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Finanzminister legt Haushaltsplanung vor
09.07.2008, Magdeburg – 42
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 042/08
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 042/08
Magdeburg, den 8. Juli 2008
Finanzminister legt Haushaltsplanung vor
Finanzminister Jens Bullerjahn hat heute dem
Kabinett die Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2008 bis 2012, die
langfristige Projektion der Haushaltsentwicklung bis zum Jahre 2025 sowie die
2. Überarbeitung des Personalentwicklungskonzeptes für die Jahre 2008 ¿ 2025
vorgelegt und erläutert.
Die Vorlage stellt den Abschluss der 1. Runde
der Strategiegespräche der Landesregierung dar und wurde vom Kabinett zur
Kenntnis genommen.
Die Mittelfristige Finanzplanung (Mipla) und
das Personalentwicklungskonzept (PEK) sollen in der Kabinettsitzung am 26.
August beschlossen und zur Sitzung am 11. September in den Landtag eingebracht
werden. Im Ergebnis wird die Landesregierung im Sommer 2009 den
Entwurf des Doppelhaushalts 2010/2011 beschließen und dem Landtag zur Beratung
vorlegen.
Minister Bullerjahn: ¿Ich habe
dem Kabinett heute einen Vorschlag für die Finanz- und Personalplanung
präsentiert. Dieser Vorschlag stellt den Zwischenstand dar, der nunmehr in
einer umfassenden Diskussion im Lande erörtert werden kann. In ihrem
Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, das
Land als ¿eine zukunftsfähige Region in der Gemeinschaft deutscher Länder¿ zu
etablieren. Mit dem vorgelegten Finanzkonzept kann es gelingen, in den
politischen Schwerpunkten der Regierung ¿ Wirtschaft und Arbeit, Bildung und
Familie ¿ neue Spielräume zu gewinnen und weiterhin starke Impulse für die Entwicklung
des Landes zu setzen. Gleichzeitig verlieren wir den finanzpolitischen
Dreiklang von Konsolidieren ¿ Investieren ¿ Vorsorgen nicht aus dem Auge.
Auf rd. 150 Seiten voller
Berechnungen, Prognosen und Vergleichen und strategischen Szenarien werden die
folgenden Kernaussagen ausführlich begründet:
1. Wir werden
auch weiterhin keine neuen Schulden machen!
Zum Schuldentilgung wurden bereits wesentliche Beschlüsse
durch die Landesregierung gefasst. Nachdem erstmals in der Geschichte des Landes
im Jahr 2007 ein Haushalt ohne Neuverschuldung abgeschlossen wurde, wird dies
mit dem Doppelhaushalt 2010/ 2011 das fünfte Jahr in Folge gelingen.
2. Wir
werden auch nach 2009 weiter Schulden abbauen!
Die Tilgung der bestehenden Landesschulden in Höhe
von ca. 20 Mrd. Euro bis 2050 ist bereits beschlossen. Mit dem vorgelegten
Konzept werden wir bis 2025 4 Mrd. Euro weniger Schulden haben.
3. Wir werden weiter vorsorgen!
Weiterhin hat die Landesregierung
ein Bündel
von Vorsorgemaßnahmen auf den Weg auf den Weg gebracht wie die
Steuerschwankungsreserve zum Ausgleich von Steuermindereinnahmen, den
Pensionsfonds und die Zukunftsstiftung. Bis 2025 werden sich die Vorsorgemaßnahmen
auf 550 Mio. Euro summieren.
Die Rücklagenbildung ist damit ein zentraler Baustein der
Landesstrategie ¿Konsolidieren, Investieren,
Vorsorgen¿.
4. Wir werden die Haushaltsprobleme
gemeinsam mit den Kommunen lösen!
Die Anpassung der Ausgaben für die Kommunen nach
FAG erfolgt unter der Annahme steigender Steuereinnahmen der Kommunen, so dass
zurückgehende Landeszuweisungen kompensiert werden können. Derzeit wird das
unterproportionale Steueraufkommen der Kommunen durch Mittel des Solidarpakts
II kompensiert (Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen = SOEBZ). Durch den
deutlichen Rückgang der SOBEZ ab 2009 ¿ jährlich um über 100 Mio. Euro ¿
erfolgt eine vollständige Abschmelzung dieser Aufbauleistung bis zum Jahr 2020.
Damit verringert sich auch der den Kommunen über die Verbundquote
bereitgestellte Anteil an den SOBEZ deutlich. Durch die Anpassung im
2-Jahres-Rhythmus wird durch das Land eine teilweise Kompensation bzw. Glättung
des Aufkommens erreicht ¿ in jedem zweiten Jahr eines Doppelhaushaltes steigt
somit der aus Eigenmitteln des Landes aufgebrachte Anteil an.
Die vorgeschlagene sukzessive
Absenkung der kommunalen Beteiligung an den Steuereinnahmen des Landes auf 18 %
in 2020 steht unter dem Vorbehalt einer steigenden kommunalen Steuerkraft.
Sollte die unterstellte Entwicklung für die Kommunen nicht eintreten, wird das
Land die geplante Rückführung der kommunalen Verbundquote überdenken. Die
erforderliche Bewertung wird das Land jährlich in der Mittelfristigen Finanzplanung vornehmen.
Ein großes Problem stellen die
kommunalen Altschulden von mehr als 3 Mrd. Euro dar, die durch
Tilgungsverpflichtungen maßgeblich zu unausgeglichenen Haushalten beitragen.
Daher wird vorgeschlagen, ein Entschuldungsprogramm des Landes für die Kommunen
im Umfang von 500 Mio. Euro in den Jahren 2010 bis 2014 aufzulegen (jährliche
Entschuldung 100 Mio. Euro). Der Finanzierungsbedarf beim Land würde von
2010 bis 2025 einschließlich der Finanzierungskosten insgesamt rd.
700 Mio. Euro betragen. Eine Umsetzung
würde aber konkrete Gespräche und
Sanierungsentscheidungen der Landkreise, Städte und Gemeinden voraussetzen.
Das Finanzministerium und das Innenministerium werden dazu Vorschläge
entwickeln.
5. Wir werden die
Personalentwicklung an den Bundesdurchschnitt anpassen!
Bisher wurde für die
Landesverwaltung eine Zielgröße von 55.000 Stellen im Jahr 2011 und von 45.600
für das Jahr 2020 geplant. Diesem Stellenbestand entspricht eine Personalausstattung
im öffentlichen Dienst von 20
¿Vollzeitäquivalenten¿ je 1.000 Einwohner. Sachsen-Anhalt würde also erst im
Jahr 2020 in Bezug auf die Zahl der Vollbeschäftigteneinheiten im Land den aktuellen Durchschnitt
der westdeutschen Flächenländer erreichen, der bei 20,3 (im Jahr 2006) liegt.
Mecklenburg-Vorpommern plant für 2012 mit der Zahl 19; Bandenburg plant für
2020 mit unter 18 ¿Vollbeschäftigteneinheiten¿.
Nun wird diese Zielgröße
aktualisiert. Im Jahr 2020 sollen nur noch 19 Vollzeitäquivalente je 1.000
Einwohner im Landesdienst beschäftigt werden, was einer Stellenzahl von 43.000
entspricht. Die Zielzahl für das Jahr 2011 bleibt dagegen unverändert. Mit
dieser Fortschreibung trägt die Landesregierung der Tatsache Rechnung, dass es
auch in anderen Ländern ¿ die größtenteils keine Personalüberhänge in der
Größenordnung Sachsen-Anhalts aufzuweisen haben ¿ Bemühungen gibt, die Zahl der
öffentlich Bediensteten zu verringern. Vier Länder haben dies bereits erreicht.
Hierbei zeichnet sich als Orientierungsgröße das genannte Verhältnis von 19
Vollzeitäquivalenten zu 1.000 Einwohner ab. Insofern hat sich der
Handlungsdruck für Sachsen-Anhalt verstärkt.
In der Konsequenz dieser
Aktualisierung bedarf es bis 2020 eines Abbaus von weiteren 2.600 Stellen
gegenüber dem PEK 2007.
Korrespondierend zu dieser
neuen Abbauverpflichtung wurden die Neueinstellungskorridore modifiziert. Auch
hier ist erst der Zeitraum von 2012 bis 2020 betroffen. Die für die Jahre 2007
bis 2011 vereinbarten Einstellungskontingente bleiben davon unberührt.
Insgesamt wurden die Neueinstellungszahlen um 2.600 reduziert. Ziel der
Anpassung war es, unter Berücksichtigung der voraussichtlichen künftigen
Altersabgänge und der bereits bestehenden Stellenabbauverpflichtung die
Umsetzbarkeit auch der neuen zusätzlichen Stellenabbauverpflichtung sicherzustellen.
Ausweitung der Planungsperspektive
Zugleich soll ¿ dies ist das
zweite wesentliche Ergebnis der Überarbeitung des Personalentwicklungskonzepts
¿ künftig der Zeitraum bis 2025 betrachtet werden. Damit wird sichergestellt,
dass sämtliche wesentlichen Elemente der Langfristplanung ¿ von der
Langfristprojektion für den Haushalt bis zu den Fachplanungen der Ressorts -
ein einheitlicher Zeithorizont zugrunde liegt, der eine inhaltliche Verknüpfung
aller Teile ermöglicht. Es soll die Frage beantwortet werden, ob die
Haushaltsstruktur ab dem Jahr 2020 ohne die zusätzlichen Einnahmen aus dem
Solidarpakt II und trotz stark abgesenkter EU-Mittel bis 2025 tragfähig ist.
Der für das Jahr 2020
angestrebte Bestand von 19 Vollzeitäquivalenten je 1.000 Einwohner soll bis zum
Jahr 2025 konstant gehalten werden. Daher muss in diesen Jahren der Personalbestand
in der öffentlichen Verwaltung der voraussichtlichen Bevölkerungsentwicklung
angepasst werden, nach aktuellem Kenntnisstand müssen daher in diesem Zeitraum
weitere 2.700 Stellen abgebaut werden.
6. Wir werden Überschüsse haben
für Wirtschaft und Arbeit, Bildung und Familie!
Ab dem Jahr 2012
werden nach der derzeitigen Projektion erstmals Überschüsse im Landeshaushalt zu
erwarten sein,
die sich im gesamten Projektionszeitraum bis 2025 theoretisch auf etwa 5,8
Mrd. Euro addieren. Sie stehen bei entsprechender Realisierung
grundsätzlich für die von den Ressorts angemeldeten Mehrbedarfe zur Verfügung.
Aber sowohl der Höhe nach als auch in Bezug auf die Zeitdauer künftiger neuer
Ausgaben gilt: dauerhafte Mehrausgaben setzen immer eine dauerhafte
Mehreinnahme voraus. Außerdem sollte ein Sockelbetrag gebildeter Reserven
grundsätzlich unangetastet bleiben, um unvorhergesehene Risiken zusätzlich
abdecken zu können.
7. Was
ist neu und wird umgesetzt?
Tabelle
5.1: Mehrbedarfe aufgrund von Rechtsverpflichtungen
in Mio. Euro
Epl.
Inhalt
2010
2011
2012
Folgejahre
05
Kinderbetreuung (lfd.)
12,0
12,0
8,0
Minderbedarf
06
Forschungsförderung
1,0
1,0
1,0
dto.
06
Nationale Akademie Leopoldina/
Demenzzentrum Magdeburg
0,7
1,0
0,9
dto.
07
Ersatzschulfinanzierung
5,4
5,9
6,4
jährlich weiter steigend
14
Wohngeld (Landesanteil)
4,0
4,0
4,0
dto.
Summe im MIPLA-Zeitraum
23,1
23,9
20,3
Kinderbetreuung,
laufend (Epl. 05)
Hier wird der von MS mit KV vom
22.04.2008 dargestellte Mehrbedarf zwischen 8 und 12 Mio. Euro jährlich
aufgenommen. Dieser ergibt sich zum einen aus der notwendigen Tarifanpassung
sowie Mehrbedarf bei der Bundesförderung. Langfristig erwartet MS dagegen
Minderausgaben, diese sind allerdings aufgrund der noch notwendigen
Tarifanpassungen hier nicht quantifiziert worden.
Forschungsförderung (Epl. 06)
Der Mehrbedarf von 1 Mio. Euro jährlich
ergibt sich aus der Übertragung von Mitteln aus der Exzellenzinitiative in die
Forschungsförderung, die im Rahmen der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt
2008/ 2009 bisher nur für diese beiden Jahre erfolgt ist. Eine
MIPLA-Nachveranschlagung ist zur Fortführung notwendig.
Nationale Akademie Leopoldina / Demenzzentrum Magdeburg (Epl. 06)
Es wurde ein Mehrbedarf von rd . 1 Mio. Euro jährlich berücksichtigt. Der erforderliche höhere Zuschuss an
die Leopoldina beruht auf der Entscheidung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz
von Bund und Ländern, diese Einrichtung als Nationale Akademie zu führen.
Entsprechend der Rahmenvereinbarung Forschungsförderung beteiligt sich das Land
zu 20 %. Der höhere Zuschuss ergibt sich erstmals ab 2009. Außerdem wird für
das neu gegründete Deutsche Demenzzentrum, für das ein Standort in Magdeburg
vorgesehen ist, eine Mehrausgabe erforderlich. Der Finanzbedarf ergibt sich aus
der Verpflichtung einer Beteiligung der Sitzländer (neben Magdeburg sind 6
weitere Standorte vorgesehen).
Ersatzschulfinanzierung (Epl. 07)
Der Mehrbedarf bei der Ersatzschulfinanzierung in
Höhe von rd. 6 Mio. Euro jährlich
entsteht aufgrund der Änderung des Schulgesetzes. Das 10. Gesetz zur Änderung
des Schulgesetzes wurde am 26.06.2008 vom Landtag beschlossen.
Wohngeld (Epl. 14)
Im Rahmen der Novellierung des
Wohngeldgesetzes wurde eine deutliche Erhöhung des Wohngeldes beschlossen.
Damit wird das Wohngeld, das zuletzt 2001 erhöht worden ist, zum 01. Januar
2009 nachhaltig aufgebessert. Für Sachsen-Anhalt wird sich der Haushaltsansatz
für das Haushaltsjahr 2009 von rd. 42 Mio. Euro um rd. 8 Mio. Euro auf 50
Mio. Euro erhöhen. Von dem Aufwuchs wird der Bund rund 4 Mio. Euro (50 %)
erstatten, so dass der Aufwuchs an Landesmitteln 4 Mio. Euro jährlich
beträgt. Dies wurde mittel- und langfristig durchgeschrieben.
8. Was
ist neu und wird im Grundsatz unterstützt?
Tabelle 5.2: Weitere Mehrbedarfe, die von MF positiv votiert werden
in Mio. Euro
Epl.
Inhalt
2010
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