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Warnhinweis Gewinnbenachrichtigungen
per Post
30.06.2008, Dessau-Roßlau – 60
- Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost - Pressemitteilung Nr.: 060/08
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt
Ost - Pressemitteilung Nr.: 060/08
Dessau, den 19. Juni 2008
Warnhinweis Gewinnbenachrichtigungen
per Post
¿Das schnelle Geld gibt es nicht!¿
Gegenwärtig
erreichen wieder fragwürdige Gewinnbenachrichtigungen aus Las Vegas unsere
Bürger.
Die Auszahlung des zugesagten Betrages ist an die Zahlung einer ¿Freigabegebühr¿
in Höhe von 20 Euro gekoppelt. Dies fordert eine ¿ 100%tig verzifizierte
Überprüfungsbescheinigung¿
Ein Glücksfall für die Betreffenden? Nein!
Solche Gewinnversprechen sind selten das Papier wert, auf dem sie gedruckt
sind.
Sie gehören entweder in den Papierkorb oder mit dem Vermerk ¿Zurück an Absender¿
in den nächsten Briefkasten.
Wer solche oder ähnliche Gewinnversprechen in seiner Post findet, sollte sich
zunächst fragen, ob er an einem Preisausschreiben oder ähnlichem teilgenommen
hat.
Im zweiten Schritt sollte man sich vor Augen führen, dass kein Unternehmer
etwas zu verschenken hat. Besondere Vorsicht ist immer dann geboten, wenn die
Auszahlung des Gewinns an bestimmte Bedingungen, hier eine Freigabegebühr,
geknüpft ist.
Hinter solchen Gewinnversprechen stecken in aller Regel dubiose
Geschäftemacher, die sich immer neue und dreistere Tricks einfallen lassen, um
arglose Menschen hinters Licht zu führen und mal eben das schnelle Geld zu
machen.
Das versprochene Geld wird nicht ausgezahlt! Auch dann nicht, wenn die
Gewinnbenachrichtigung wie eine amtliche Urkunde aufgemacht ist oder durch
einen vermeintliche Amtsperson ¿beglaubigt¿ wurde und / oder wenn man die im
Schreiben genannten Bedingungen erfüllt.
Kann man sich vor derartigen Gewinn-Mitteilungen schützen?
Eigentlich nein.
Einen generellen Schutz vor Werbung mit Gewinnversprechen gibt es nicht, aber
es gibt einige Tipps, woran man unseriöse Angebote erkennen kann:
-
Fast immer agieren diese
Anbieter als Scheinfirmen mit Fantasienamen.
Es fehlt oft eine postalische und damit ladungsfähige Anschrift. Häufig handelt
es sich um Postfachadressen im Ausland.
-
Die Gewinnauszahlung ist oftmals
an bestimmte Bedingungen geknüpft wie:
Anruf bei einer teuren gebührenpflichtigen
Telefonnummer (früher 0190, jetzt 0900) Unkostenpauschale bzw.
Freigabegebühr oder Bestellung .
Oftmals ist mangelnde Seriosität auch bereits an der Aufmachung wie z.B
¿amtliche¿ Mitteilung, Sparbücher, Fahrzeugscheine,
Pseudochecks oder Gutscheine zu erkennen.
Deshalb:
Briefe als Werbung behandeln und am besten weg werfen!
Geben Sie kein Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn abzufordern!
Sind Sie bereits Opfer geworden oder haben Sie weiterführende Fragen, so wenden
Sie sich bei Verdacht eines Betruges oder einer sonstigen Straftat an Ihre
Polizei.
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