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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Finanzminister legt Haushaltsplanung vor

09.07.2008, Magdeburg – 42

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 042/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 042/08

 

 

 

Magdeburg, den 8. Juli 2008

 

 

 

Finanzminister legt Haushaltsplanung vor

 

 

 

Finanzminister Jens Bullerjahn hat heute dem

Kabinett die Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2008 bis 2012, die

langfristige Projektion der Haushaltsentwicklung bis zum Jahre 2025 sowie die

2. Überarbeitung des Personalentwicklungskonzeptes für die Jahre 2008 ¿ 2025

vorgelegt und erläutert.

 

Die Vorlage stellt den Abschluss der 1. Runde

der Strategiegespräche der Landesregierung dar und wurde vom Kabinett zur

Kenntnis genommen.

 

Die Mittelfristige Finanzplanung (Mipla) und

das Personalentwicklungskonzept (PEK) sollen in der Kabinettsitzung am 26.

August beschlossen und zur Sitzung am 11. September in den Landtag eingebracht

werden. Im Ergebnis wird die Landesregierung im Sommer 2009 den

Entwurf des Doppelhaushalts 2010/2011 beschließen und dem Landtag zur Beratung

vorlegen.

 

Minister Bullerjahn: ¿Ich habe

dem Kabinett heute einen Vorschlag für die Finanz- und Personalplanung

präsentiert. Dieser Vorschlag stellt den Zwischenstand dar, der nunmehr in

einer umfassenden Diskussion im Lande erörtert werden kann. In ihrem

Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, das

Land als ¿eine zukunftsfähige Region in der Gemeinschaft deutscher Länder¿ zu

etablieren. Mit dem vorgelegten Finanzkonzept kann es gelingen, in den

politischen Schwerpunkten der Regierung ¿ Wirtschaft und Arbeit, Bildung und

Familie ¿ neue Spielräume zu gewinnen und weiterhin starke Impulse für die Entwicklung

des Landes zu setzen. Gleichzeitig verlieren wir den finanzpolitischen

Dreiklang von Konsolidieren ¿ Investieren ¿ Vorsorgen nicht aus dem Auge.

 

Auf rd. 150 Seiten voller

Berechnungen, Prognosen und Vergleichen und strategischen Szenarien werden die

folgenden Kernaussagen ausführlich begründet:

 

1. Wir werden

auch weiterhin keine neuen Schulden machen!

 

Zum Schuldentilgung wurden bereits wesentliche Beschlüsse

durch die Landesregierung gefasst. Nachdem erstmals in der Geschichte des Landes

im Jahr 2007 ein Haushalt ohne Neuverschuldung abgeschlossen wurde, wird dies

mit dem Doppelhaushalt 2010/ 2011 das fünfte Jahr in Folge gelingen.

 

2. Wir

werden auch nach 2009 weiter Schulden abbauen!

 

Die Tilgung der bestehenden Landesschulden in Höhe

von ca. 20 Mrd. Euro bis 2050 ist bereits beschlossen. Mit dem vorgelegten

Konzept werden wir bis 2025 4 Mrd. Euro weniger Schulden haben.

 

3. Wir werden weiter vorsorgen!

 

Weiterhin hat die Landesregierung

ein Bündel

von Vorsorgemaßnahmen auf den Weg auf den Weg gebracht wie die

Steuerschwankungsreserve zum Ausgleich von Steuermindereinnahmen, den

Pensionsfonds und die Zukunftsstiftung. Bis 2025 werden sich die Vorsorgemaßnahmen

auf 550 Mio. Euro summieren.

 

Die Rücklagenbildung ist damit ein zentraler Baustein der

Landesstrategie ¿Konsolidieren, Investieren,

Vorsorgen¿.

 

4. Wir werden die Haushaltsprobleme

gemeinsam mit den Kommunen lösen!

 

Die Anpassung der Ausgaben für die Kommunen nach

FAG erfolgt unter der Annahme steigender Steuereinnahmen der Kommunen, so dass

zurückgehende Landeszuweisungen kompensiert werden können. Derzeit wird das

unterproportionale Steueraufkommen der Kommunen durch Mittel des Solidarpakts

II kompensiert (Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen = SOEBZ). Durch den

deutlichen Rückgang der SOBEZ ab 2009 ¿ jährlich um über 100 Mio. Euro ¿

erfolgt eine vollständige Abschmelzung dieser Aufbauleistung bis zum Jahr 2020.

Damit verringert sich auch der den Kommunen über die Verbundquote

bereitgestellte Anteil an den SOBEZ deutlich. Durch die Anpassung im

2-Jahres-Rhythmus wird durch das Land eine teilweise Kompensation bzw. Glättung

des Aufkommens erreicht ¿ in jedem zweiten Jahr eines Doppelhaushaltes steigt

somit der aus Eigenmitteln des Landes aufgebrachte Anteil an.

 

Die vorgeschlagene sukzessive

Absenkung der kommunalen Beteiligung an den Steuereinnahmen des Landes auf 18 %

in 2020 steht unter dem Vorbehalt einer steigenden kommunalen Steuerkraft.

Sollte die unterstellte Entwicklung für die Kommunen nicht eintreten, wird das

Land die geplante Rückführung der kommunalen Verbundquote überdenken. Die

erforderliche Bewertung wird das Land jährlich in der Mittelfristigen Finanzplanung vornehmen.

 

Ein großes Problem stellen die

kommunalen Altschulden von mehr als 3 Mrd. Euro dar, die durch

Tilgungsverpflichtungen maßgeblich zu unausgeglichenen Haushalten beitragen.

Daher wird vorgeschlagen, ein Entschuldungsprogramm des Landes für die Kommunen

im Umfang von 500 Mio. Euro in den Jahren 2010 bis 2014 aufzulegen (jährliche

Entschuldung 100 Mio. Euro). Der Finanzierungsbedarf beim Land würde von

2010 bis 2025 einschließlich der Finanzierungskosten insgesamt rd.

700 Mio. Euro betragen. Eine Umsetzung 

würde aber konkrete Gespräche und 

Sanierungsentscheidungen der Landkreise, Städte und Gemeinden voraussetzen.

Das Finanzministerium und das Innenministerium werden dazu Vorschläge

entwickeln.

 

5. Wir werden die

Personalentwicklung an den Bundesdurchschnitt anpassen!

 

Bisher wurde für die

Landesverwaltung eine Zielgröße von 55.000 Stellen im Jahr 2011 und von 45.600

für das Jahr 2020 geplant. Diesem Stellenbestand entspricht eine Personalausstattung

im öffentlichen Dienst von  20

¿Vollzeitäquivalenten¿ je 1.000 Einwohner. Sachsen-Anhalt würde also erst im

Jahr 2020 in Bezug auf die Zahl der Vollbeschäftigteneinheiten im Land den aktuellen Durchschnitt

der westdeutschen Flächenländer erreichen, der bei 20,3 (im Jahr 2006) liegt.

Mecklenburg-Vorpommern plant für 2012 mit der Zahl 19; Bandenburg plant für

2020 mit unter 18 ¿Vollbeschäftigteneinheiten¿.

 

Nun wird diese Zielgröße

aktualisiert. Im Jahr 2020 sollen nur noch 19 Vollzeitäquivalente je 1.000

Einwohner im Landesdienst beschäftigt werden, was einer Stellenzahl von 43.000

entspricht. Die Zielzahl für das Jahr 2011 bleibt dagegen unverändert. Mit

dieser Fortschreibung trägt die Landesregierung der Tatsache Rechnung, dass es

auch in anderen Ländern ¿ die größtenteils keine Personalüberhänge in der

Größenordnung Sachsen-Anhalts aufzuweisen haben ¿ Bemühungen gibt, die Zahl der

öffentlich Bediensteten zu verringern. Vier Länder haben dies bereits erreicht.

Hierbei zeichnet sich als Orientierungsgröße das genannte Verhältnis von 19

Vollzeitäquivalenten zu 1.000 Einwohner ab. Insofern hat sich der

Handlungsdruck für Sachsen-Anhalt verstärkt.

 

In der Konsequenz dieser

Aktualisierung bedarf es bis 2020 eines Abbaus von weiteren 2.600 Stellen

gegenüber dem PEK 2007.

 

Korrespondierend zu dieser

neuen Abbauverpflichtung wurden die Neueinstellungskorridore modifiziert. Auch

hier ist erst der Zeitraum von 2012 bis 2020 betroffen. Die für die Jahre 2007

bis 2011 vereinbarten Einstellungskontingente bleiben davon unberührt.

Insgesamt wurden die Neueinstellungszahlen um 2.600 reduziert. Ziel der

Anpassung war es, unter Berücksichtigung der voraussichtlichen künftigen

Altersabgänge und der bereits bestehenden Stellenabbauverpflichtung die

Umsetzbarkeit auch der neuen zusätzlichen Stellenabbauverpflichtung sicherzustellen.

 

 

Ausweitung der Planungsperspektive

 

Zugleich soll ¿ dies ist das

zweite wesentliche Ergebnis der Überarbeitung des Personalentwicklungskonzepts

¿ künftig der Zeitraum bis 2025 betrachtet werden. Damit wird sichergestellt,

dass sämtliche wesentlichen Elemente der Langfristplanung ¿ von der

Langfristprojektion für den Haushalt bis zu den Fachplanungen der Ressorts -

ein einheitlicher Zeithorizont zugrunde liegt, der eine inhaltliche Verknüpfung

aller Teile ermöglicht. Es soll die Frage beantwortet werden, ob die

Haushaltsstruktur ab dem Jahr 2020 ohne die zusätzlichen Einnahmen aus dem

Solidarpakt II und trotz stark abgesenkter EU-Mittel bis 2025 tragfähig ist.

 

Der für das Jahr 2020

angestrebte Bestand von 19 Vollzeitäquivalenten je 1.000 Einwohner soll bis zum

Jahr 2025 konstant gehalten werden. Daher muss in diesen Jahren der Personalbestand

in der öffentlichen Verwaltung der voraussichtlichen Bevölkerungsentwicklung

angepasst werden, nach aktuellem Kenntnisstand müssen daher in diesem Zeitraum

weitere 2.700 Stellen abgebaut werden.

 

6. Wir werden Überschüsse haben

für Wirtschaft und Arbeit, Bildung und Familie!

 

Ab dem Jahr 2012

werden nach der derzeitigen Projektion erstmals Überschüsse im Landeshaushalt zu

erwarten sein,

die sich im gesamten Projektionszeitraum bis 2025 theoretisch auf etwa 5,8

Mrd. Euro addieren. Sie stehen bei entsprechender Realisierung

grundsätzlich für die von den Ressorts angemeldeten Mehrbedarfe zur Verfügung.

Aber sowohl der Höhe nach als auch in Bezug auf die Zeitdauer künftiger neuer

Ausgaben gilt: dauerhafte Mehrausgaben setzen immer eine dauerhafte

Mehreinnahme voraus. Außerdem sollte ein Sockelbetrag gebildeter Reserven

grundsätzlich unangetastet bleiben, um unvorhergesehene Risiken zusätzlich

abdecken zu können.

 

7. Was

ist neu und wird umgesetzt?

 

Tabelle

5.1: Mehrbedarfe aufgrund von Rechtsverpflichtungen                                 

    in Mio. Euro

 

 

 

 

 

Epl.

 

 

Inhalt

 

 

2010

 

 

2011

 

 

2012

 

 

Folgejahre

 

 

 

 

 

05

 

 

Kinderbetreuung (lfd.)

 

 

12,0

 

 

12,0

 

 

8,0

 

 

Minderbedarf

 

 

 

 

06

 

 

Forschungsförderung

 

 

1,0

 

 

1,0

 

 

1,0

 

 

dto.

 

 

 

 

06

 

 

Nationale Akademie Leopoldina/

Demenzzentrum Magdeburg

 

 

0,7

 

 

1,0

 

 

0,9

 

 

dto.

 

 

 

 

07

 

 

Ersatzschulfinanzierung

 

 

5,4

 

 

5,9

 

 

6,4

 

 

jährlich weiter steigend

 

 

 

 

14

 

 

Wohngeld (Landesanteil)

 

 

4,0

 

 

4,0

 

 

4,0

 

 

dto.

 

 

 

 

Summe im MIPLA-Zeitraum

 

 

23,1

 

 

23,9

 

 

20,3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kinderbetreuung,

laufend (Epl. 05)

 

Hier wird der von MS mit KV vom

22.04.2008 dargestellte Mehrbedarf zwischen 8 und 12 Mio. Euro jährlich

aufgenommen. Dieser ergibt sich zum einen aus der notwendigen Tarifanpassung

sowie Mehrbedarf bei der Bundesförderung. Langfristig erwartet MS dagegen

Minderausgaben, diese sind allerdings aufgrund der noch notwendigen

Tarifanpassungen hier nicht quantifiziert worden.

 

Forschungsförderung (Epl. 06)

 

Der Mehrbedarf von 1 Mio. Euro jährlich

ergibt sich aus der Übertragung von Mitteln aus der Exzellenzinitiative in die

Forschungsförderung, die im Rahmen der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt

2008/ 2009 bisher nur für diese beiden Jahre erfolgt ist. Eine

MIPLA-Nachveranschlagung ist zur Fortführung notwendig.

 

Nationale Akademie Leopoldina / Demenzzentrum Magdeburg (Epl. 06)

 

Es wurde ein Mehrbedarf von rd . 1 Mio. Euro jährlich berücksichtigt. Der erforderliche höhere Zuschuss an

die Leopoldina beruht auf der Entscheidung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz

von Bund und Ländern, diese Einrichtung als Nationale Akademie zu führen.

Entsprechend der Rahmenvereinbarung Forschungsförderung beteiligt sich das Land

zu 20 %. Der höhere Zuschuss ergibt sich erstmals ab 2009. Außerdem wird für

das neu gegründete Deutsche Demenzzentrum, für das ein Standort in Magdeburg

vorgesehen ist, eine Mehrausgabe erforderlich. Der Finanzbedarf ergibt sich aus

der Verpflichtung einer Beteiligung der Sitzländer (neben Magdeburg sind 6

weitere Standorte vorgesehen).

 

Ersatzschulfinanzierung (Epl. 07)

 

Der Mehrbedarf bei der Ersatzschulfinanzierung in

Höhe von rd. 6 Mio. Euro jährlich

entsteht aufgrund der Änderung des Schulgesetzes. Das 10. Gesetz zur Änderung

des Schulgesetzes wurde am 26.06.2008 vom Landtag beschlossen.

 

Wohngeld (Epl. 14)

 

Im Rahmen der Novellierung des

Wohngeldgesetzes wurde eine deutliche Erhöhung des Wohngeldes beschlossen.

Damit wird das Wohngeld, das zuletzt 2001 erhöht worden ist, zum 01. Januar

2009 nachhaltig aufgebessert. Für Sachsen-Anhalt wird sich der Haushaltsansatz

für das Haushaltsjahr 2009 von rd. 42 Mio. Euro um rd. 8 Mio. Euro auf 50

Mio. Euro erhöhen. Von dem Aufwuchs wird der Bund rund 4 Mio. Euro (50 %)

erstatten, so dass der Aufwuchs an Landesmitteln 4 Mio. Euro  jährlich

beträgt. Dies wurde mittel- und langfristig durchgeschrieben.

 

8. Was

ist neu und wird im Grundsatz unterstützt?

 

Tabelle 5.2: Weitere Mehrbedarfe, die von MF positiv votiert werden   

 

                   in Mio. Euro

 

 

 

 

Epl.

 

 

Inhalt

 

 

2010

 

 

 

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