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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Mit Arzneimitteln reisen...

16.07.2008, Halle (Saale) – 75

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 075/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 075/08

 

 

 

Halle (Saale), den 16. Juli 2008

 

 

 

Mit Arzneimitteln reisen...

 

 

 

Sommer, Sonne, Urlaubszeit

! Auch in diesem Jahr werden wieder viele Deutsche ihren Urlaub im Ausland

verbringen ¿ egal ob in den österreichischen Alpen, an den Stränden des

Mittelmeeres oder sogar auf einem anderen Kontinent. Natürlich wünscht man

sich, diese Zeit möglichst unbeschwert erleben zu können. Die Mitnahme einer

¿Reise-Apotheke¿ ist trotzdem zu empfehlen oder sogar notwendig. Manchmal lässt

es sich auch nicht vermeiden, im Ausland Arzneimittel zu erwerben.

 

 

 

Während für die Ein- und

Ausfuhr von Lebensmitteln, Alkohol und Tabakwaren meist genaue Höchstmengen

bekannt sind, herrscht über das Mitführen von Arzneimitteln oftmals Unkenntnis.

Deshalb möchte das für Sachsen-Anhalt zuständige Referat Arzneimittel- und

Apothekenwesen des Landesverwaltungsamtes (LVwA) an dieser Stelle etwas ¿Licht

ins Dunkel¿ bringen:

 

 

 

Ausfuhr von

Arzneimitteln ins Ausland

 

Generell gelten die

rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes. Es empfiehlt sich also

bereits bei der Reisevorbereitung, bei einer diplomatischen Vertretung des

Reiselandes in Deutschland oder offiziellen Seiten im Internet Informationen

einzuholen.

 

 

 

Einen ¿Spezialfall¿ stellt

die Mitnahme von Betäubungsmitteln dar. Für Reisen in Staaten, die dem Schengener

Abkommen angehören (Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich,

Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,

Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei,

Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn), ist eine beglaubigte Bescheinigung

mitzuführen, die vom behandelnden Arzt ausgestellt und vom Referat

Arzneimittel- und Apothekenwesen des Landesverwaltungsamtes bestätigt wird.

Näheres können Sie dazu auf der Internet-Seite des LVwA unter http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php

finden.

 

 

 

Bei Reisen in andere als

die oben genannten Länder sollte sich der Patient bei der Mitnahme von

Betäubungsmitteln eine ärztliche Bescheinigung, möglichst in englischer Sprache,

ausstellen lassen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen,

Wirkstoffbezeichnung sowie Dauer der Reise enthält und diese bei der Reise mitführen.

Allerdings bestehen keine international harmonisierten Bestimmungen für die

Mitnahme von Betäubungsmitteln als medizinischer Bedarf der Reisenden. Deshalb

gilt insbesondere für diesen Fall: erst informieren, dann reisen!

 

Weitergehende Empfehlungen

lassen sich der Internet-Seite http://www.bfarm.de

des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte ¿Bundesopiumstelle¿

entnehmen.

 

 

 

Einfuhr von

Arzneimitteln in die Bundesrepublik Deutschland

 

Natürlich ist es kein

Problem, die für den Auslandsaufenthalt mitgeführte ¿Reise-Apotheke¿ wieder mit

nach Hause zu nehmen. Man sollte sich allerdings vor ¿Großeinkäufen¿ an

Arzneimitteln im Ausland hüten. Bei Zollkontrollen kann es dann ein böses

Erwachen geben. Das deutsche Arzneimittelgesetz (AMG) erlaubt nämlich lediglich

die Einfuhr von ¿einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge¿. Das

sind Arzneimittel, die vom Reisenden selbst benötigt oder für den

Bedarfsfall in einer Menge mitgeführt werden, die dem individuellen Bedarf für

die Dauer von maximal 3 Monaten entspricht. Wird dagegen verstoßen, muss man

mit einem Ordnungswidrigkeits-Verfahren und der Einziehung dieser Arzneimittel

rechnen.

 

 

 

Auf jeden Fall gilt auch

hier: rechtzeitig sowie umfassend informieren hilft Probleme vermeiden. Nähere

Auskünfte erhalten Sie jederzeit vom Referat Arzneimittel- und Apothekenwesen

des Landesverwaltungsamtes.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1246

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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