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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Warnhinweis Gewinnbenachrichtigungen
 per Post

30.06.2008, Dessau-Roßlau – 60

  • Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 060/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt

Ost - Pressemitteilung Nr.: 060/08

 

 

 

Dessau, den 19. Juni 2008

 

 

 

Warnhinweis Gewinnbenachrichtigungen

 per Post

 

 

 

¿Das schnelle Geld gibt es nicht!¿

 

Gegenwärtig

erreichen  wieder fragwürdige Gewinnbenachrichtigungen aus Las Vegas  unsere

Bürger.

Die Auszahlung des zugesagten Betrages ist an die Zahlung einer ¿Freigabegebühr¿

in Höhe von 20 Euro gekoppelt. Dies fordert eine ¿ 100%tig verzifizierte

Überprüfungsbescheinigung¿

Ein Glücksfall für die Betreffenden? Nein!

Solche Gewinnversprechen sind selten das Papier wert, auf dem sie gedruckt

sind.

Sie gehören entweder in den Papierkorb oder mit dem Vermerk ¿Zurück an Absender¿

in den nächsten Briefkasten.

Wer solche oder ähnliche Gewinnversprechen in seiner Post findet, sollte sich

zunächst fragen, ob er an einem Preisausschreiben oder ähnlichem teilgenommen

hat.

Im zweiten Schritt sollte man sich vor Augen führen, dass kein Unternehmer

etwas zu verschenken hat. Besondere Vorsicht ist immer dann geboten, wenn die

Auszahlung des Gewinns  an bestimmte Bedingungen, hier eine Freigabegebühr,

geknüpft ist.

Hinter solchen Gewinnversprechen stecken in aller Regel dubiose

Geschäftemacher, die sich immer neue und dreistere Tricks einfallen lassen, um

arglose Menschen hinters Licht zu führen und mal eben das schnelle Geld zu

machen.

Das versprochene Geld wird nicht ausgezahlt! Auch dann nicht, wenn die

Gewinnbenachrichtigung wie eine amtliche Urkunde aufgemacht ist oder durch

einen vermeintliche Amtsperson ¿beglaubigt¿ wurde und / oder wenn man die im

Schreiben genannten Bedingungen erfüllt.

Kann man sich vor derartigen Gewinn-Mitteilungen schützen?

Eigentlich nein.

Einen generellen Schutz vor Werbung mit Gewinnversprechen gibt es nicht, aber

es gibt einige Tipps, woran man unseriöse Angebote erkennen kann:

 

-

Fast immer agieren diese

Anbieter als Scheinfirmen mit Fantasienamen.

Es fehlt oft eine postalische und damit ladungsfähige Anschrift. Häufig handelt

es sich um Postfachadressen im Ausland.

 

-

Die Gewinnauszahlung ist oftmals

an bestimmte Bedingungen geknüpft wie:

 

Anruf bei einer teuren gebührenpflichtigen

Telefonnummer (früher 0190, jetzt 0900) Unkostenpauschale bzw.

Freigabegebühr  oder Bestellung .

Oftmals ist mangelnde Seriosität auch bereits an der Aufmachung  wie z.B

 

¿amtliche¿ Mitteilung, Sparbücher, Fahrzeugscheine,

Pseudochecks oder Gutscheine zu erkennen.

 

Deshalb:

Briefe als Werbung behandeln und am besten weg werfen!

Geben Sie kein Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn abzufordern!

Sind Sie bereits Opfer geworden oder haben Sie weiterführende Fragen, so wenden

Sie sich bei Verdacht eines Betruges oder einer sonstigen Straftat an Ihre

Polizei.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Polizeidirektion

Sachsen-Anhalt Ost

Pressestelle

Kühnauer Straße 161

06846 Dessau

Tel: (0340) 6000-204

Fax: (0340) 6000-300

Mail:

pressestelle@de.pol.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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