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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Bei Ferienjobs auf
Jugendarbeitsschutz achten


30.06.2008, Magdeburg – 72

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

072/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 072/08

 

 

 

Magdeburg, den 30. Juni 2008

 

 

 

Bei Ferienjobs auf

Jugendarbeitsschutz achten

 

 

 

 

Das Ministerium für

Gesundheit und Soziales weist darauf hin, dass für Schülerinnen und Schüler die

Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes gelten. Damit soll ausgeschlossen

werden, dass durch zu frühzeitige und

schwere Arbeit körperliche und geistige Schäden entstehen.

 

Folgendes muss beachtet werden:

 

Jugendliche dürfen

während der Ferien eine Beschäftigung aufnehmen, wenn sie mindestens 15 Jahre

alt sind. Insgesamt dürfen sie vier Wochen im Jahr arbeiten. Wie diese Zeit auf das

Jahr verteilt wird, bleibt jedem Einzelnen überlassen. Die Arbeitszeit darf 8

Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche prinzipiell nicht übersteigen; Pausen

zählen dabei nicht mit.

 

Grundsätzlich gilt die

5-Tage-Woche. Eine Beschäftigung darf nur in der Zeit von 6.00 bis 20.00 Uhr

erfolgen. Vom Arbeitsende bis zum Beginn der Arbeit am nächsten Morgen muss

eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden garantiert sein.

 

Jugendliche aller Altersstufen

dürfen grundsätzlich nicht für gefährliche Arbeiten eingesetzt werden. Auch

Akkordarbeit ist unzulässig. Jugendliche müssen generell bei der Arbeit vor

gesundheitlichen Gefahren, wie Lärm oder Gefahrstoffen geschützt sein. Das ist

Pflicht des Arbeitgebers. Dazu gehört auch, dass er sie vor Arbeitsaufnahme

über mögliche Unfallgefahren und deren Vermeidung unterweist.

 

Jedes Unternehmen ist

pflichtunfallversichert. Somit sind die Schülerinnen und Schüler während des

Ferienjobs über den Arbeitgeber versichert. Beiträge zu den

Sozialversicherungen fallen in der Regel bei Ferienjobs für Schülerinnen und

Schüler nicht an.

 

Nach Angaben des Landesamtes

für Verbraucherschutz gab es im vergangenen Jahr in Sachsen-Anhalt keine Fälle

unzulässiger Kinderarbeit.

 

Ausführliche Informationen zum

Thema Ferienjobs finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für

Verbraucherschutz unter der Rubrik Publikationen

(www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de)

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales

Pressestelle

Turmschanzenstraße 25

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-4607

Fax: (0391) 567-4622

Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de