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Bei Ferienjobs auf
Jugendarbeitsschutz achten
30.06.2008, Magdeburg – 72
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
072/08
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 072/08
Magdeburg, den 30. Juni 2008
Bei Ferienjobs auf
Jugendarbeitsschutz achten
Das Ministerium für
Gesundheit und Soziales weist darauf hin, dass für Schülerinnen und Schüler die
Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes gelten. Damit soll ausgeschlossen
werden, dass durch zu frühzeitige und
schwere Arbeit körperliche und geistige Schäden entstehen.
Folgendes muss beachtet werden:
Jugendliche dürfen
während der Ferien eine Beschäftigung aufnehmen, wenn sie mindestens 15 Jahre
alt sind. Insgesamt dürfen sie vier Wochen im Jahr arbeiten. Wie diese Zeit auf das
Jahr verteilt wird, bleibt jedem Einzelnen überlassen. Die Arbeitszeit darf 8
Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche prinzipiell nicht übersteigen; Pausen
zählen dabei nicht mit.
Grundsätzlich gilt die
5-Tage-Woche. Eine Beschäftigung darf nur in der Zeit von 6.00 bis 20.00 Uhr
erfolgen. Vom Arbeitsende bis zum Beginn der Arbeit am nächsten Morgen muss
eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden garantiert sein.
Jugendliche aller Altersstufen
dürfen grundsätzlich nicht für gefährliche Arbeiten eingesetzt werden. Auch
Akkordarbeit ist unzulässig. Jugendliche müssen generell bei der Arbeit vor
gesundheitlichen Gefahren, wie Lärm oder Gefahrstoffen geschützt sein. Das ist
Pflicht des Arbeitgebers. Dazu gehört auch, dass er sie vor Arbeitsaufnahme
über mögliche Unfallgefahren und deren Vermeidung unterweist.
Jedes Unternehmen ist
pflichtunfallversichert. Somit sind die Schülerinnen und Schüler während des
Ferienjobs über den Arbeitgeber versichert. Beiträge zu den
Sozialversicherungen fallen in der Regel bei Ferienjobs für Schülerinnen und
Schüler nicht an.
Nach Angaben des Landesamtes
für Verbraucherschutz gab es im vergangenen Jahr in Sachsen-Anhalt keine Fälle
unzulässiger Kinderarbeit.
Ausführliche Informationen zum
Thema Ferienjobs finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für
Verbraucherschutz unter der Rubrik Publikationen
(www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de)
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