
Die Länder wollen darüber hinaus erreichen, dass die
Regelungen zum Eigenanteil, den der Hilfesuchende auch bisher schon leisten
muss, differenzierter gestaltet werden. Neben der bereits bestehenden
Beratungshilfegebühr von 10 Euro soll der Rechtsuchende 20 Euro zahlen müssen,
wenn der Anwalt ihn nicht nur berät, sondern auch vertritt, also zum Beispiel
Schriftsätze fertigt. Beide Eigenanteile können jedoch vom Rechtsanwalt
erlassen werden.
Hintergrund: Wer erhält Beratungshilfe?
Wer sich außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens in einer
Rechtsangelegenheit durch einen Anwalt beraten lassen will, aber die Anwaltskosten
nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Beratungshilfe. Maßgebend sind die
Einkommens- und Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt des Antrags auf
Beratungshilfe. Das Amtsgericht am Wohnort prüft dann, ob es selbst helfen
kann, oder ob es andere Hilfsmöglichkeiten gibt. Gibt es die nicht, stellt es
einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe aus, mit dem sich der Bürger an
einen Rechtsanwalt seiner Wahl wenden kann. Im Jahr 2000 gingen 23.500 Anträge
auf Beratungshilfe ein, 2005 bereits über 42.500, 2007 waren es 48.309.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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